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Termine für die Ausstellung eines Reisepasses – Änderungen seit Mai 2018

Aufgrund der starken Zunahme der Anzahl in Österreich wohnhafter italienischer Staatsbürger hat die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien – im Bestreben, effizientere Serviceleistungen anbieten zu können – folgende dringliche Maßnahmen getätigt:

 

 BEARBEITUNG VON BESONDERS DRINGLICHEN FÄLLEN – JEWEILS MONTAGS

Jeden Montag zwischen 9 und 12:30 Uhr kann ausschließlich in bewiesen dringlichen Fällen sowie für Neugeborene, die noch kein Ausweisdokument und nur die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, in der Konsularabteilung ohne vorherige Terminreservierung Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses gestellt werden.

Diesbezüglich ist bitte wie folgt zu beachten: 

  1. Bei dringlichen Reisepassanträgen muss sich der Antragsteller montags zwischen 9 und 13h für die Nummernvergabe in der Konsularabteilung einfinden (Terminvergabe nach Reihenfolge des Eintreffens der Antragsteller).
  2. Die Reisepassabteilung vergibt in chronologischer Reihenfolge eine bestimmte maximale Anzahl an Terminen pro Tag, unter Berücksichtigung der für die Bearbeitung der Anträge aufzuwendenden Zeit. Sind an einem bestimmten Tag keine Termine mehr verfügbar, muss der Antragsteller am darauffolgenden Montag nochmals kommen. Aufgrund des administrativen Aufwands bei der Antragsbearbeitung am Schalter und der „Unvorhersehbarkeit“ der Anzahl der Antragsteller kann nicht gewährleistet werden, dass alle Anträge an einem Tag bearbeitet werden können. Auch die genaue Uhrzeit der Entgegennahme des Antrags am Schalter kann nicht im Vorhinein abgeschätzt werden.
  3. Im Sinne der Transparenz und Unparteilichkeit muss der Antragsteller einen schriftlichen Beweis der Dringlichkeit des Antrags vorlegen (z.B. bereits gebuchte Flug- oder Zugtickets mit Abreisedatum innerhalb von 14 Tagen ab Tag der Antragsstellung). Ist die Dringlichkeit des Antrags bewiesen, so kann für die Reisepassausstellung ein zusätzlicher Betrag von Euro 50 (zu den normalen Reisepasskosten von EUR 116) für die rasche Bearbeitung eingehoben werden (wie dies in der Beilage zum Gesetzesdekret Nr. 71/2011 vorgesehen ist).
  4. Die für einen Antrag auf Reisepassausstellung notwendigen Unterlagen müssen in jedem Fall vorgelegt werden. Nähere Informationen zu den mitzubringenden Unterlagen finden Sie auf der Seite REISEPÄSSE.

„CLICK DAY“ – FREISCHALTUNG VON TERMINEN IM ONLINESYSTEM AM 1. EINES JEDEN MONATS JEWEILS AB 10:00 VORMITTAGS

Im Sinne der Benutzerfreundlichkeit und der Einteilung der Termine im Online-Reservierungssystem sind seit 1. September 2018 Reisepasstermine im Onlinesystem jeweils für das Folgemonat buchbar. Das bedeutet, dass ab dem 1. Werktag eines Monats (ab 10:00 vormittags) im Online-Reservierungssystem alle im Folgemonat angebotenen Termine gebucht werden können (so werden z.B. am 1. September 10h vormittags alle verfügbaren Oktobertermine zur Reservierung freigeschalten). Wenn alle Termine ausgebucht sind, kann der User wieder am 1. des nächsten Monats eine Terminreservierung vornehmen. Es wird empfohlen, sich auch während des Monats in das Onlinereservierungssystem einzuloggen, da bei Absage oder Streichung eines Termins eines anderen Users die Möglichkeit besteht, diesen frei gewordenen Termin zu buchen.