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COMITES WIEN 2015 – WAHLERGEBNISSE 

Gemäß Art. 22 des Gesetzes 286/2003 erfolgt nach Ende der Comites-Wahlen in Wien die Verlautbarung der gewählten Mitglieder in der Reihenfolge der erlangten Vorzugsstimmen. Die Stimmauszählung erfolgte durch das örtlich zuständige Wahlkomitee:

ERGEBNISSE DER COMITES-WAHL 2015