Gemäß Art. 22 des Gesetzes 286/2003 erfolgt nach Ende der Comites-Wahlen in Wien die Verlautbarung der gewählten Mitglieder in der Reihenfolge der erlangten Vorzugsstimmen. Die Stimmauszählung erfolgte durch das örtlich zuständige Wahlkomitee:
ERGEBNISSE DER COMITES-WAHL 2015