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Geänderte Gebühren für Konsulardienstleistungen ab 15/02/2016

Ab 15/02/2016 gelten neue Tarife für Konsulardienstleistungen (Gesetz Nr. 208 vom 28. Dezember 2015).

Änderungen gibt es bei den Gebühren für die Ausstellung von Bestätigungen und Nachweisen, sowie bei Personenstands- und Staatsbürgerschaftsdokumenten. Weiters wurde eine neue Gebühr von EUR 50,– für Visa zu Studienzwecken eingeführt.
Unverändert hingegen bleiben die Gebühren für Pass- und Personalausweisausstellung.

„Konsulargebühren 2016“.