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Verfassungsreferendum – 4. Dezember 2016

Mit Präsidialdekret vom 27. September 2016 (veröffentlicht im italienischen Amtsblatt Nr. 227 vom 28. September 2016) wurde das Datum des Verfassungsreferendums (“referendum costituzionale confermativo”) für Sonntag, 4. Dezember 2016 festgelegt.
Die italienischen Wähler sind aufgerufen über folgende Fragestellung abzustimmen:

Approvate il testo della legge costituzionale concernente “disposizioni per il superamento del bicameralismo paritario, la riduzione del numero dei parlamentari, il contenimento dei costi di funzionamento delle istituzioni, la soppressione del CNEL e la revisione del titolo V della parte II della Costituzione” approvato dal Parlamento e pubblicato nella Gazzetta Ufficiale n. 88 del 15 aprile 2016?

 

LINK ZU DEN FAQ ZUM REFERENDUM

KALENDER


WANN WERDEN MIR DIE WAHLUNTERLAGEN ZUGESENDET?
Die Italienische Botschaft in Wien wird im Zeitraum vom 8. bis 16. November 2016 die Wahlunterlagen an die Wohnadresse der italienischen Wähler in Österreich versenden.

BIS WANN MUSS ICH MEINEN STIMMZETTEL ZURÜCKSENDEN?
Die Stimmzettel müssen bis spätestens 1. Dezember 2016, 16h in der Italienischen Botschaft in Wien einlangen.

WAS KANN ICH TUN, WENN ICH DIE WAHLUNTERLAGEN NICHT ERHALTE?
Ab 20. November 2016 ist es möglich, um ein Duplikat der Wahlunterlagen anzusuchen. Dies kann persönlich während des Parteienverkehrs in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien (Ungargasse 43) erfolgen oder per E-Mail an vienna.elettorale@esteri.it (dem Antrag muss eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments beigelegt werden, die Unterschrift muss auf dieser Kopie ersichtlich sein).

Die Konsularabteilung wird für Anfragen und Anträge in Bezug auf das Verfassungsreferendum auch am Samstag, dem 26. November 2016 sowie am Sonntag, dem 27. November 2016 jeweils von 10:00 bis 14:00 geöffnet sein.

BITTE BEACHTEN SIE: Duplikate können nur mit dem eigens dafür vorgesehenen Formular (modulo richiesta duplicato) beantragt werden. Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Sichtbarkeit der Unterschrift) muss beigelegt werden.

Anträge ohne o.g. Formular oder telefonische Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Italienische Staatsbürger in Österreich, die nicht ins AIRE-Register eingetragen sind oder einen Antrag auf Ausübung des Wahlrechts als „elettore temporaneo“ (Wähler, der sich vorübergehend in Österreich aufhält) gestellt haben, können nur in Italien ihre Stimme abgeben.

 


MÖGLICHKEITEN DER STIMMABGABE

1. In Österreich wohnhafte und ins AIRE-Register eingetragene italienische Wähler

Briefwahl

Italienische Wähler, die in Österreich ihren Wohnsitz haben und ins AIRE (Anagrafe degli Italiani Residenti all’Estero) eingetragen sind, erhalten die Wahlunterlagen an ihre Wohnadresse in Österreich zugesandt.

Italienische Staatsbürger sind verpflichtet, die Konsularabteilung in Wien rechtzeitig über eine etwaige Änderung ihrer Wohnadresse in Kenntnis zu setzen!.

Wähler, welche die Wahlunterlagen per Post nicht erhalten, können bei der Konsularabteilung in Wien Antrag auf ein Duplikat stellen (diesbezügliche Informationen werden zeitgerecht auf dieser Webseite veröffentlicht).

Möglichkeit der Stimmabgabe in Italien

Italienische Staatsbürger, die ihren Wohnsitz in Österreich haben und ins AIRE-Register eingetragen sind, sind jedoch nicht verpflichtet, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Das Gesetz 459/2001 sieht weiters die Möglichkeit vor, dass der Wähler sein Wahlrecht in Italien bei der Gemeinde, in deren Wählerlisten er eingetragen ist, ausüben kann.

Sollte der Wähler von diesem Recht Gebrauch machen wollen, so muss er bis spätestens 8. Oktober 2016 bei der Konsularabteilung in Wien einen entsprechenden Antrag stellen (VORLAGE ANTRAG), welcher folgende Angaben enthält: Vorname, Nachname, Geburtsort und –datum, Wohnadresse, italienische Gemeinde der AIRE-Eintragung, Wahl/Referendum, bei welchem die Stimmabgabe in Italien erfolgen soll.

Der Antrag muss mit Datum und Unterschrift des Wählers versehen sein, eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments muss beigefügt werden.

Der Antrag muss bis spätestens 8. Oktober 2016 in der Konsularabteilung in Wien einlangen und kann per Post, E-Mail oder Pec gesendet oder persönlich bzw. von einer Vertrauensperson abgegeben werden. (Der Antrag kann ebenso bis spätestens 8. Oktober 2016 wieder zurückgezogen werden.)

Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien
Ungargasse 43
1030 Wien
E-mail: vienna.elettorale@esteri.it

Für im Ausland ansässige Wähler, die für die Stimmabgabe in Italien optiert haben, gelten die üblichen Reisekostenvergütung. Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link.

 

2. Italienische Wähler, die sich vorübergehend (aber mindestens für drei Monate) in Österreich aufhalten

Gemäß Gesetz Nr. 459/2001 können an der von der Konsularabteilung in Wien organisierten Briefwahl auch italienische Wähler teilnehmen, welche sich aus beruflichen Gründen, zu Studienzwecken oder für eine medizinische Behandlung am Tag des Referendums vorübergehend (jedoch für mindestens drei Monate) in Österreich aufhalten. Dies gilt auch für im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörigen.

Um per Briefwahl in Österreich wählen zu können, müssen diese Wähler bis spätestens 8. Oktober 2016 bei der italienischen Gemeinde, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind, einen entsprechenden Antrag stellen (dieser Antrag kann ebenso bis 8. Oktober 2016 wieder zurückgezogen werden).

Bezüglich des Einreichtermins hat das italienische Innenministerium eine Zirkularnote veröffentlicht (Nr. 40 vom 28.9.2016), mit welcher zwar der 8. Oktober als letzter Einreichtermin festgesetzt wird, die Gemeinden jedoch gleichzeitig aufgefordert werden, auch Anträge anzunehmen, die nach diesem Datum – jedoch unbedingt vor dem 2. November 2016 – einlangen.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur für eine bestimmte Wahl/Referendum (in diesem Fall das Verfassungsreferendum vom 4.12.2016) gültig ist.

Der Antrag (siehe FORMULAR) muss direkt an die zuständige italienische Gemeinde gestellt werden und kann per Post, E-Mail, Pec gesandt oder persönlich (bzw. durch eine Vertrauensperson) bei der Gemeinde abgegeben werden. (Auf der Webseite www.indicepa.gov.it sind alle Pec-Adressen der italienischen Gemeinden angeführt).

Die diplomatisch-konsularischen Vertretungen im Ausland sind nicht berechtigt, diese Anträge in Empfang zu nehmen und an die italienischen Gemeinden weiterzuleiten. Bitte senden Sie daher den Antrag auf Briefwahl NICHT an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien.

Dem Antrag auf Briefwahl muss eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Wählers beigelegt werden. Der Antrag muss weiters folgende Angaben enthalten:
die Adresse in Österreich, an welche die Wahlunterlagen gesendet werden sollen;
– die Angabe der “Cancelleria Consolare di Vienna” als territorial zuständige Konsularvertretung;
– eine Erklärung, dass die Bedingungen zur Wahlteilnahme per Briefwahl gegeben sind (d.h. dass sich der/die Wähler/in aus beruflichen Gründen, zu Studienzwecken oder für eine medizinische Behandlung für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten im Ausland befindet (Zeitraum, in welchen das Referendum fällt); oder, dass der/die Wähler/in ein Familienangehöriger einer derartigen Person ist.

Weitere Informationen und Details zur Briefwahl folgen, sobald sie der Botschaft bekanntgegeben werden.