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BEKANNTMACHUNG Aufruf zur Bekundung des Interesses an der Vergabe der laufenden – vierteljährlichen und wöchentlichen – Wartungsdienstleistungen und den Notdienst im Falle eines Gebrechens oder Stillstandes des Aufzuges Wertheim AKO5657 PA mit Standort in der Italienischen Botschaft in Wien (Jahr 2017)

Die Italienischen Botschaft in Wien führt eine Markterhebung zur Interessenbekundung bezüglich der Vergabe der laufenden – vierteljährlichen und wöchentlichen – Wartungsdienstleistungen und den Notdienst im Falle eines Gebrechens oder Stillstandes des Aufzuges WERTHEIM AKO5657 PA mittels Verfahren gemäβ Art. 36, Absatz 2, Buchstabe a) des italienischen Gesetzesdekretes Nr. 50 vom 18. April 2016 durch. Die Beauftragung erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises und für die Dauer von einem Jahr (2017).

Die gegenständliche Bekanntmachung, welche ausschließlich dem Zweck dient, das Interesse einer möglichst großen Anzahl potenziell interessierter Wirtschaftstreibender zu ermitteln, ist für die Botschaft in keinster Weise verbindlich. Die Botschaft behält sich das Recht vor, die Anzahl der in Frage kommenden Anbieter zu ermitteln, welche eine Anfrage für einen Kostenvorschlag erhalten werden, welcher unter Einhaltung der Prinzipien der Transparenz, Rotation und Gleichbehandlung einzureichen ist.

Nach ihrem unanfechtbaren Ermessen behält sich die Botschaft ferner das Recht vor, die Vergabe der Dienstleistungen nicht durchzuführen. Die eingereichten Interessenbekundungen haben den einzigen Zweck, der Italienischen Botschaft die Bereitschaft mitzuteilen, zur Angebotseinreichung eingeladen zu werden.

Gegenstand des Auftrages:
Laufende Wartungsdienstleistungen – vierteljährlich und wöchentlich – und den Notdienst im Falle eines Gebrechens oder Stillstandes des Aufzuges WERTHEIM AKO5657 PA mit Standort im Palais Metternich, Sitz der Italienischen Botschaft in Wien, Rennweg 27, 1030 Wien. CPV: 50750000-7.

Zuschlagsverfahren:
Art. 36, Absatz 2, Buchstabe a) des italienischen Gesetzesdekretes Nr. 50/2016

Zuschlagskriterium:
Kriterium des niedrigsten Preises

Geschätzter Betrag:
Der gesamte Ausschreibungsbetrag der Vergabe beläuft sich auf ungefähr EUR 2.000,00 (Zweitausend Euro/00) netto abzüglich der USt..

Zur Interessenbekundung zugelassene Anbieter:
Zur Interessenbekundung sind alle Wirtschaftstreibenden zugelassen, für welche kein Ausschließungsgrund nach Art. 80 des italienischen Gesetzesdekretes 50/2016 (entspricht Art. 47 der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 26. Februar 2014) vorliegt.

Die Wirtschaftstreibenden müssen die Teilnahmeanforderungen – unter Berücksichtigung der in Art. 83 des o.g. Gesetzesdekretes spezifizierten Kriterien – erfüllen. Nicht gestattet ist die Teilnahme all jener Wirtschaftstreibenden, zu deren Lasten Bedingungen gemäß Art. 53, Absatz 16-ter des Gesetzesdekretes Nr. 165 von 2001 bestehen. Ebenso darf ihnen gegenüber kein anderes Verbot gemäß der geltenden Gesetzeslage bestehen, mit der öffentlichen Verwaltung Verträge abzuschließen.

Die Anbieter müssen ferner nachweisen, über eine Befähigung zur Durchführung der Dienstleistungen, eine geeignete Bankerklärung, das Personal, die technische Ausrüstung und die zur Ausführung des Dienstes notwendigen Arbeitsmittel zu verfügen sowie in den letzten drei Jahren (2014-2015-2016) mindestens zwei lt. dieser Interessenbekundung ähnliche Dienste ohne Beanstandung durchgeführt zu haben.

Frist für die Einreichung der Interessenbekundung:
Um kontaktiert zu werden, werden Anbieter ersucht, ihre Interessenbekundung bis spätestens 24.10.2016 an folgende Adresse bzw. E-Mailadresse einzureichen: Italienische Botschaft, 1030 Wien, Rennweg 27, E-Mail: vienna.cia@esteri.it.

Die Interessenbekundung muss alle notwendigen Angaben enthalten, um den Anbieter identifizieren zu können, insbesondere Fach- und Zuständigkeitsbereich, Adresse, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse.

Die Anbieter, deren Interessenbekundungen für vertiefungswürdig erachtet werden, werden mit separatem Schreiben über die allgemeinen und spezifischen Bedingungen des zu vergebenden Dienstes und die Vorgangsweise zur Auswahl informiert.

Die Italienische Botschaft behält sich ferner das Recht vor, nach ihrem unanfechtbaren Ermessen von einer Einladung jener Anbieter abzusehen, deren Tätigkeiten dem Image und der Tätigkeit der Botschaft, auch nur potenziellen Schaden zufügen könnten.

Der vorliegende Aufruf zur Bekundung des Interesses dient ausschließlich der Marktermittlung potenzieller Auftragnehmer und verpflichtet die Italienische Botschaft in keinster Weise zur Durchführung des Verfahrens, noch zieht es damit die Entstehung von Rechten oder Interessen vonseiten der Wirtschaftstreibenden mit sich.

 

(Deutsche Fassung – Gefälligkeitsübersetzung. Im Falle der Kontroverse gilt der italienische Text)