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Verfassungsreferendum 4.Dezember 2016 – FAQ

WER DARF WÄHLEN: italienische Staatsbürger, die am 4.12.2016 die Volljährigkeit erreicht haben und in die Wählerlisten ihrer italienischen Gemeinde eingetragen sind
WER KANN IN ÖSTERREICH WÄHLEN: Wähler, die in Österreich ins AIRE eingetragen sind

Wähler mit Wohnsitz in Italien, die sich aus beruflichen Gründen, zu Studienzwecken oder für eine medizinische Behandlung vorübergehend in Österreich aufhalten und bis 2. November 2016 einen diesbezüglichen Antrag an die zuständige italienische Gemeinde gestellt haben

italienische Wähler, die im AIRE eines anderen Landes eingetragen sind, sich jedoch vorübergehend aus beruflichen Gründen, zu Studienzwecken oder für eine medizinische Behandlung im Zuständigkeitsbereich der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien aufhalten und einen diesbezüglichen Antrag gestellt haben

WER KANN IN ITALIEN WÄHLEN: Wähler mit Wohnsitz in Italien;

Wähler, die ins AIRE-Register eingetragen sind und bis spätestens 8. Oktober 2016 einen diesbezüglichen Antrag an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien gestellt haben.

WIE WÄHLT MAN IN ÖSTERREICH: per Briefwahl;

die Wähler erhalten die Wahlunterlagen (Stimmzettel und Informationsblatt) an ihre, bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien eingetragene Adresse. Die Wahlunterlagen werden im Zeitraum vom 8. bis 16. November 2016 versandt.

Ab 20. November 2016 können Wähler, die die Wahlunterlagen nicht erhalten haben, bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien einen Antrag auf Ausstellung eines Duplikats stellen. Der Antrag kann entweder persönlich in der Ungargasse 43 oder per E-Mail an die Adresse vienna.elettorale@esteri.it gestellt werden (es muss eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments beigelegt werden, auf der auch die Unterschrift ersichtlich ist)

PFLICHTEN DER WÄHLER: Jeder Wähler ist verpflichtet, der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien eventuelle Änderungen der Wohnadresse mitzuteilen;

Jeder Wähler muss sicherzustellen, dass auf seinem Postkasten der Nachname ersichtlich ist;

Zur Stimmabgabe muss der Wähler den Stimmzettel an die Italienische Botschaft in Wien (Rennweg 27) zurücksenden. Der Stimmzettel muss bis spätestens 1. Dezember 2016, 16h bei der Italienischen Botschaft einlangen. Eine persönliche Abgabe der Stimmzettel ist auch möglich (bei der Konsularabteilung während der Parteienverkehrszeiten; in der Italienischen Botschaft Mo-Fr von 9-18h). Auch diesbezüglich gilt der 1. Dezember 2016, 16h als letzter Abgabetermin.