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Bekanntmachung Markterhebung zur Ermittlung von Interessenten am Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Vergabe der Reinigungsdienste in den Palais Metternich und Sternberg sowie in den Büroräumlichkeiten der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen

Das in der Italienischen Botschaft in Wien angesiedelte Centro Interservizi Amministrativi (Inter-Service-Verwaltungszentrum, im Folgenden: CIA) führt eine Markterhebung zur Interessenbekundung durch, um eine Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftstreibenden über die Vergabe von Reinigungsdiensten in den Palais Metternich und Sternberg sowie in den Büroräumlichkeiten der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen in Wien mittels Verhandlungsverfahren gemäβ Artikel 36, Absatz 2, Buchstabe b) des italienischen Gesetzesdekretes (G.v.D.) Nr. 50 vom 18. April 2016 abschließen zu können. Die Beauftragung erfolgt nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots und für die Dauer von 10 Monaten (1. März – 31. Dezember 2017).

Die gegenständliche Bekanntmachung, welche ausschließlich dem Zweck dient, das Interesse einer möglichst großen Anzahl potenziell
interessierter Wirtschaftstreibender zu ermitteln, ist für das CIA in keinster Weise verbindlich. Das CIA behält sich das Recht vor, die Anzahl der in Frage kommenden Anbieter zu ermitteln, welche dann mit einem Schreiben eingeladen werden, ihr Angebot unter Einhaltung der Prinzipien der Transparenz, Rotation und Gleichbehandlung einzureichen.

Nach ihrem unanfechtbaren Ermessen behält sich das CIA ferner das Recht vor, die Ausschreibung für die Vergabe des Auftrages nicht
durchzuführen. Die eingereichten Interessenbekundungen haben den einzigen Zweck, dem CIA die Bereitschaft mitzuteilen, zur Angebotseinreichung eingeladen zu werden.

Gegenstand des Auftrages:
Reinigungsdienste in den Palais Metternich und Palais Sternberg sowie in den Büroräumlichkeiten der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen, alle mit Sitz in Wien CPV-Code: 90910000-9.

Die Reinigungsdienste für eine Gesamtstundenzahl in der Höhe von ca. 5.900 Stunden für die Dauer von 10 Monaten (1. März – 31. Dezember 2017).

Zuschlagsverfahren:
Verhandlungsverfahren gemäβ Artikel 36, Absatz 2, Buchstabe b) des G.v.D. Nr. 50 vom 18. April 2016.

Zuschlagskriterium:
Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots.

Geschätzter Betrag:
Der gesamte Ausschreibungsbetrag der Vergabe beläuft sich auf ungefähr EUR 109.300,00 (Hundertneuntausenddreihundert
Euro/00) netto abzüglich der USt..

Zur Interessenbekundung zugelassene Anbieter:
Zur Interessenbekundung sind alle Wirtschaftstreibenden zugelassen, für welche kein Ausschließungsgrund nach Art. 80 des G.v.D. Nr. 50/2016 (entspricht Art. 47 der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 26. Februar 2014)
vorliegt.

Die Wirtschaftstreibenden müssen die Teilnahmeanforderungen – unter Berücksichtigung der in Art. 83 des o.g. G.v.D. spezifizierten Kriterien – erfüllen. Nicht gestattet ist die Teilnahme all jener Wirtschaftstreibenden, zu deren Lasten Bedingungen gemäß Art. 53, Absatz 16-ter des G.v.D. Nr. 165 von 2001 bestehen. Ebenso darf ihnen gegenüber kein anderes Verbot gemäß der geltenden Gesetzeslage bestehen, mit der öffentlichen Verwaltung Verträge abzuschließen.

Die Anbieter müssen ferner nachweisen, über eine geeignete Bankerklärung zu verfügen, in den letzten drei Jahren (2014-2015-2016) mindestens zwei lt. dieser Interessenbekundung ähnliche Dienste ohne Beanstandung durchgeführt zu haben und über das Personal,
die technische Ausrüstung und die zur Ausführung des Dienstes notwendigen Arbeitsmittel zu verfügen.

Frist für die Einreichung der Interessenbekundung:
Um kontaktiert zu werden, werden Anbieter ersucht, ihre Interessenbekundung bis spätestens 28.12.2016 an folgende Adresse bzw. E-Mailadresse einzureichen: Inter-Service-Verwaltungszentrum (CIA), Italienische Botschaft, 1030 Wien, Rennweg 27, E-Mail: vienna.cia@esteri.it.

Die Interessenbekundung muss alle notwendigen Angaben enthalten, um den Anbieter identifizieren zu können, insbesondere Fach- und Zuständigkeitsbereich, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail.

Die Anbieter, deren Interessenbekundungen für vertiefungswürdig erachtet werden, werden mit separatem Schreiben über die allgemeinen und spezifischen Bedingungen des zu vergebenden Dienstes und die Vorgangsweise zur Auswahl informiert.

Das CIA behält sich ferner das Recht vor, nach ihrem unanfechtbaren Ermessen von einer Einladung jener Anbieter abzusehen, deren Tätigkeiten dem Image und der Tätigkeit der Italienischen Botschaft, der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen und dem Italienischen Kulturinstitut auch nur potenziellen Schaden zufügen könnten.

Der vorliegende Aufruf zur Bekundung des Interesses dient ausschließlich der Marktermittlung potenzieller Auftragnehmer und verpflichtet das Centro Interservizi Amministrativi in keinster Weise zur Durchführung des Verfahrens, noch zieht es damit die Entstehung von Rechten oder Interessen vonseiten der Wirtschaftstreibenden mit sich.