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Bekanntmachung Aufruf zur Bekundung des Interesses am Abschluss eines Vertrages für die Assistenz des Verfahrensverantwortlichen (RUP) betreffend die Abwicklung der Voruntersuchungen im Vorfeld der Planung eines neuen Gebäudes auf dem Areal des Palais Metternich, Sitz der Italienischen Botschaft in Wien

Die Italienische Botschaft führt eine Markterhebung zur Interessenbekundung bezüglich des Abschlusses eines Vertrages für die Assistenz des Verfahrensverantwortlichen (RUP) betreffend die Abwicklung der Voruntersuchungen im Vorfeld der Planung eines neuen Gebäudes auf dem Areal des Palais Metternich, Sitz der Italienischen Botschaft in Wien durch.

Die gegenständliche Bekanntmachung, welche ausschließlich dem Zweck dient, das Interesse einer möglichst großen Anzahl potenziell interessierter Wirtschaftsteilnehmer zu ermitteln, ist für die Botschaft in keinster Weise verbindlich. Die Botschaft behält sich das Recht vor, die Anzahl der in Frage kommenden Anbieter zu ermitteln, welche ein Einladungsschreiben zur Angebotserstellung erhalten werden, welches unter Einhaltung der Prinzipien der Transparenz, Rotation und Gleichbehandlung einzureichen ist.

Nach ihrem unanfechtbaren Ermessen behält sich die Botschaft ferner das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Dienstleistung nicht durchzuführen. Die eingereichten Interessenbekundungen haben den einzigen Zweck, die Bereitschaft mitzuteilen, zur Angebotseinreichung eingeladen zu werden.

Gegenstand des Auftrages:
Assistenz des Verfahrensverantwortlichen (RUP) in allen Phasen des Verfahrens bezüglich der Identifizierung, der Vergabe und der Kontrolle des Ablaufes der Voruntersuchungen im Vorfeld der Planung eines neuen Gebäudes auf dem Areal des Palais Metternich.

Zuschlagskriterium:
Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots.

Geschätzter Betrag:
Der maximale Gesamtausschreibungsbetrag der Vergabe beläuft sich auf EUR 6.500,00 (sechstausendfünfhundert Euro/00) exklusive der Umsatzsteuer.

Zur Interessenbekundung zugelassene Anbieter:
Zur Interessenbekundung sind all jene Wirtschaftsteilnehmer zugelassen, für welche kein Ausschließungsgrund nach Art. 80 des italienischen Gesetzesdekretes 50/2016 (entspricht Art. 47 der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 26. Februar 2014) vorliegt.

Die Wirtschaftsteilnehmer müssen die Teilnahmeanforderungen – unter Berücksichtigung der in Art. 83 des o.g. Gesetzesdekretes spezifizierten Kriterien – erfüllen. Nicht gestattet ist die Teilnahme all jener Wirtschaftsteilnehmer, zu deren Lasten Bedingungen gemäß Art. 53, Absatz 16-ter des Gesetzesdekretes Nr. 165 von 2001 bestehen. Ebenso darf ihnen gegenüber kein anderes Verbot gemäß der geltenden Gesetzeslage bestehen, mit der öffentlichen Verwaltung Verträge abzuschließen.

Für die Einreichung des Angebots muss der Anbieter folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Techniker mit Universitätsabschluss (Master) in Architektur oder Bauingenieurwesen
• Berufserfahrung: seit mindestens 5 Jahre Eintragung in das Berufsregister
• Nachgewiesene Kenntnisse der deutschen Sprache
• Nachgewiesene Kenntnisse der italienischen oder englischen Sprache

Weitere Bewertungskriterien für die Prüfung des Angebots:

• Arbeitserfahrung im Auftrag der Öffentlichen Verwaltung als Verfahrensverantwortlicher oder Assistenz des Verfahrensverantwortlichen in den letzten 5 Jahren
• Eintragung in das Berufsregister seit mehr als 5 Jahren
• Nachgewiesene Arbeitserfahrung inklus. Betreuung von Baustellen
• Aufträge, Mitarbeit an Projekten u.a., an welchen die Stadt Wien beteiligt war
• Kenntnisse der italienischen und englischen Sprache

Frist für die Einreichung der Interessenbekundung:
Um kontaktiert zu werden, werden die Anbieter ersucht, ihre Interessenbekundung bis spätestens 28.03.2017 unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse einzureichen: Ufficio Amministrativo (Administration) der Italienischen Botschaft, 1030 Wien, Rennweg 27, E-Mail: amm.vienna@esteri.it.

Die Interessenbekundung muss alle notwendigen Angaben enthalten, um den Anbieter identifizieren zu können, insbesondere Fach- und Zuständigkeitsbereich, Adresse, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse.

Die Anbieter, deren Interessenbekundungen für vertiefungswürdig erachtet werden, werden mit separatem Schreiben über die allgemeinen und spezifischen Bedingungen des zu vergebenden Dienstes und die Vorgangsweise zur Auswahl informiert.

Die Verwaltung behält sich ferner das Recht vor, nach ihrem unanfechtbaren Ermessen von einer Einladung jener Anbieter abzusehen, deren Tätigkeiten dem Image und der Tätigkeit der Botschaft, auch nur potenziellen Schaden zufügen könnten.

Der vorliegende Aufruf zur Bekundung des Interesses dient ausschließlich der Marktermittlung potenzieller Auftragnehmer und verpflichtet die Verwaltung in keinster Weise zur Durchführung des Verfahrens, noch zieht es damit die Entstehung von Rechten oder Interessen vonseiten der Wirtschaftsteilnehmer mit sich.

Deutsche Fassung – Gefälligkeitsübersetzung. Im Falle der Kontroverse gilt der italienische Text