Anlässlich des G7-Gipfels in Taormina (26.-27. Mai 2017) werden vorübergehend die Binnengrenzkontrollen im Schengen-Raum wiederaufgenommen und zwar vom 10. Mai 2017 (00.00h) bis 30. Mai 2017 (24:00h) an allen Landes-, Meeres- und Luftraumgrenzen Italiens.
Aufgrund dieser Maßnahmen kann es zu wesentlich längeren Reisezeiten für Personen kommen, die im oben genannten Zeitraum nach Italien einreisen.
Die Aufhebung der Freizügigkeit im Schengen-Raum beruht auf Art. 25 des Schengener Grenzkodex und wird gemäß der gängigen Praxis der Schengenstaaten bei Veranstaltungen dieser Art angewandt.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Binnengrenzen zu Außengrenzen werden. Folglich wird kein Einreisestempel im Reisepass angebracht.
Ein aus einem EU-Mitgliedsstaat (z.B. Österreich) einreisender ausländischer Bürger in Besitz eines Schengenvisums, welches ihn zur einmaligen Einreise in den Raum des freien Personenverkehrs ermächtigt und welches zum Zeitpunkt der ersten Einreise in den Schengenraum bereits abgestempelt wurde, darf auch nach Italien einreisen, sofern die Gültigkeit des Visums noch gegeben ist.