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Parlamentswahlen 2018 – Reisevergünstigungen für in Österreich wohnhafte AIRE-Wähler, die für die Stimmabgabe in Italien optiert haben

Bei den kommenden Parlamentswahlen am 4. März 2018 können Wähler, die zur Stimmabgabe zu ihrer italienischen Wahlgemeinde reisen, wieder von den üblichen Reisevergünstigungen Gebrauch machen.

Bitte beachten Sie, dass die Befreiung von der Bezahlung der Autobahnmaut in Italien AUSSCHLIEßLICH für italienische Wähler mit Wohnsitz im Ausland und Eintragung ins AIRE-REgister gilt und zwar sowohl bei der Anreise zur Stimmabgabe im Wahllokal als auch für die Rückreise. Ausgenommen sind Autobahnstrecken der Art „aperto“ (auf welchen bei der Auffahrt auf die Autobahn kein Ticket ausgestellt wird, sondern die Autobahn in Strecken aufgeteilt ist, welche an einem bestimmten Punkt kontrolliert werden. Der Autobahnnutzer erhält in diesem Fall kein Einfahrtticket.

Die Reisevergünstigungen gelten ab dem fünften Tag vor dem Wahlsonntag für die Anreise und bis zum fünften Tag nach der Wahl für die Rückreise, und zwar im Detail wie folgt:

• für die Anreise ab dem 27/02/2018, 22 Uhr;
• für die Rückreise ab dem Wahltag bis zum 9.3.2018, ebenso 22h

Um von den Reisevergünstigungen Gebrauch machen zu können, muss der Wähler bei der Auffahrt auf die Autobahn das Einfahrtticket lösen und es bei der Abfahrt von der Autobahn dem zuständigen Mitarbeiter übergeben.

Zusätzlich zu diesem Ticket muss der Wähler auch Folgendes vorweisen:

• für die Anreise: die Wahlkarte („tessera elettorale“) oder die ihm von der italienischen Wahlgemeinde zugeschickte Wahlpostkarte („cartolina-avviso“) oder eine Bestätigung der Konsularabteilung über den Wohnsitz im Ausland;
• für die Rückreise: die vom Wahlvorsitzenden abgezeichnete Wahlkarte („tessera elettorale“)

Sollte die Ausfahrt über eine Self-Service-Ausfahrt erfolgen, muss der Wähler die Autobahnassistenz kontaktieren und mitteilen, dass er seinen Wohnsitz im Ausland hat.