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Europawahlen 2019 – Wahl der italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments – „elettori temporanei“

Wahl der italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

Informationen für italienische Wähler, die sich aus Arbeits- oder Studiengründen vorübergehend in Österreich befinden.

Anlässlich der Wahlen zum neuen Europäischen Parlament, die in allen Mitgliedsländern der Europäischen Union zwischen Donnerstag, 23. Mai und Sonntag, 26. Mai 2019 stattfinden, können italienische Wähler, die sich aus Arbeits- oder Studiengründen vorübergehend in einem Mitgliedsland der Europäischen Union befinden, sowie deren in einem gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige, ihre Stimme für die italienischen Kandidaten an den von den Konsularbehörden eingerichteten Wahllokalen abgeben.

Um wählen zu können, müssen die jeweilige Wähler bis zum 7. März 2019 über das zuständige italienische Konsulat, das dann die Weiterleitung veranlasst, ein Ansuchen an den Bürgermeister jener Gemeinde stellen, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Dies sollte nach Möglichkeit unter Verwendung des Modells („FAC_SIMILE_DOMANDA_TEMPORANEI“) erfolgen. In jedem Fall hat das Ansuchen die spezifische Angabe der Gründe, aus denen sich der italienische Staatsbürger im konsularischen Amtsbereich befindet, zu enthalten und muss mit einer Bestätigung des Arbeitgebers / des Institutes oder der öffentlichen Einrichtung, an der der italienische Staatsbürger seine Studientätigkeit verrichtet, oder mit einer Ersatzerklärung eines Notarietätsaktes gemäß Par. 47 D.P.R. 445/2000 versehen sein, das die Angabe der vom Betroffenen ausgeübten beruflichen oder Studientätigkeit, bzw. seine Eigenschaft als im selben Haushalt lebender Angehöriger enthält.

Die Ansuchen können der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien wie folgt übermittelt werden (es wird empfohlen, die offizielle Website zu konsultieren):

a) Auf elektronischem Wege an die e-mail-Adresse vienna.elettorale@esteri.it (wobei ein Scan des unterfertigten Ansuchens + Bestätigung oder Ersatzerklärung des Notarietätsaktes + Fotokopie eines Ausweisdokumentes des Antragstellers beizulegen ist)
b) Auf postalischem Wege an die Adresse der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien, Ungargasse 43 – 1030 Wien (mit beigefügtem ausgefülltem und unterfertigtem Antrag + Bestätigung oder Ersatzerklärung des Notarietätsaktes + Fotokopie eines Ausweisdokumentes des Antragstellers)
c) Persönlich bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien, Ungargasse 43 – 1030 Wien währen der Öffnungszeiten.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Termin 7. März 2019 zwingend einzuhalten ist. Ansuchen, die nach diesem Datum einlangen, können nicht angenommen werden und die italienischen Wähler, die sich aus Arbeits- oder Studiengründen vorübergehend im Ausland befinden, werden in diesem Fall ihr Wahlrecht ausschließlich in Italien (Par. 3, Abs. 6 DL 408/1994) oder in dem EU-Land, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben und in das Auslandsitaliener-Register (AIRE) eingetragen sind, wahrnehmen können.

Bitte beachten Sie weiters, dass selbige Vorgehensweise auch für jene Wähler gilt, die in einem anderen Land (nicht Österreich) ins AIRE eingetragen sind, sich jedoch am Wahltermin vorübergehend in Österreich aufhalten und hier wählen möchten. Auch für sie gilt der 7.3.2019 als letzter Tag für die Antragsstellung auf Stimmabgabe in Österreich.