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BEKANNTMACHUNG einer Markterhebung – Aufruf zur Bekundung des Interesses am Abschluss einer zweijährigen Rahmenvereinbarung (2020-2021) über den unbewaffneten Wach- und Erstbetreuungsdienst in Palais Sternberg, Sitz der Konsularabteilung und des Italienischen Kulturinstitutes sowie in den Büros der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen am Lugeck

Das in der Italienischen Botschaft in Wien angesiedelte Centro Interservizi Amministrativi (Zentrale Verwaltungsabteilung) führt eine Markterhebung zur Interessenbekundung am Abschluss einer zweijährigen Rahmenvereinbarung für die Jahre 2020-21 über den unbewaffneten Wach- und Erstbetreuungsdienst in Palais Sternberg, Sitz der Konsularabteilung und des Italienischen Kulturinstitutes sowie in den Büros der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen, alle mit Standort in Wien, durch.

Das Centro Interservizi wird ein Einladungsschreiben zur Angebotseinreichung an jene Wirtschaftsteilnehmer übermitteln, welche auf vorliegenden Aufruf zur Interessenbekundung antworten und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Die Beurteilung der von den Wirtschaftsteilnehmern eingereichten Angebote erfolgt nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots aufgrund des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.

Das Centro Interservizi wird mit dem Zuschlagsempfänger eine zweijährige Rahmenvereinbarung für die Jahre 2020 und 2021 abschlieβen, welche die Durchführung des Sicherheitsdienstes an den angegebenen Standorten bestimmt und regelt.

Nach Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung mit dem Centro Interservizi wird der Zuschlagsempfänger mit den jeweils zuständigen Botschaftern und Direktoren der einzelnen Standorte, in welchen der Wach- und Erstbetreuungsdienst erbracht werden soll, eine Beitrittsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung unterfertigen. Diese wird die Einteilung der Dienststunden und die Anzahl der den Sicherheitsdienst leistenden Mitarbeiter enthalten.

Gegenstand des Auftrages

Unbewaffneter Wach- und Erstbetreuungsdienst (CPV-Code: 79714000-2) in der Konsularabteilung und dem Italienischen Kulturinstitut, beide mit Sitz in Palais Sternberg, Ungargasse 43, 1030 Wien sowie der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen, Lugeck 1, 1010 Wien.

Die Gesamtstundenzahl für die Durchführung des an allen 3 Standorten zu erfolgenden unbewaffneten Wach- und Erstbetreuungsdienstes für die Dauer von 1. Jänner 2020 – 31. Dezember 2021 beträgt ca. 9.550 Stunden.

Der gesamte Ausschreibungsbetrag der Vergabe wird auf EUR 210. 100 (Zweihundertzehntausendeinhundert Euro/00) netto exklus. 20% USt. geschätzt.

 

Die gegenständliche Bekanntmachung dient ausschließlich dem Erhalt von Interessenbekundungen, um die Teilnahme einer möglichst großen Anzahl potenziell interessierter Wirtschaftsteilnehmer zu gewährleisten.

Nach Erwerb der Interessenbekundungen behält sich das Centro Interservizi das Recht vor, die Anzahl der in Frage kommenden Anbieter zu ermitteln, welche ein Einladungsschreiben zur Angebotslegung erhalten werden.

Nach ihrem unanfechtbaren Ermessen behält sich das Centro Interservizi das Recht vor, die Ausschreibung für die Vergabe des Überwachungsdienstes nicht einzuleiten, falls die eingereichten Interessenbekundungen als ungeeignet bewertet werden.

Zur Rückmeldung auf vorliegende Bekanntmachung und zur Interessenbekundung sind alle Anbieter zugelassen, welche vorliegende Voraussetzungen erfüllen:


1. Fachliche Eignung

  • Von der zuständigen österreichischen Gewerbebehörde ausgestellte Zulassung zur Ausübung der die vertragsgegenständliche Dienstleistung betreffende Tätigkeit
  • Eintrag in das von der österreichischen Gesetzgebung vorgesehene Firmenbuch oder Gewerberegister


2. Technische und fachliche Leistungsfähigkeit

  • Anwendung des in Österreich für die betreffende Berufsgruppe geltenden Kollektivvertrages auf die den unbewaffneten Wach- und Erstbetreuungsdienst ausführenden Arbeitskräfte
  • Verfügbarkeit einer Anzahl von mindestens 4 Mitarbeitern (4 ständige Sicherheitskräfte und 4 Vertretungen bei Abwesenheit oder Verhinderung eines Mitarbeiters) mit einschlägiger Berufserfahrung im Sicherheitsdienst von mindestens 2 Jahren, geeigneter Ausrüstung für die kontinuierliche Erbringung des Überwachungsdienstes – gemäβ angegebenem Umfang und der jährlichen Gesamtstundenzahl – an allen 3 Standorten und Geräten, die die ständige Verbindung mit der Zentrale garantieren
  • Die genannte technische und fachliche Leistungsfähigkeit muss für den gesamten Geltungszeitraum der Rahmenvereinbarung (24 Monate) einen angemessenen Qualitätsstandard gewährleisten, dies auch bei unerwarteten Ereignissen, schwierigen Situationen sowie bei Fällen höherer Gewalt, auf die der Wirtschaftsteilnehmer und der Auftraggeber keinen Einfluss haben
  • Geeignete Sprachkenntnisse der deutschen, italienischen und englischen Sprache der mit dem Wachdienst Beauftragten: mind. 1 Mitarbeiter mit der Sprachkombination Deutsch – Italienisch und mind. 1 Mitarbeiter mit der Sprachkombination Italienisch – Englisch
  • Durchführung von mindestens zwei ähnlichen Sicherheitsdienstleistungen für Verwaltungsbehörden oder öffentliche Einrichtungen im Laufe der letzten drei Jahre
  • Versicherungsschutz gegen Berufsrisiken

3. Geeignete Bonität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

  • Bei Einladung muss der Wirtschaftsteilnehmer geeignete Bonität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Hinblick auf die Durchführung des Überwachungsdienstes durch das Referenzschreiben einer Bank oder einer anderen – nach österreichischen Gesetzesbestimmungen – autorisierten Stelle oder Behörde vorweisen
  • Der Bieter muss im Falle der Zuschlagserteilung eine Sicherheitsleistung (Bürgschaft/Kaution) für die ordnungsgemäβe Vertragsdurchführung in der Höhe von 10% des Vertragsbetrages (exkl. MwSt.) bis spätestens 15 Tage nach Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung vorlegen.
  • Bei Einladung zur Angebotslegung muss der Wirtschaftsteilnehmer eine vorläufige Kaution in der Höhe von 2% des Ausschreibungsbetrags (exkl. MwSt.) leisten, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können.

Ausschlussgründe

Nicht gestattet ist die Teilnahme all jener Wirtschaftsteilnehmer, zu deren Lasten Bedingungen gemäß Art. 57 der EU-Richtlinie 2014/24/EU bestehen und im Speziellen eine der folgenden Ausschlussgründe zutreffen:

a) gegen den Unternehmensinhaber, den technischen Direktor des Verwaltungsrats oder eine Person mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen ist aufgrund einer der folgenden Straftatbestände ein rechtskräftiges Urteil oder ein unwiderruflicher Strafbefehl ergangen:

– Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
– Bestechung
– Betrug
– terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
– Geldwäsche

b) der Unternehmensinhaber befindet sich im Konkurs, in einem Ausgleich oder in einem Insolvenzverfahren.

c) das Unternehmen ist nicht seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Bezahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen in Österreich, Italien oder in dem Land, in dem es seine Niederlassung hat, nachgekommen; gegen jenes sind Urteile oder Erklärungen ergangen, die das Verbot von Vertragsabschlüssen mit Institutionen und öffentlichen Einrichtungen bzw. Ämtern vorsehen.

d) das Unternehmen hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen (schwere Unterlassungen bei der Erbringung eines vorhergehenden Vertrages mit einer Verwaltungsbehörde oder öffentlichen Einrichtung bzw. Amt), die seine Integrität in Frage stellen, da diese zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages oder nach gerichtlicher Anfechtung zu einer Verurteilung zu Schadenersatz geführt haben.
Weiters sind jene Wirtschaftsteilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen, gegen welche österreichische oder italienischen Gesetzesbestimmungen ergangen sind, die das Verbot von Vertragsabschlüssen mit der Öffentlichen Verwaltung vorsehen.

Die Frist für die Einreichung der Interessenbekundung endet am 22. Oktober 2019.

 

Die Interessenbekundung muss spätestens bis zum o.g. Datum an folgende Adresse bzw. E-Mailadresse ergehen:

Centro Interservizi Amministrativi an der Italienischen Botschaft, Rennweg 27, 1030 Wien

vienna.cia@esteri.it

Die Interessenbekundung muss folgende Angaben enthalten:

  • Fach- und Zuständigkeitsbereich der beruflichen Tätigkeit
  • Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse

Das Centro Interservizi behält sich ferner das Recht vor, nach ihrem unanfechtbaren Ermessen von einer Einladung jener Anbieter abzusehen, deren Tätigkeiten dem Image und der Tätigkeit der Italienischen Botschaft, der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen und dem Italienischen Kulturinstitut auch nur potenziellen Schaden zufügen könnten.

Wien, am 7. Oktober 2019