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Verlängerung der Gültigkeit abgelaufener oder bald ablaufender italienischer Ausweisdokumente und Führerschein

Mit § 104 des Gesetzesdekrets Nr. 18/2020 hat die italienische Regierung die Gültigkeit von italienischen Ausweisdokumenten verlängert, die bereits abgelaufen sind oder nach Inkrafttreten des Gesetzesdekrets (17.03.2020) ablaufen. Die Gültigkeit von Reisepässen und Personalausweises wurde bis 31.08.2020 verlängert. Dies gilt aber ausschließlich zum Zwecke der Identitätsfeststellung. Abgelaufene Ausweise oder Reisepässe sind nicht für Reisen oder Grenzübertritte gültig.

Das italienische Verkehrsministerium hat infolge des o.g. Gesetzesdekrets die Gültigkeit der italienischen Führerscheine, welche ab dem 31.1.2020 abgelaufen sind oder demnächst ablaufen, ebenso bis 31.08.2020 verlängert

Die österreichischen Behörden wurden über diese Bestimmungen in Kenntnis gesetzt.

Download: Bestätigung der Verlängerung abgelaufener italienischer Ausweisdokumente (zum Vorweisen gegenüber den österreichischen Behörden, falls benötigt)