Zu den von der italienischen Regierung eingeführten Maßnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zählt die Verlängerung der Gültigkeit von abgelaufenen oder demnächst ablaufenden italienischen Reisepässen und Personalausweisen.
Gemäß Gesetzesdekret Nr. 34 vom 19. Mai 2020 wurde die Gültigkeit der von italienischen Behörden ausgestellten und abgelaufenen (oder demnächst ablaufenden) Ausweisdokumenten (also auch der Reisepässe und Personalausweise) noch einmal bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.
Diese verlängerte Gültigkeit abgelaufener Dokumente gilt jedoch nur zum Zweck der Identitätsfeststellung, nicht für Reisen und Grenzübertritte (in diesen Fällen gilt das auf dem jeweiligen Ausweis vermerkte Ablaufdatum).
Die österreichischen Behörden wurden über diese Bestimmungen in Kenntnis gesetzt.
Download: Bestätigung der Verlängerung abgelaufener italienischer Ausweisdokumente (zum Vorweisen gegenüber österreichischer Behörden, falls benötigt)