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Corona-Schutzimpfung: im AIRE eingetragene Staatsbürger, die sich vorübergehend in Italien aufhalten

Am 24. Aprile 2021 hat Italiens Corona-Sonderbeauftragter General Figliouolo die Verordnung Nr. 7/2021 unterzeichnet, welche die Verabreichung der Corona-Schutzimpfung auch an ins AIRE-Register eingetragene italienische Staatsbürger, die sich vorübergehend in Italien aufhalten, vorsieht.

Auf regionaler Ebene wurden nun die entsprechenden Portale aktualisiert, um die Aufnahme der ins AIRE eingetragenen, aber vorübergehend in Italien aufhältigen Staatsbürger in den nationalen Impfplan zu ermöglichen. Ebenso durch die Regionen und die Autonomen Provinzen werden die Maßnahmen zur Verabreichung der Schutzimpfung an die Impfberechtigten festgesetzt.

In Italien aufhältige, ins AIRE einbgetragene Staatsbürger werden daher gebeten, die regionalen Webseiten zur Buchung der Schutzimpfung zu besuchen und zu überprüfen, welchen Prioritäts- oder Risikogruppen sie angehören.

Da ins AIRE eingetragene Staatsbürger nicht über die italienische Tessera Sanitaria verfügen und möglichwerweise auch über keinen „Codice Fiscale“, sind die Personaldaten (Name/Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum und -ort) für die Registrierung zur Schutzimpfung ausreichend.