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STERBEHILFE – REFERENDUM („referendum eutanasia legale“) – Möglichkeit der Unterschriftsleistung in der Konsularabteilung

In Bezug auf die Unterschriftenkampagne zum Sterbehilfe-Referendum (quesito referendario parzialmente abrogativo dell’art. 579 del codice penale (omicidio del consenziente), ai sensi dell’art. 75 della Costituzione della Repubblica Italiana) ist es derzeit möglich, täglich zwischen 9 und 12h in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft (Ungargasse 43, 1030 Wien) – ohne vorherige Terminvereinbarung – zu unterzeichnen.

Von dieser Möglichkeit können jedoch ausschließlich ins AIRE-Register dieses Konsularbezirks eingetragene Personen Gebrauch machen.

Zur Unterzeichnung muss ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden. In der Konsulatsabteilung herrscht darüberhinaus Maskenpflicht.