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Referenda 2022: Italienische Wähler, die sich vorübergehend in Österreich aufhalten – Möglichkeit der Briefwahl in Österreich – Antragstellung bis spätestens 11. Mai 2022 möglich

1) Italienischer Wähler, die nicht ins AIRE eingetragen sind und sich vorübergehend in Österreich aufhalten („elettori temporanei“)

Italienische Wähler, die sich aus beruflichen Gründen, zu Studienzwecken oder für eine medizinische Behandlung vorübergehend in Österreich aufhalten und dies für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, in welchen der Tag (12. Juni 2022) der aufhebenden Referenda gemäß Art. 75 der italienischen Verfassung fällt, sowie deren im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige, können gemäß Gesetz Nr. 459/2001 per Briefwahl an den Referenda teilnehmen (und die Wahlunterlagen an ihre vorübergehende Adresse in Österreich erhalten).


Um per Briefwahl in Österreich wählen zu können, müssen diese Wähler

– bis spätestens 11. Mai 2022

– an die italienische GEMEINDE, in deren Wählerlisten sie eingetragen sind

– einen entsprechenden Antrag stellen

Der Antrag (siehe FORMULAR) muss direkt an die zuständige italienische Gemeinde gestellt werden und kann per Post, Fax, E-Mail oder Pec gesandt oder persönlich (bzw. durch eine Vertrauensperson) bei der Gemeinde abgegeben werden.

Die diplomatisch-konsularischen Vertretungen im Ausland sind nicht berechtigt, diese Anträge in Empfang zu nehmen und an die italienischen Gemeinden weiterzuleiten. Bitte senden Sie daher den Antrag auf Briefwahl NICHT an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien.

Dem Antrag auf Briefwahl muss eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Wählers beigelegt werden. Der Antrag muss weiters folgende Angaben enthalten:

  • die korrekte und vollständige Adresse in Österreich, an welche die Wahlunterlagen gesendet werden sollen
  • die Angabe der “Cancelleria Consolare di Vienna” als territorial zuständige Konsularvertretung
  • eine Erklärung, dass die Bedingungen zur Wahlteilnahme per Briefwahl erfüllt sind (d.h. dass sich der/die Wähler/in aus beruflichen Gründen, zu Studienzwecken oder für eine medizinische Behandlung für einen Zeitraum von mindestens 3 Monaten im Ausland befindet (Zeitraum, in welchen die Parlamentswahlen fallen); oder, dass der/die Wähler/in ein Familienangehöriger einer derartigen Person ist.

Die Option muss gemäß Artikel 46 und 47 des Präsidialerlasses Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 (Einheitstext der Rechtsvorschriften der Verwaltungsdokumentation) erfolgen und der Antragsteller muss erklären, sich der strafrechtlichen Folgen im Falle falscher Angaben bewusst zu sein (Art. 76 des genannten Präsidialerlasses 445/2000).

Dieser Antrag kann ebenso bis 11. Mai 2022 wieder zurückgezogen werden. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur für eine Wahl/Referendum gilt (in diesem Fall für die Referenda am 12. Juni 2022).

2) AIRE-Wähler aus dem Ausland, die sich vorübergehend in Österreich aufhalten (TAS – „temporanei altra Sede)

AIRE-Wähler, die in einem anderen Land (d.h. nicht in Österreich) wohnhaft sind und sich zum Zeitpunkt der Referenda in Österreich aufhalten, können zu den unter Punkt 1) angeführten Bedingungen und Fristen einen Antrag auf Briefwahl in Österreich stellen.

NÜTZLICHE LINKS:  FORMULAR ZUR ANTRAGSTELLUNG