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Europawahlen

Teilnahme an den Europawahlen durch italienische Wähler mit Wohnsitz in Österreich oder Wähler, die sich aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken vorübergehend in Österreich aufhalten:

In Österreich dürfen folgende Wählergruppen ihre Stimme für die italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments abgeben:

  • italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich, die ins AIRE-Verzeichnis eingetragen sind (“AIRE-Wähler”);
  • italienische Staatsbürger (und ihre im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder), die sich aus beruflichen Gründen oder Ausbildungszwecken vorübergehend für mindestens drei Monate in Österreich aufhalten, sofern sie innerhalb der gesetzlichen Frist einen entsprechenden Antrag gestellt haben (s.g. “elettori temporanei”)

Die Stimmabgabe in Österreich für die italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments erfolgt in eigens von der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien eingerichteten Wahllokalen (die derzeitige Gesetzeslage sieht keine Briefwahl vor).

Das italienische Innenministerium sendet den Wahlschein („certificato elettorale“, mit Angabe der Adresse des Wahllokals, des Datums und der Uhrzeiten für die Stimmabgabe) an die Wohnsitzadresse der Wähler (oder im Falle der “elettori temporanei” an die bei Antragsstellung angegebene vorübergehende Adresse in Österreich).

Sollte der Wähler den Wahlschein bis zum 5. Tag vor der Europawahl nicht erhalten haben, kann er die Konsularabteilung kontaktieren, um seine Daten im konsularischen Register prüfen und ein Duplikat des Wahlscheins ausstellen zu lassen.

Italienische Wähler, die ihren Wohnsitz in Österreich haben oder sich vorübergehend aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken in Österreich aufhalten (und innerhalb der Frist einen entsprechenden Antrag gestellt haben), können ihre Stimme auch in Italien abgeben (bei der zuständigen Wählergemeinde), sofern sie dies bis spätestens einen Tag vor der Wahl beim Bürgermeister der entsprechenden Gemeinde beantragt haben.

Italienische Wähler mit Wohnsitz in Österreich können auch für die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments optieren. In diesem Fall geben sie ihre Stimme in den von den österreichischen Behörden eingerichteten Wahllokalen ab. Eine doppelte Stimmabgabe ist verboten: Wähler, die für die italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments ihre Stimme abgeben, dürfen nicht auch die österreichischen EP-Mitglieder wählen.

 


Die nächsten Europawahlen finden vom 6. bis 9. Juni 2024 statt.


 

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