Der in Österreich eingetretene Tod eines italienischen Staatsbürgers muss in Italien eingetragen werden.
BENÖTIGTE UNTERLAGEN
- Antrag auf Eintragung des Todesfalls (FORMULAR)
- in mehrsprachigem Format nach dem Übereinkommen von Wien von der zuständigen österreichischen Behörde ausgestellter Auszug aus dem Sterbeeintrag im Original.
- Kopie eines Ausweisdokuments des Verstorbenen (sofern verfügbar)