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Tod: Eintragung eines Todesfalles

Der in Österreich eingetretene Tod eines italienischen Staatsbürgers muss in Italien eingetragen werden.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN

  1. Antrag auf Eintragung des Todesfalls (FORMULAR)
  2. in mehrsprachigem Format nach dem Übereinkommen von Wien von der zuständigen österreichischen Behörde ausgestellter Auszug aus dem Sterbeeintrag im Original.
  3. Kopie eines Ausweisdokuments des Verstorbenen (sofern verfügbar)

Der Antrag auf Eintragung eines Todesfalles und die benötigten Unterlagen können folgendermaßen übermittelt werden:

a) DIREKT an zuständige italienische Gemeinde (Art. 12, DPR 396/2000);
b) VERSAND PER POST an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien, Ungargasse 43, 1030 Wien
c) PERSÖNLICHE ABGABE in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien, Ungargasse 43, 1030 Wien (ausschließlich innerhalb der Parteienverkehrszeiten). Beachten Sie bitte, dass persönlich abgegebene Anträge nur entgegengenommen werden. Die Bearbeitung erfolgt in chronologischer Reihenfolge mit allen anderen Anträgen.
d) BEIM ZUSTÄNDIGEN ITALIENISCHEN HONORARKONSULAT (siehe HONORARKONSULATE)

Andere Formen der Einreichung sind nicht zulässig, da die Unterlagen im Original vorgelegt werden müssen.

Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Ihre Übermittlung an die zuständige italienische Gemeinde erfolgt erst, wenn sämtliche Unterlagen durch den Antragsteller vorgelegt wurden.

Italienischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Italien wird empfohlen, die Eintragung direkt bei der italienischen Wohnsitzgemeinde durchführen zu lassen.