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Eintragung einer Ehe

Um in Italien Gültigkeit zu erlangen, muss eine in Österreich geschlossene Zivilehe in der zuständigen italienischen Gemeinde eingetragen werden.


BENÖTIGTE UNTERLAGEN

  1. Antrag auf Eintragung der Ehe (FORMULAR)
  2. Original des von der zuständigen österreichischen Behörde ausgestellten Auszuges aus dem Heiratseintrag im mehrsprachigen Format gemäß dem Übereinkommen von Wien vom 8. September 1976.
  3. Meldezettel beider Ehepartner (Bestätigung der Meldung mit Hauptwohnsitz in Österreich)
  4. Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Reisepass oder Personalausweis) beider Ehepartner (inkl. der Seiten, auf der die Unterschriften ersichtlich sind)

Die oben angeführten, für die Eintragung der Ehe benötigten Unterlagen können wie folgt eingereicht werden:

a) DIREKT an zuständige italienische Gemeinde (Art. 12, DPR 396/2000);
b) VERSAND PER POST an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien, Ungargasse 43, 1030 Wien
c) PERSÖNLICHE ABGABE in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien, Ungargasse 43, 1030 Wien (ausschließlich innerhalb der Parteienverkehrszeiten). Beachten Sie bitte, dass persönlich abgegebene Anträge nur entgegengenommen werden. Die Bearbeitung erfolgt in chronologischer Reihenfolge mit allen anderen Anträgen.
d) BEIM ZUSTÄNDIGEN ITALIENISCHEN HONORARKONSULAT (siehe HONORARKONSULATE)

Andere Formen der Einreichung sind nicht zulässig, da die Unterlagen im Original vorgelegt werden müssen.

Selbst wenn der Konsularabteilung durch die österreichische Gemeinde die Heiratsurkunde übermittelt wird, so obliegt es dem italienischen Staatsbürger, den Antrag auf Eintragung der Ehe wie oben beschrieben zu stellen.

Sollte die Eheschließung in einem anderen Land im Ausland erfolgt sein, so wird empfohlen, zuerst die zuständige italienische diplomatisch-konsularische Vertretung dieses Landes zu kontaktieren.