Die Unterschriftensammlung für die Listen der Kandidaten für die Comites-Wahlen hat begonnen. Die Unterzeichnung der Listen ist ab sofort möglich.
Für die Einreichung der Unterlagen, die Unterzeichnung der Kandidatenlisten sowie die erforderliche Beglaubigung der Unterschriften ist die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien ab sofort bis zum letztmöglichen Tag der Einreichung der Kandidatenlisten (d.h. bis zum 3.10.2026) an folgenden Tagen und Uhrzeiten für Sie geöffnet:
- an Werktagen (Mo-Fr), vormittags von 9:00 bis 13:00
- dienstag zusätzlich auch nachmittags zwischen 13:00 und 16:00
- donnerstags zusätzlich auch nachmittags zwischen 13:00 und 14:00.
Sonderöffnungszeiten:
- Freitag, 11. September von 13:00 bis 19:00
- Mittwoch, 16. September von 13:00 bis 18:30
- Samstag, 19. September zwischen 10:00 und 12:00
- Freitag, 25. September von 16:00 bis 19:00
- Freitag, 2. Oktober von 16:00 bis 19:00
- Samstag, 3. Oktober zwischen 10:00 und 12:00 (letzter möglicher Tag für die Einreichung von Kandidatenlisten)
BITTE BEACHTEN SIE: Aufgrund der großen Anzahl der dort ansässigen italienischen Staatsbürger wird die Unterzeichnung der Kandidatenlisten unter Anwesenheit eines Ministerialbeamten an folgenden Tagen auch in Innsbruck und Klagenfurt möglich sein:
- in den Räumlichkeiten des italienischen Honorarkonsulats in Innsbruck (Arkadenhof, Maria-Theresien-Straße 34, 6020 Innsbruck) am Montag, dem 28. September 2026 zwischen 14:00 und 18:30. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
- in den Räumlichkeiten des italienischen Honorarkonsulats in Klagenfurt (Schleppeplatz 8, 2. Stock, 9020 Klagenfurt) am Mittwoch, dem 30. September 2026 zwischen 15:00 und 18:30. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Die Unterzeichnung der Kandidatenlisten ist nur unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis) möglich. Der Name der Liste, für welche der Unterzeichner unterschreiben möchte, muss eindeutig angegeben werden.
Voraussetzung für die Unterzeichnung der Kandidatenliste ist der Wohnsitz im Wahlbezirk (Österreich) seit mindestens 6 Monaten und die Eintragung in die Wählerlisten der Comiteswahlen. Listenunterzeichner dürfen keine Kandidaten sein und nicht für mehr als eine Kandidatenliste unterzeichnen. Andernfalls ist die Unterschrift ungültig.
Gemäß Art. 15, Abs. 3 des Gesetzes 286/2003 müssen die Kandidatenlisten von mindestens 200 Wählern unterzeichnet werden (da der Wahlkreis im Zuständigkeitsbereich der Italienischen Botschaft in Wien mehr als 50.000 italienische Staatsbürger mit Wohnsitz in Österreich umfasst).
Für jeden einzelnen Unterzeichner der Kandidatenliste müssen folgende persönliche Daten angegeben werden:
- Nachname
- Vorname
- Geburtsort und -datum
Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen (Art. 34 Gesetzesdekret 395/2003) sehen vor, dass die Unterschriften nur von Berufskonsolaten (Konsulate 1. Ranges), nicht von Honorarkonsulaten beglaubigt werden können.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien unter der E-Mail-Adresse vienna.elettorale@esteri.it zur Verfügung.
N.B.: Kandidaten können zur Beglaubigung ihrer Unterschrift auf der Annahmeerklärung der Kandidatur ebenso zu den oben angegebenen Uhrzeiten in der Konsularabteilung vorsprechen.
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