﻿{"id":228,"date":"2023-04-11T18:13:11","date_gmt":"2023-04-11T16:13:11","guid":{"rendered":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/passaporti-e-carte-didentita\/"},"modified":"2026-02-26T11:57:29","modified_gmt":"2026-02-26T09:57:29","slug":"passaporti","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/passaporti\/","title":{"rendered":"Reisep\u00e4sse"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<table style=\"border-width: 0px; border-style: solid; background-color: #f1f1f1; height: 218px;\" border=\"0\" width=\"1036\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>\n<h6 style=\"text-align: center;\">REISEPASSAUSSTELLUNG \u2013 SO FUNKTIONIERT DIE TERMINRESERVIERUNG<\/h6>\n<h6 style=\"text-align: justify;\">Um die Dienstleistungen der Reisepassabteilung der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien in Anspruch zu nehmen, ist zwingend eine Terminvereinbarung \u00fcber das Online-Reservierungssystem <a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\">Prenot@mi<\/a> n\u00f6tig. Zur Terminvereinbarung m\u00fcssen Sie auf dem Portal registriert sein.<\/h6>\n<h6 style=\"text-align: justify;\">Sollten keine Termine verf\u00fcgbar sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen erneut. Neue Termine werden an jedem Werktag automatisch vom System freigeschalten sowie auch im Falle einer Stornierung eines Termins durch den Antragsteller. Es ist nicht m\u00f6glich, einen Termin per E-Mail zu vereinbaren.<\/h6>\n<h6 style=\"text-align: justify;\">BITTE BEACHTEN SIE, dass Reisep\u00e4sse nur f\u00fcr italienische Staatsb\u00fcrger*innen, die in \u00d6sterreich ins AIRE-Register eingetragen sind, ausgestellt werden k\u00f6nnen. Italienische Staatsb\u00fcrger*innen, die nicht in \u00d6sterreich wohnhaft sind (z. B. Touristen), ihre Reisedokumente w\u00e4hrend ihres Aufenthalts in \u00d6sterreich verloren haben und ein Reisedokument f\u00fcr ihre R\u00fcckreise nach Italien ben\u00f6tigen, k\u00f6nnen die Ausstellung eines ETD beantragen\u00a0(n\u00e4here Informationen unter diesem <a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/emergency-travel-documents-etd\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">LINK<\/a>).<strong>\u00a0<\/strong><\/h6>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p><strong><br \/>\n1. DER REISEPASS<\/strong><\/p>\n<p>Der Pass ist sowohl Reise- als auch Ausweisdokument und wird nur Personen ausgestellt, die bereits italienische Staatsb\u00fcrger sind.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>2. AUSSTELLENDE BEH\u00d6RDE<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Reisep\u00e4sse werden ausgestellt:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>in Italien: von der Qu\u00e4stur (Polizeipr\u00e4sidium)<\/li>\n<li>im Ausland: von der zust\u00e4ndigen diplomatisch-konsularischen Vertretung<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>3. WO KANN DER REISEPASS BEANTRAGT WERDEN?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In \u00d6sterreich wohnhafte, ins AIRE-Register eingetragene italienische Staatsb\u00fcrger k\u00f6nnen den Reisepass wie folgt beantragen:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>a) bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien (Ungargasse 43, 1030 Wien)<br \/>\n<\/strong>In \u00d6sterreich ist die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien die einzige zur Ausstellung von Reisep\u00e4ssen berechtigte Stelle. Die in den verschiedenen Bundesl\u00e4ndern eingerichteten Honorarkonsulate arbeiten bei der Erledigung der Antr\u00e4ge der in \u00d6sterreich wohnhaften Staatsb\u00fcrger mit der Konsularabteilung in Wien zusammen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>b)\u00a0bei einer passausstellenden Beh\u00f6rde in Italien oder im nicht-\u00f6sterreichischen Ausland<br \/>\n<\/strong>Es wird eine Vollmacht der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien ben\u00f6tigt. Die Ausstellung des Reisepasses kann in diesem Fall etwas l\u00e4nger dauern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>4.WIE KANN DER REISEPASS BEANTRAGT WERDEN?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Um die Dienstleistungen der Passabteilung der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien in Anspruch zu nehmen, ist\u00a0<strong>zwingend eine Terminvereinbarung \u00fcber das Online-Reservierungssystem\u00a0<\/strong><a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\"><strong>Prenot@mi<\/strong><\/a>\u00a0n\u00f6tig. Vor der Terminreservierung lesen Sie bitte aufmerksam die folgenden<strong> Informationen<\/strong> durch.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sollten keine Termine verf\u00fcgbar sein, versuchen Sie es bitte in den Folgetagen erneut. Neue Termine werden an jedem Werktag automatisch vom System freigeschalten sowie im Fall einer Stornierung eines Termin durch den Antragsteller. Wir ersuchen daher Antragsteller, die bereits einen Termin \u00fcber das Prenot@mi-Portal vereinbart haben und aufgrund unvorhersehbarer Verpflichtungen dann den Termin im Konsulat nicht wahrnehmen k\u00f6nnen, den gebuchten Termin rechtzeitig unter &#8222;I miei appuntamenti&#8220;\/&#8220;Meine Termine&#8220; auf ihrer pers\u00f6nlichen Prenot@mi-SEite zu stornieren. So wieder der Termin wieder freigegeben und kann von anderen Nutzern gebucht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Online-Reservierungssystem wird automatisch Tag UND Uhrzeit des Termins zugewiesen. Bitte beachten Sie, dass die Uhrzeit der Orientierung dient und in der Reihenfolge der Terminbuchungen vergeben wird. Die tats\u00e4chliche Uhrzeit kann aufgrund des komplexen Verfahrens und der Notwendigkeit der Pr\u00fcfung der Vollst\u00e4ndigkeit der vorzulegenden Unterlagen variieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am Tag des gebuchten Termins und zur angegebenen Uhrzeit muss der Antragsteller\u00a0<strong>pers\u00f6nlich<\/strong> in die Konsularabteilung in Wien (Ungargasse 43, 1030 Wien) zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Erfassung der biometrischen Daten (Unterschrift, Foto und Fingerabdr\u00fccke) kommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Ausschlie\u00dflich bei Minderj\u00e4hrigen unter 12 Jahren ist die pers\u00f6nliche Anwesenheit in der Konsularabteilung nicht verpflichtend<\/strong>, da keine Fingerabdr\u00fccke abgenommen werden m\u00fcssen. Die f\u00fcr die Passausstellung erforderlichen Unterlagen k\u00f6nnen per Post (siehe Punkt 9) \u00fcbermittelt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es wird jedoch empfohlen, den Online-Kalender mit den verf\u00fcgbaren Terminen regelm\u00e4\u00dfig einzusehen, da im Fall von Terminabsagen durch andere Nutzer zun\u00e4chst vergebene Termine wieder freigeschalten werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In \u00d6sterreich wohnhafte und ins AIRE-Register eingetragene italienische Staatsb\u00fcrger erhalten den Reisepass noch am Tag der Antragstellung, sofern die Unterlagen vollst\u00e4ndig sind und keine Hinderungsgr\u00fcnde bestehen. Voraussetzung hierf\u00fcr ist jedoch, dass die im AIRE-Register eingetragenen pers\u00f6nlichen Daten und die der Familie auf dem aktuellen Stand sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>5. GEB\u00dcHREN<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die\u00a0<strong>Kosten<\/strong> f\u00fcr die Reisepassausstellung<strong> &#8211; bei Ausstellung am Schalter der Konsularabteilung nach vorheriger Terminvereinbarung &#8211;<\/strong> belaufen sich auf <strong>116,20 Euro<\/strong>. Der Betrag kann wie folgt entrichtet werden:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) <strong><em>(vorzugsweise)<\/em><\/strong> mit <strong>Bankomatkarte\/Debitkarte<\/strong> (Mastercard DEBIT; Maestro e VPAY &#8211; VISA DEBIT)<br \/>\nb) <em><strong>nur, wenn Sie nicht \u00fcber eine Bankomatkarte verf\u00fcgen<\/strong><\/em>: in bar direkt in der Konsularabteilung am Tag des vereinbarten Termins (wir bitten Sie den genauen Betrag mitzunehmen, da wir nicht garantieren k\u00f6nnen, das eventuelle Restgeld verf\u00fcgbar zu haben);<br \/>\nc) <strong>mittels Bank\u00fcberweisung<\/strong>\u00a0an die Italienische Botschaft in Wien (<a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/coordinate-bancarie-per-le-percezioni-consolari\/\"><strong>BANKVERBINDUNG<\/strong><\/a>) unter Angabe des Verwendungszweckes \u201eVorname, Familienname + Ausstellung eines Reisepasses\u201c. Bei Online-\u00dcberweisung wird ersucht, diese mindestens 10 Tage vor dem vereinbarten Termin zu t\u00e4tigen, da der Zahlungseingang sonst m\u00f6glicherweise nicht rechtzeitig erfolgt und der Reisepass nicht ausgestellt werden kann. Die Zahlungsbest\u00e4tigung ist am Tag des vereinbarten Termins in die Konsularabteilung mitzubringen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Eine Bezahlung per Kreditkarte oder Bankscheck ist leider nicht m\u00f6glich.<\/strong><\/p>\n<table style=\"background-color: #ffffff; border: 4px solid #cb0606;\" cellspacing=\"2\">\n<tbody>\n<tr>\n<td style=\"text-align: justify;\"><strong>Bei Zusendung des Reisepasses per Post (bei Minderj\u00e4hrigen bis 12 Jahren m\u00f6glich) sowie bei Antr\u00e4gen auf Reisepassausstellung \u00fcber die Honorarkonsulate Klagenfurt und Innsbruck, fallen zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren an. Beachten Sie bitte diesbez\u00fcglich die Informationen unter <a href=\"#nove\"> Punkt 9 <\/a>(Postversand) bzw. <a href=\"#undici\"> Punkt 11 <\/a>(Klagenfurt und Innsbruck).<br \/>\n<\/strong><\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>6. G\u00dcLTIGKEIT DES REISEPASSES <\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die <strong>G\u00fcltigkeit des Reisepasses<\/strong> variiert je nach Alter des Reisepassbesitzers:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>Minderj\u00e4hrige bis 3 Jahre: G\u00fcltigkeit 3 Jahre<\/li>\n<li>Minderj\u00e4hrige zwischen 3 und 18 Jahren: 5 Jahre<\/li>\n<li>Erwachsene: 10 Jahre<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Abgelaufene Reisep\u00e4sse k\u00f6nnen nicht verl\u00e4ngert werden<\/strong>. Bei Ablauf, Diebstahl oder Verlust des Reisepasses muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass keine freien Seiten mehr im Reisepass verf\u00fcgbar sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bitte beachten Sie, dass ein Reisepass in der Regel fr\u00fchestens 6 Monate vor Ablauf der G\u00fcltigkeit verl\u00e4ngert werden kann (Ausnahmen: Besch\u00e4digung des Reisepasses, Fehlen freier Seiten, Diebstahl oder Verlust).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wir ersuchen Sie, m\u00f6glichst bald (ab der 6 Monate vor Ablauffrist) um die Beantragung eines neuen Reisepasses zu k\u00fcmmern und nicht zu warten, bis der Passa abl\u00e4uft, um noch gen\u00fcgend Terminwahlm\u00f6glichkeiten bei m\u00f6glicher Terminknappheit im <a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\">Prenot@mi<\/a>-Portal zu haben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>7. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN F\u00dcR DIE AUSSTELLUNG EINES REISEPASSES<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong>Formular: <\/strong>das Formular wird am Tag des vereinbarten Termins in der Konsularabteilung in Wien bereitgestellt und ist dort auszuf\u00fcllen und zu unterschreiben; Antragsteller mit minderj\u00e4hrigen Kindern m\u00fcssen zus\u00e4tzlich eine eigenverantwortliche\u00a0<strong>Erkl\u00e4rung<\/strong>\u00a0unterzeichnen, aus welcher hervorgeht, dass kein Versagungsbescheid gegen die Ausstellung eines Reisepasses vorliegt (<strong>siehe Punkt 8<\/strong>)<\/li>\n<li><strong>alter Reisepass <\/strong>(sofern vorhanden und auch wenn bereits abgelaufen) oder Personalausweis (sofern vorhanden) oder Kopie der von den zust\u00e4ndigen \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden ausgestellten Verlust- oder Diebstahlanzeige<\/li>\n<li><strong>zwei gleiche Farb-Passfotos <\/strong>3,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme auf wei\u00dfem Grund; die Fotos m\u00fcssen vor kurzem gemacht worden sein\u00a0(Merkmale siehe:\u00a0<a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/passaporti\/passbilder-icao-kriterien\/\"><strong>ICAO-FOTORICHTLINIEN<\/strong><\/a>)<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die Passfotos k\u00f6nnen nicht in der Konsularabteilung gemacht werden!<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>! Bei Antr\u00e4gen auf Ausstellung eines Reisepasses f\u00fcr minderj\u00e4hrige Kinder unter 12 Jahren sowie f\u00fcr minderj\u00e4hrige Kinder unter 18 Jahren sind zus\u00e4tzliche Unterlagen vorzulegen. <\/strong><strong>N\u00e4here Informationen finden Sie unter Punkt 9.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8. ZUS\u00c4TZLICHE ERFORDERLICHE UNTERLAGEN BEI AUSSTELLUNG VON REISEP\u00c4SSEN F\u00dcR ELTERN MINDERJ\u00c4HRIGER KINDER\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Seit 14. Juni 2023<\/strong>\u00a0sind AntragstellerInnen, die minderj\u00e4hrige Kinder haben, gem. Dekret D.L. 69\/2023\u00a0<strong>nicht mehr verpflichtet<\/strong>,\u00a0<strong>eine vom anderen Elternteil unterschriebene Einwilligungserkl\u00e4rung\u00a0<\/strong>zur Ausstellung ihres Reisepasses oder eines Personalausweises\u00a0<strong>vorzulegen<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sollte hingegen die konkrete Gefahr bestehen, dass sich der antragstellende Elternteil durch den Verzug ins Ausland Unterhaltspflichten gegen\u00fcber den Kindern entzieht, kann der andere Elternteil gem\u00e4\u00df Art. 3-bis des italienischen Reisepassgesetzes (L. 1185\/1967) einen Antrag auf Passversagung stellen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Versagungsantrag ist an den Richter des f\u00fcr den gew\u00f6hnlichen Hauptwohnsitz des Kindes zust\u00e4ndigen Gerichtshofes zu stellen bzw. bei Kindern mit Wohnsitz im Ausland an den f\u00fcr die Evidenzgemeinde (Comune AIRE) zust\u00e4ndigen Gerichtshof.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Ausstellung eines Reisedokuments f\u00fcr Minderj\u00e4hrige bleibt die Verpflichtung zur Vorlage einer von beiden Elternteilen unterzeichneten Einwilligungserkl\u00e4rung hingegen weiterhin aufrecht (siehe Punkt 9).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p id=\"nove\" style=\"text-align: justify;\"><strong>9. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN F\u00dcR DIE AUSSTELLUNG VON REISEP\u00c4SSEN F\u00dcR MINDERJ\u00c4HRIGE<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Minderj\u00e4hrige Kinder unter 18 Jahren:<br \/>\n<\/strong>Bei Antragstellung auf Ausstellung eines Reisepasses f\u00fcr ein Kind unter 18 Jahren muss das <strong>Antragsformular <\/strong>(welches direkt in der Konsularabteilung ausgedruckt wird) <strong>von beiden Elternteilen unterzeichnet<\/strong> werden. Am Tag des vereinbarten Termins muss der\/die Minderj\u00e4hrige in Begleitung eines oder beider Elternteile in die Konsularabteilung kommen. Sollte einer der beiden Elternteile verhindert sein und nicht pers\u00f6nlich erscheinen k\u00f6nnen, muss eine Einwilligungserkl\u00e4rung (<a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/modello-assenso_2023_pc.pdf\"><strong>FORMULAR EINWILLIGUNGSERKL\u00c4RUNG KINDER<\/strong><\/a>) des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden inkl. Kopie eines Ausweisdokuments, auf welcher Unterschrift, Personendaten und Foto des Besitzers ersichtlich sind (sollte es sich um eine\/n Drittstaatenangeh\u00f6rige\/n handeln, so muss seine\/ihre Unterschrift auf dem Formular in der Konsularabteilung oder\u00a0von einem \u00f6ffentlichen Notar beglaubigt werden).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><br \/>\nMinderj\u00e4hrige Kinder unter 12 Jahren:<br \/>\nMinderj\u00e4hrige unter 12 Jahren sind nicht zur Unterschriftsleistung und Fingerabdruckabnahme verpflichtet<\/strong>. F\u00fcr die Ausstellung eines Reisepasses f\u00fcr ein Kind unter 12 Jahren m\u00fcssen folgende Unterlagen an die Konsularabteilung \u00fcbermittelt werden (die \u00dcbermittlung der Unterlagen kann auch per Post oder \u00fcber das zust\u00e4ndige Honorarkonsulat erfolgen):<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong>von beiden Elternteilen\u00a0<\/strong>unterzeichnetes Antragsformular \u201cReisepass f\u00fcr Minderj\u00e4hrige unter 12 Jahren\u201d (<a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/passaporto-minori-12-anni-pc.pdf\">FORMULAR<\/a>) sowie Kopie eines Ausweisdokuments der beiden Elternteile (Seite des Ausweisdokuments, auf der die Unterschrift ersichtlich ist). <strong>Bitte beachten Sie:\u00a0<\/strong>Sollte ein Elternteil Drittstaatenangeh\u00f6riger bzw. Drittstaatsangeh\u00f6rige sein, so muss seine\/ihre Unterschrift auf dem Formular in der Konsularabteilung oder von einem \u00f6ffentlichen Notar beglaubigt werden<\/li>\n<li>von jedem Elternteil: eine vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllte und unterzeichnete <a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/08\/modello-assenso_2023_pc.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Einwilligungserkl\u00e4rung<\/a><\/li>\n<li>alter Reisepass (falls vorhanden) oder Personalausweis (falls vorhanden)<\/li>\n<li>drei idente und neue Passfotos in Farbe (3,5 x 4,5 cm), Frontalaufnahme auf wei\u00dfem Hintergrund (entsprechend den ICAO-Kriterien f\u00fcr Passbilder); <strong>eines der Fotos muss vom ortsm\u00e4\u00dfig n\u00e4chsten italienischen Honorarkonsul\u00a0in \u00d6sterreich beglaubigt worden sein (die Anwesenheit des\/der Minderj\u00e4hrigen ist\u00a0zur Beglaubigung\u00a0verpflichtend)<\/strong>. Bitte kleben Sie eines der drei Fotos auf das entsprechende Feld auf dem Formular.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>In folgenden beiden F\u00e4llen kann die Beglaubigung des Fotos entfallen:<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>der\/die Minderj\u00e4hrige ist bereits im Besitz eines Ausweisdokuments<\/li>\n<li>dem\/der Minderj\u00e4hrigen wurde bisher noch kein Ausweisdokument ausgestellt, er\/sie ist jedoch am Tag des Termins f\u00fcr die Ausstellung des Reisepasses anwesend und in Begleitung eines oder beider Elternteile. In diesem Fall muss die Terminvereinbarung \u00fcber das Online-Terminbuchungssystem wie weiter oben beschrieben erfolgen.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>BITTE BEACHTEN SIE<\/strong>: <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Die Bearbeitungszeit f\u00fcr per Post beantragte Reisep\u00e4sse kann ca. 4-6 Wochen (ab Versand des Antrags) betragen<\/strong><\/span>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr die Zusendung des ausgestellten Reisepasses sind EUR 9,10 Portogeb\u00fchren (Einschreiben mit R\u00fcckschein) zusammen mit den Reisepassgeb\u00fchren zu \u00fcberweisen. Der Gesamtbetrag (Reisepassgeb\u00fchr plus Portospesen) bel\u00e4uft sich somit auf <strong>EUR 125,30.<\/strong><br \/>\nSollten die Portospesen nicht vom Antragsteller vorab beglichen werden, muss der Reisepass in der Konsularabteilung in Wien pers\u00f6nlich abgeholt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><em>In besonderen Einzelf\u00e4llen kann es vorkommen, dass die Konsularabteilung ein von den obigen Abs\u00e4tzen abweichendes Verfahren anwenden muss.<\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">BITTE BEACHTEN SIE: F\u00fcr <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Neugeborene<\/strong><\/span> (=Babies bis zu einem Alter von 1 Jahr), f\u00fcr die noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde und welche ausschlie\u00dflich die italienische Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen, kann &#8211; nach Eintragung der Geburtsurkunde (siehe <a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile\/nascite-trascrizione-di-una-nascita\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Geburten \u2013 Eintragung einer Geburt<\/a>) &#8211; ein Reisepass wie folgt beantragt werden:<\/p>\n<ol>\n<li style=\"text-align: justify;\">Vereinbaren Sie einen normalen Termin \u00fcber das Prenot@mi-Portal (siehe Punkt 4 oben) oder<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Bei Wohnsitz in der Steiermark, in K\u00e4rnten, Ober\u00f6sterreich, Salzburg, Tirol oder Vorarlberg: Beglaubigung des Fotos des Neugeborenen beim zust\u00e4ndigen Honorarkonsulat und Versand des Antrags (inkl. beglaubigtem Foto) per Post an die Konsularabteilung in Wien<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><strong>VERWEIGERUNG DER ZUSTIMMUNG DURCH EINEN DER BEIDEN ELTERNTEILE<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn einer der Elternteile sich weigert, die Einwilligungserkl\u00e4rung f\u00fcr die Ausstellung eines Reisepasses f\u00fcr sein minderj\u00e4hriges Kind zu unterzeichnen, oder wenn einer der beiden Elternteile nicht auffindbar ist, kann der Elternteil, der den Reisepass f\u00fcr sein minderj\u00e4hriges Kind beantragt, per Post oder E-Mail einen schriftlichen und begr\u00fcndeten Antrag an den Leiter der Konsularabteilung stellen, um die entsprechende Ersatzgenehmigung zur Ausstellung des Passes zu erhalten. Die minderj\u00e4hrigen Kinder m\u00fcssen jedoch in diesem Konsularbezirk wohnhaft sein. In dem unterzeichneten Schreiben m\u00fcssen die Gr\u00fcnde dargelegt werden, aus welchen der andere Elternteil der Ausstellung nicht zustimmt, oder die Umst\u00e4nde, die dazu gef\u00fchrt haben, dass der andere Elternteil nicht auffindbar ist, sowie die vollst\u00e4ndige Adresse und gegebenenfalls die Telefonnummern des nicht zustimmenden Elternteils. Die Konsularabteilung wird die Angaben \u00fcberpr\u00fcfen und im gegebenen Fall nach Abschluss des Verfahrens die Ausstellung des Reisepasses genehmigen oder &#8211; mit entsprechender Begr\u00fcndung &#8211; ablehnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>BITTE BEACHTEN SIE: Seit dem 26. Juni 2012 m\u00fcssen alle italienischen Minderj\u00e4hrigen mit ihrem eigenen Reisepass reisen, da es nicht mehr m\u00f6glich ist, Minderj\u00e4hrige im Reisepass der Eltern einzutragen. Die Ausstellung von Reisep\u00e4ssen f\u00fcr im Ausland geborene Minderj\u00e4hrige ist nur m\u00f6glich, wenn zuvor die Geburt bei der zust\u00e4ndigen italienischen Gemeinde eingetragen und gleichzeitig die Eintragung in das AIRE vorgenommen wurde. Es wird daher empfohlen, unmittelbar nach der Geburt eines Kindes die Eintragung der Geburt und die gleichzeitige Eintragung ins AIRE-Register vorzunehmen, da erst nach Erf\u00fcllung dieser Formalit\u00e4ten online ein Termin f\u00fcr die Ausstellung des Reisepasses gebucht werden kann.<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>10. NOTF\u00c4LLE<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jeden Montag um 14 Uhr werden <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>dokumentierte Notf\u00e4lle<\/strong><\/span> behandelt (in diesem Fall wird gem\u00e4\u00df Art. 74 eine Konsulgeb\u00fchr von 50\u20ac zus\u00e4tzlich zu den regul\u00e4ren Reisepasskosten verrechnet).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">ACHTUNG! Als Notfall gelten:<\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li>dringende Reisen aus BERUFLICHEN GR\u00dcNDEN (Abreise innerhalb von 4 Wochen), die mit Flug- oder Zugticket und einem Schreiben des Arbeitgebers dokumentiert werden k\u00f6nnen, sofern keine Termine auf prenot@mi verf\u00fcgbar sind<\/li>\n<li>dokumentierte MEDIZINISCHE Notf\u00e4lle (eine schriftliche \u00e4rztliche Best\u00e4tigung muss vorgelegt werden)<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Touristische Reisen gelten nie als Notfall.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sollte es sich in ihrem Fall um einen dokumentierten Notfall wie oben beschrieben handeln, so k\u00f6nnen Sie ohne Termin in der Konsularabteilung in Wien vorsprechen (wir empfehlen Ihnen trotzdem, vorab eine E-Mail an die Reisepassabteilung zu schreiben sowie die Belegdokumente des Notfalls vorab zu \u00fcbermitteln und zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Passabteilung an diesem Tag verf\u00fcbar ist). Bitte beachten Sie, dass jeden Montag nur maximal 4 Notfall-Reisep\u00e4sse im vorgesehenen Zeitfensters ausgestellt werden k\u00f6nnen. Die Reihenfolge der Antragsteller*innen ergibt sich nach deren Ankunftszeit im Konsulat (melden Sie sich bitte beim Sicherheitspersonal am Eingang der Konsularabteilung). Das tats\u00e4chliche Vorliegen der Gr\u00fcnde f\u00fcr die Ausstellung eines Notfall-Reisepasses wird vom Personal der Konsularabteilung beurteilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p id=\"undici\" style=\"text-align: justify;\"><strong>11. NUR F\u00dcR IN DEN BEIDEN BUNDESL\u00c4NDERN TIROL ODER K\u00c4RTNEN WOHNHAFTE STAATSB\u00dcRGER:INNEN MIT EINTRAGUNG INS AIRE-REGISTER<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Seit Februar 2025<\/strong> <strong>k\u00f6nnen italienische Staatsb\u00fcrger:innen mit Hauptwohnsitz in Tirol oder K\u00e4rnten, die ins AIRE eingetragen sind, einen Termin f\u00fcr die Reisepassantragstellung und die Erfassung der biometrischen Daten auch direkt bei den Honorarkonsulaten in Klagenfurt und Innsbruck vereinbaren<\/strong> (bitte senden Sie hierf\u00fcr ein E-Mail an <a href=\"mailto:innsbruck.onorario@esteri.it\">innsbruck.onorario@esteri.it<\/a> oder <a href=\"mailto:klagenfurt.onorario@esteri.it\">klagenfurt.onorario@esteri.it<\/a>). Eine Terminvereinbarung \u00fcber prenot@mi sowie die pers\u00f6nliche Vorsprache in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien ist dann nicht mehr n\u00f6tig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieses Angebot der Antragsstellung bei den Honorarkonsulaten in Innsbruck und Klagenfurt richtet sich <strong>insbesonders an Personen mit eingeschr\u00e4nkter Mobilit\u00e4t und Reiseschwierigkeiten<\/strong> (\u00e4ltere Menschen, Bed\u00fcrftige). Es ist als Erg\u00e4nzung und nicht als Ersatz f\u00fcr die Dienstleistungen der Konsularabteilung in Wien gedacht. Auch angesichts der begrenzten Anzahl von verf\u00fcgbaren Terminen bei den Honorarkonsulaten k\u00f6nnen italienische Staatsb\u00fcrger:innen in K\u00e4rnten oder Tirol auch weiterhin von der M\u00f6glichkeit Gebrauch machen, ihren Antrag direkt bei der Konsularabteilung in Wien (nach vorheriger Terminvereinbarung \u00fcber prenot@mi) zu stellen (siehe oben Punkte 3-10). Dies wird insbesonders geraten, wenn der Reisepass sehr dringend ben\u00f6tigt wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>BITTE BEACHTEN SIE:<\/strong> \u00a0<strong>Bei den Honorarkonsulaten in Klagenfurt oder Innsbruck beantragte Reisep\u00e4sse <u>werden NICHT am selben Tag gedruckt und zugestellt<\/u><\/strong> (Reisep\u00e4sse, die bei der Konsularabteilung in Wien gestellt werden, hingegen schon).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die in Klagenfurt oder Innsbruck beantragten P\u00e4sse werden in der Konsularabteilung der Botschaft in Wien gedruckt und an das Honorarkonsulat geschickt, bei dem der Antrag gestellt wurde. Das Honorarkonsulat informiert den Antragsteller dann per E-Mail, sobald der Pass abgeholt werden kann. <strong>Bitte beachten Sie, dass von der Einreichung des Passantrages in Klagenfurt oder Innsbruck bis zur Aush\u00e4ndigung des Reisepasses <u>ca. 8 Wochen<\/u> vergehen k\u00f6nnen <\/strong><em>(Bitte beachten Sie: Die 8 Wochen sind nur ein Richtwert, da die Ausstellung des Reisepasses auch von Faktoren abh\u00e4ngt, auf welche die Konsularabteilung keinen Einfluss hat &#8211; z. B. die Genehmigung durch die zust\u00e4ndige Qu\u00e4stur in Italien)<\/em><em>.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei Antragstellung in Innsbruck oder Klagenfurt fallen zus\u00e4tzlich zu der Konsulatsgeb\u00fchr f\u00fcr die Reisepassausstellung in H\u00f6he von 116,20 \u20ac auch die Kosten f\u00fcr den Versand (1,65 \u20ac) an, insgesamt somit <strong>117,85 Euro. Im Verwendungszweck der \u00dcberweisung <\/strong>ist zus\u00e4tzlich zum Namen des Antragstellers auch das Honorarkonsulat (Innsbruck oder Klagenfurt) anzugeben, bei dem der Antrag eingereicht wird.<strong><br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>BITTE BEACHTEN SIE: Die Erfassung der biometrischen Daten in Innsbruck und Klagenfurt wird NICHT f\u00fcr Personen angeboten, die noch einen g\u00fcltigen Reisepass besitzen.<\/strong> Personen mit g\u00fcltigem Reisepass m\u00fcssen den Antrag \u00fcber das Prenot@mi-System stellen und zur Reisepassausstellung nach Wien kommen (oder den Ablauf ihres alten Reisepasses abwarten, bevor sie einen Termin beim Honorarkonsulat vereinbaren k\u00f6nnen).<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<hr \/>\n<p align=\"left\"><strong>Zur Online-Terminreservierung: <a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Prenot@mi<\/span><\/a><\/strong><\/p>\n<div style=\"text-align: justify;\" align=\"left\"><a href=\"https:\/\/prenotami.esteri.it\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"img-fluid alignnone wp-image-343 size-full\" src=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/logo-prenotami.png\" alt=\"link al portale prenota online\" width=\"202\" height=\"72\" \/><\/a><\/div>\n<div align=\"left\">\n<hr \/>\n<\/div>\n<div style=\"text-align: justify;\" align=\"left\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"&nbsp; REISEPASSAUSSTELLUNG \u2013 SO FUNKTIONIERT DIE TERMINRESERVIERUNG Um die Dienstleistungen der Reisepassabteilung der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien in Anspruch zu nehmen, ist zwingend eine Terminvereinbarung \u00fcber das Online-Reservierungssystem Prenot@mi n\u00f6tig. 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