﻿{"id":454,"date":"2023-05-31T09:46:23","date_gmt":"2023-05-31T07:46:23","guid":{"rendered":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-straniero\/cittadinanza\/cittadinanza-per-matrimonio\/"},"modified":"2025-07-16T12:32:12","modified_gmt":"2025-07-16T10:32:12","slug":"cittadinanza-per-matrimonio","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-straniero\/cittadinanza\/cittadinanza-per-matrimonio\/","title":{"rendered":"Staatsb\u00fcrgerschaft durch Eheschlie\u00dfung mit italienischen Staatsb\u00fcrgern"},"content":{"rendered":"<table style=\"border-width: 1px; border-color: #4a0303; background-color: #c3fbfe;\" border=\"1\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>\n<h6 style=\"text-align: justify;\">Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenfassung der Informationen zu Antr\u00e4gen auf Staatsb\u00fcrgerschaft durch Eheschlie\u00dfung.<\/h6>\n<h6 style=\"text-align: justify;\">Ausf\u00fchrliche Informationen zu Rechtsrahmen, Voraussetzungen, notwendigen Unterlagen sowie zum Ablauf des Verfahrens finden Sie auf der italienischsprachigen Seite. <strong>Wir ersuchen Sie daher, vor Antragstellung die italienischsprachige Webseite aufmerksam durchzulesen.<\/strong><\/h6>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Bitte beachten Sie: Mit dem am 22.10.2020 in Kraft getretenen Gesetzesdekret Nr. 130 vom 21.10.2020 wurde die maximale Bearbeitungsdauer f\u00fcr Antr\u00e4ge auf Erwerb der italienischen Staatsb\u00fcrgerschaft durch Verehelichung von 48 auf maximal 36 Monate ab dem Datum der Antragstellung herabgesetzt. Diese Frist gilt f\u00fcr alle Antr\u00e4ge, die ab dem 22.10.2020 gestellt wurden.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ausl\u00e4ndische bzw. staatenlose Ehegatten von italienischen Staatsb\u00fcrgern k\u00f6nnen Antrag auf Erwerb der italienischen Staatsb\u00fcrgerschaft durch Verehelichung stellen, sofern sie ab dem Tag der Eheschlie\u00dfung zwei Jahre auf italienischem Staatsgebiet oder drei Jahre im Ausland rechtm\u00e4\u00dfig aufh\u00e4ltig waren und die Ehe bis zum Tag der Ausstellung des Verleihungsdekrets weder durch Scheidung noch durch Annullierung aufgel\u00f6st wurde und auch keine Trennung der Eheleute besteht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die oben genannten Fristen werden um die H\u00e4lfte verk\u00fcrzt, wenn der Ehe Kinder entstammen oder die Ehegatten ein Kind adoptiert haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Antr\u00e4ge auf Erwerb der italienischen Staatsb\u00fcrgerschaft aufgrund von Verehelichung m\u00fcssen, gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen, \u00fcber das <a href=\"https:\/\/portaleservizi.dlci.interno.it\/AliCittadinanza\/ali\/home.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Onlineportal ALI\/CIVES<\/a> des italienischen Innenministeriums eingebracht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Konsularabteilung in Wien kann keinerlei Hilfe bei der Online-Antragstellung leisten. Jede Anfrage zu technischer Unterst\u00fctzung muss ausschlie\u00dflich an das italienische Innenministerium gerichtet werden, gem\u00e4\u00df den auf der einschl\u00e4gigen Webseite angegebenen Modalit\u00e4ten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die im Portal ALI\/CIVES eingebrachten Antr\u00e4ge werden von der gebietsm\u00e4\u00dfig zust\u00e4ndigen Konsularabteilung in Wien eingesehen und k\u00f6nnen im Anschluss angenommen oder abgelehnt werden. Bei einer Ablehnung kann der Antrag mit der Best\u00e4tigung der bereits geleisteten \u00dcberweisung und den korrekten Unterlagen (sofern diese in Bezug auf die vorgesehenen zeitlichen Voraussetzungen noch g\u00fcltig sind) erneut gestellt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>FOLGENDE UNTERLAGEN M\u00dcSSEN BEI ANTRAGSTELLUNG AUF DAS PORTAL HOCHGELADEN WERDEN:<\/strong><\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong>Geburtsurkunde aus dem Herkunftsland<\/strong>, welche im Einklang mit den geltenden Rechtsauflagen mit Beglaubigung\/Apostille und \u00dcbersetzung (und der f\u00fcr die \u00dcbersetzung vorgesehenen Beglaubigung\/Apostille) versehen sein muss<\/li>\n<li><strong>Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland und aus allen L\u00e4ndern, in welchen der Antragsteller ab Vollendung des 14. Lebensjahres gelebt hat<\/strong>. Der Strafregisterauszug muss, im Einklang mit den geltenden Rechtsauflagen, mit Beglaubigung\/Apostille und \u00dcbersetzung (und der f\u00fcr die \u00dcbersetzung vorgesehenen Beglaubigung\/Apostille) versehen sein. Gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) 2016\/1191 sind Strafregisterausz\u00fcge, die von einem EU-Mitgliedsstaat f\u00fcr den eigenen EU-Staatsb\u00fcrger in dem vorgesehenen, mehrsprachigen Format ausgestellt werden, von der Pflicht der Beglaubigung und der \u00dcbersetzung befreit.<br \/>\nBitte beachten Sie, dass Strafregisterausz\u00fcge ab dem Tag der Ausstellung eine G\u00fcltigkeit von 6 Monaten aufweisen. Nach Ablauf dieser G\u00fcltigkeit k\u00f6nnen sie nicht geltend gemacht werden.<\/li>\n<li><strong>\u00dcberweisungsbest\u00e4tigung<\/strong> der Pflichtgeb\u00fchr in H\u00f6he von 250 Euro. Diese ist mittels \u00dcberweisung auf folgendes Bankkonto des italienischen Innenministeriums zu entrichten:<br \/>\nKontoinhaber: \u201eMinistero dell&#8217;Interno D.L.C.I. \u2013 Cittadinanza\u201d<br \/>\nIBAN-Code: IT54D0760103200000000809020<br \/>\nBIC\/SWIFT-Code von Poste italiane f\u00fcr \u00dcberweisungen aus dem Ausland: BPPIITRRXXX; f\u00fcr Eurogiro-\u00dcberweisungen: IBPITRA<br \/>\nunter Angabe des Zahlungszwecks: \u201eVor- und Nachame, &#8222;Naturalizzazione per matrimonio\u201c\u201c<\/li>\n<li><strong>Ausweisdokument<\/strong><\/li>\n<li><strong>Best\u00e4tigung italienischer Sprachkenntnisse auf einem Niveau von mindestens B1<\/strong> des Gemeinsamen Europ\u00e4ischen Referenzrahmens f\u00fcr Sprachen.<br \/>\nAls Beweis der Erf\u00fcllung dieser Voraussetzung werden Abschl\u00fcsse von einer italienischen \u00f6ffentlichen bzw. privaten (mit \u00d6ffentlichkeitsrecht) Institution, oder Sprachzertifikate, die an einem anerkannten Zertifizierungsinstitut erlangt werden, akzeptiert\/zugelassen.<br \/>\nAktuell werden folgende Zertifizierungsinstitute, Teilnehmer des vereinheitlichten Zertifizierungssystems CLIQ (Certificazione Lingua Italiana di Qualit\u00e0), anerkannt<br \/>\n\u00b7 Ausl\u00e4nderuniversit\u00e4t Siena<br \/>\n\u00b7 Ausl\u00e4nderuniversit\u00e4t Perugia<br \/>\n\u00b7 Universit\u00e4t Roma Tre<br \/>\n\u00b7 Societ\u00e0 Dante Alighieri<br \/>\nSprachzertifikate mit einem Niveau von mindestens B1, die von den oben genannten Ausbildungsst\u00e4tten (eventuell in Zusammenarbeit mit den lokalen italienischen Kulturinstituten) ausgestellt wurden, sind daher in Bezug auf die erw\u00e4hnte Rechtsnorm als g\u00fcltig zu betrachten.<\/li>\n<li><strong>Vollst\u00e4ndige Abschrift der Heiratsurkunde<\/strong>, ausgestellt von der italienischen Gemeinde, bei welcher die Ehe geschlossen wurde oder in deren Eheregister die ausl\u00e4ndische Eheurkunde \u00fcbertragen wurde.<\/li>\n<li><strong>Formular des ALI-Portals<\/strong> in ausgedruckter Form, das im Konsulat in Anwesenheit des Mitarbeiters unterzeichnet werden muss<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach Annahme des Antrags wird der Antragsteller per Mitteilung im Portal in die Konsularabteilung gebeten, um den schriftlichen Antrag und die online hochgeladenen Unterlagen im Original vorzulegen, welche in den Verfahrensakten in der Konsularabteilung verbleiben. Zus\u00e4tzlich zu den bereits online mit dem Antrag \u00fcbermittelten Unterlagen hat der Antragsteller folgende Dokumente zu \u00fcberreichen:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li>Eine von der \u00f6sterreichischen zust\u00e4ndigen Gemeinde ausgestellte Best\u00e4tigung (\u201e<strong>Privathaushaltsbest\u00e4tigung<\/strong>\u201c), aus welchem der gemeinsame Hauptwohnsitz aller Familienmitglieder (Kernfamilie) hervorgeht, inkl. \u00dcbersetzung durch einen gerichtlich beeideten \u00dcbersetzer (<a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/legalizzazioni-e-traduzioni\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Belaubigungen und \u00dcbersetzungen<\/a>), der die eigene Unterschrift bei der Konsularabteilung der italienischen Botschaft in Wien hinterlegt hat. Die Unterschrift des beeideten \u00dcbersetzers muss durch die Konsularabteilung beglaubigt werden. Diese Auflage kann am Tag des vereinbarten Termins erf\u00fcllt werden.<\/li>\n<li><strong>G\u00fcltiger Reisepass im Original <\/strong><strong>sowohl des Antragsstellers als auch des italienischen Ehepartners<\/strong> sowie 1 Kopie der Seiten, auf welcher das Passfoto und die Unterschrift angebracht sind.<\/li>\n<li>Original plus eine Kopie des g\u00fcltigen, von den \u00f6sterreichischen Beh\u00f6rden ausgestellten\u00a0<strong>Aufenthaltstitels<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach Vorlage der Originalunterlagen in der Konsularabteilung geht die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr das Verfahren auf das italienische Innenministerium \u00fcber.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Antragsteller kann den Verfahrensstand selbst auf der Webseite des Innenministeriums durch Eingabe der Aktenzahl und der vom System ben\u00f6tigten Daten pr\u00fcfen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am Ende des Verfahrens wird dem Antragsteller im Falle eines positiven Bescheids das Dekret \u00fcber die Verleihung der Staatsb\u00fcrgerschaft von der Konsularabteilung zugestellt. Gleichzeitig erh\u00e4lt der Antragsteller Informationen \u00fcber die Unterlagen, die vorzulegen sind, um den Eid zu leisten. Bitte setzen Sie die Konsularabteilung daher \u00fcber eine eventuelle \u00c4nderung der Wohnanschrift\/des Wohnortes unverz\u00fcglich in Kenntnis.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Bitte beachten Sie: Die direkte Anerkennung des Familiennamens nach der Eheschlie\u00dfung als Teil des Ursprungsfamiliennamens in dem Dekret \u00fcber die Verleihung der italienischen Staatsb\u00fcrgerschaft ist nur dann m\u00f6glich, sofern die \u00c4nderungen des Familiennamens aus der Geburtsurkunde (bzw., falls die Rechtslage des Ursprungslandes Randvermerke auf der Geburtsurkunde nicht vorsieht, aus der Eheurkunde) hervorgehen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bitte lesen Sie die <a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/05\/informativa_tdp_per_cittadinanza__all.2__rev._feb._2023.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten<\/strong><\/span><\/a> und zum Datenschutz im Bereich Staatsb\u00fcrgerschaft<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenfassung der Informationen zu Antr\u00e4gen auf Staatsb\u00fcrgerschaft durch Eheschlie\u00dfung. Ausf\u00fchrliche Informationen zu Rechtsrahmen, Voraussetzungen, notwendigen Unterlagen sowie zum Ablauf des Verfahrens finden Sie auf der italienischsprachigen Seite. Wir ersuchen Sie daher, vor Antragstellung die italienischsprachige Webseite aufmerksam durchzulesen. Bitte beachten Sie: Mit dem am 22.10.2020 in Kraft getretenen Gesetzesdekret [&hellip;]","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"parent":279,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-454","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/454","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=454"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/454\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":11808,"href":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/454\/revisions\/11808"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/279"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=454"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}