﻿{"id":683,"date":"2023-06-01T11:18:26","date_gmt":"2023-06-01T09:18:26","guid":{"rendered":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/servizi-elettorali\/elezioni-politiche-e-referendum\/"},"modified":"2023-09-20T15:45:51","modified_gmt":"2023-09-20T13:45:51","slug":"elezioni-politiche-e-referendum","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/servizi-elettorali\/elezioni-politiche-e-referendum\/","title":{"rendered":"Parlamentswahlen und Volksabstimmungen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Stimmabgabe bei italienischen Parlamentswahlen und Volksabstimmungen durch im Ausland ans\u00e4ssige italienische W\u00e4hler<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei italienischen Parlamentswahlen w\u00e4hlen italienische Staatsb\u00fcrger mit Wohnsitz im Ausland, die in die entsprechenden W\u00e4hlerlisten eingetragen sind, im Ausland <strong>per Briefwahl<\/strong>. Zu diesem Zweck wurde f\u00fcr die Parlamentswahlen (Abgeordnetenkammer und Senat) ein Auslandswahlsprengel gem\u00e4\u00df Art. 48 der italienischen Verfassung eingerichtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der <strong>Auslandwahlsprengel ist unterteilt in:<br \/>\n<\/strong>&#8211; Europa, inkl. den zu Asien z\u00e4hlenden Gebieten der Russischen F\u00f6deration und der T\u00fcrkei<br \/>\n&#8211; S\u00fcdamerika<br \/>\n&#8211; Nord- und Mittelamerika<br \/>\n&#8211; Afrika, Asien, Ozeanien und die Antarktis<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Auch bei Volksabstimmungen<\/strong> gem\u00e4\u00df Art. 75 und 138 der italienischen Verfassung wird im Ausland per Briefwahl abgestimmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Briefwahl ist die \u00fcbliche Form der Stimmabgabe im Ausland. <strong>Italienische W\u00e4hler mit Wohnsitz im Ausland<\/strong> k\u00f6nnen jedoch auch f\u00fcr die <strong>Stimmabgabe in Italien<\/strong> (in den von ihrer W\u00e4hlerevidenzgemeinde eingerichteten Wahllokalen) <strong>optieren<\/strong> und f\u00fcr die Kandidaten in ihrem italienischen Wahlsprengel abstimmen. Der schriftliche Antrag auf Aus\u00fcbung des Wahlrechts in Italien muss innerhalb der gesetzlichen Frist (bis zum 31. Dezember des Jahres vor Ablauf der Legislaturperiode oder im Falle von vorgezogenen Wahlen oder bei Abhaltung einer Volksabstimmung bis sp\u00e4testens zum 10. Tag vor dem Wahltermin) an das zust\u00e4ndige Konsulat gestellt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>ZUR STIMMABGABE IM AUSLAND BERECHTIGTE W\u00c4HLER:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zur Stimmabgabe per Briefwahl im Ausland sind berechtigt:<\/p>\n<ol style=\"text-align: justify;\">\n<li><strong>Vollj\u00e4hrige italienische Staatsb\u00fcrger<\/strong>, die <strong>im Ausland wohnhaft<\/strong> und ins <strong>AIRE-Register<\/strong> und die <strong>W\u00e4hlerevidenz<\/strong> eingetragen sind (\u201e<em>Aire-W\u00e4hler<\/em>\u201c)<\/li>\n<li>Sofern innerhalb der gesetzlichen Frist ein entsprechender <strong>Antrag<\/strong> gestellt wurde<strong>: italienische Staatsb\u00fcrger, die zu Studienzwecken, aus beruflichen Gr\u00fcnden oder f\u00fcr eine \u00e4rztliche Behandlung vor\u00fcbergehend f\u00fcr mindestens drei Monate im Ausland<\/strong> aufh\u00e4ltig sind. (\u201e<em>elettori temporanei<\/em>\u201c)<br \/>\nDer Wahltermin muss in den Zeitraum des Aufenthalts im Ausland fallen. Der Antrag auf Stimmabgabe per Briefwahl gilt nur f\u00fcr die jeweilige Wahl\/Volksabstimmung, f\u00fcr die er gestellt wurde. Die M\u00f6glichkeit auf Stimmabgabe per Briefwahl gilt auch f\u00fcr mit dem Antragsteller im gleichen Haushalt lebende Familienangeh\u00f6rige.<br \/>\nDer eigenh\u00e4ndig unterzeichnete Antrag ist <strong>bis zum 32. Tag vor dem Wahltermin in Italien<\/strong> an die <strong>zust\u00e4ndige W\u00e4hlergemeinde in Italien<\/strong> (NICHT an die konsularischen Vertretungen im Ausland) zu richten. Eine Kopie eines g\u00fcltigen Ausweisdokuments ist beizulegen. Der Antrag kann bis zum 32. Tag vor dem Wahltermin auch wieder zur\u00fcckgezogen werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>DIE STIMMABGABE IN \u00d6STERREICH<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach den geltenden Gesetzesbestimmungen wird bei italienischen Parlamentswahlen und Volksabstimmungen <strong>im Ausland per Briefwahl<\/strong> abgestimmt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Die in \u00d6sterreich wohnhaften W\u00e4hler erhalten die Wahlunterlagen (Stimmzettel, Informationsbl\u00e4tter)\u00a0 von der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien an die Adresse des st\u00e4ndigen Wohnsitzes (oder im Falle der \u201celettori temporanei\u201d an die im Antragsformular angegebene vor\u00fcbergehende Wohnadresse) per Post zugesandt.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sollten W\u00e4hler die Wahlunterlagen bis zum 14. Tag vor dem Wahltermin in Italien nicht erhalten haben, k\u00f6nnen sie die Konsularabteilung kontaktieren, um die gespeicherten Adressdaten \u00fcberpr\u00fcfen und ein Duplikat der Wahlunterlagen ausstellen zu lassen (gem\u00e4\u00df Gesetz 459\/2001, Art. 12, Abs. 5).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Den ausgef\u00fcllten Stimmzettel sendet der W\u00e4hler in einem geschlossenen Kuvert an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien zur\u00fcck.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die innerhalb der Frist (Donnerstag 16h vor dem Wahltermin in Italien) eingelangten Kuverts mit den Stimmzetteln der in \u00d6sterreich wohnhaften Auslandsitaliener werden von der Konsularabteilung nach Italien \u00fcbermittelt, wo die Ausz\u00e4hlung der Stimmen von Seiten des Zentralamtes f\u00fcr den Auslandssprengel durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Option f\u00fcr die Stimmabgabe in Italien<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>In \u00d6sterreich wohnhafte und ins AIRE-Register eingetragene W\u00e4hler<\/strong>, die in <strong>Italien<\/strong> ihre Stimme abgeben m\u00f6chten, m\u00fcssen dies <strong>der Konsularabteilung<\/strong> der Italienischen Botschaft in Wien bis sp\u00e4testens 31. Dezember des Jahres vor dem Ende der Legislaturperiode (Art. 4 Abs. 1 Gesetz 459\/2001) <strong>schriftlich mitteilen<\/strong>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei vorgezogenen Parlamentswahlen (bei vorzeitiger Beendigung der Legislaturperiode) oder im Falle einer Volksabstimmung hat der W\u00e4hler bis zum 10. Tag nach Anberaumung der Wahl\/Volksabstimmung Zeit, seine Option zur Stimmabgabe in Italien bekannt zu geben (Art. 4 Abs. 2 Gesetz 459\/2001).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bitte beachten Sie, dass bei Stimmabgabe in Italien kein Anrecht auf R\u00fcckerstattung der Reisekosten besteht, sondern lediglich Reisekostenerm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr die Reiseabschnitte auf italienischem Staatsgebiet angeboten werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Stimmabgabe bei italienischen Parlamentswahlen und Volksabstimmungen durch im Ausland ans\u00e4ssige italienische W\u00e4hler Bei italienischen Parlamentswahlen w\u00e4hlen italienische Staatsb\u00fcrger mit Wohnsitz im Ausland, die in die entsprechenden W\u00e4hlerlisten eingetragen sind, im Ausland per Briefwahl. Zu diesem Zweck wurde f\u00fcr die Parlamentswahlen (Abgeordnetenkammer und Senat) ein Auslandswahlsprengel gem\u00e4\u00df Art. 48 der italienischen Verfassung eingerichtet. 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