﻿{"id":825,"date":"2023-06-08T11:34:47","date_gmt":"2023-06-08T09:34:47","guid":{"rendered":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/iscrizione-allaire-per-i-minorenni-e-neonati\/"},"modified":"2024-12-06T16:29:36","modified_gmt":"2024-12-06T14:29:36","slug":"iscrizione-allaire-per-i-minorenni-e-neonati","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/meldeamt-aire\/iscrizione-allaire-per-i-minorenni-e-neonati\/","title":{"rendered":"Eintragung ins AIRE von Minderj\u00e4hrigen und Neugeborenen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><strong>a) Eintragung ins AIRE eines neugeborenen Kindes<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn die <strong>Geburt eines neugeborenen Kindes im Ausland (also z. Bsp. in \u00d6sterreich)<\/strong> erfolgt und <strong>das Kind im Ausland, gemeinsam mit einem oder beiden Elternteilen<\/strong> (italienischer oder auch nicht-italienischer Staatsb\u00fcrgerschaft) <strong>wohnhaft ist,<\/strong> so wird die Eintragung ins AIRE des Neugeborenen <strong>auf Amtswegen automatisch im Zuge des Antrages um Eintragung der Geburt erfolgen<\/strong> (ohne Notwendigkeit seitens der Eltern eine explizite Eintragung ins AIRE zu beantragen, da in diesem Falle der Antrag um Eintragung der Geburt auch als Antrag f\u00fcr die Eintragung ins AIRE gilt).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">N\u00e4here Informationen zum Antrag auf Eintragung der Geburt finden Sie unter diesem <a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/servizi-consolari-e-visti\/servizi-per-il-cittadino-italiano\/stato-civile\/nascite-trascrizione-di-una-nascita\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>LINK<\/strong><\/span><\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong><br \/>\nb) Eintragung ins AIRE eines minderj\u00e4hrigen Kindes, das gemeinsam mit beiden Eltern wohnt<br \/>\n<\/strong><br \/>\n<strong>In diesem Fall muss ein Antrag auf Eintragung ins AIRE gestellt werden<\/strong>. Bitte beachten Sie diesbez\u00fcglich die Informationen unter Punkt 3. EINSCHREIBEMODALIT\u00c4TEN UND BEN\u00d6TIGTE UNTERLAGEN auf der Seite <a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/?page_id=775\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\">Meldeamt\/A.I.R.E<\/span><\/a>.<br \/>\nZur Antragstellung m\u00fcssen im Portal FAST-IT (wenn m\u00f6glich im PDF-Format) die Kopien \/ Scans der aktuellen Best\u00e4tigungen der Meldung mit Hauptwohnsitz ALLER im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangeh\u00f6rigen sowie die Kopien \/ Scans der g\u00fcltigen Identit\u00e4tsnachweise (z. Bsp. Reisepass oder Vorder- und R\u00fcckseite des Personalausweises) ALLER im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangeh\u00f6rigen hochgeladen werden. Zudem ist das im Portal FAST-IT generierte und heruntergeladene Formular hochzuladen, welches zuvor mit den Daten aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder vollst\u00e4ndig ausgef\u00fcllt und von beiden Eltern unterzeichnet werden muss.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>c) Eintragung ins AIRE eines minderj\u00e4hrigen Kindes, das nur mit einem Elternteil wohnt<br \/>\n<\/strong><br \/>\nIn diesem Fall bedarf es zus\u00e4tzlich einer <strong><a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2024\/07\/atto-assenso-AIRE-minori-pc.pdf\">Einwilligungserkl\u00e4rung<\/a> des nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden anderen Elternteils notwendig<\/strong>, auch falls dieser andere Elternteil nicht im Besitz der italienischen Staatsb\u00fcrgerschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ist der Elternteil, der mit dem Minderj\u00e4hrigen in \u00d6sterreich lebt, italienischer Staatsb\u00fcrger, so muss der Antrag \u00fcber das vorgesehene <a href=\"https:\/\/serviziconsolari.esteri.it\/ScoFE\/index.sco\">Portal<\/a> gestellt werden. Die <a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2024\/07\/atto-assenso-AIRE-minori-pc.pdf\">Einwilligungserkl\u00e4rung<\/a> des anderen Elternteils muss dabei mit den anderen Unterlagen hochgeladen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wenn der Elternteil, der mit dem Minderj\u00e4hrigen in \u00d6sterreich lebt, fremder Staatsb\u00fcrger ist, muss <strong>der Antrag auf Eintragung ins AIRE ausnahmsweise per E-Mail eingereicht werden <\/strong>(die entsprechenden Unterlagen sind \u2013 wenn m\u00f6glich im PDF-Format \u2013 an folgende E-Mail-Adresse zu senden: <a href=\"mailto:anagrafe.vienna@esteri.it\">anagrafe.vienna@esteri.it<\/a>). <strong>Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen zu \u00fcbermitteln:<\/strong><\/p>\n<ul style=\"text-align: justify;\">\n<li style=\"text-align: justify;\">das ausgef\u00fcllte und von beiden Eltern unterzeichnete <a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2023\/07\/modulo_iscrizione_AIRE.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Antragsformular<\/strong><\/span><\/a><\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">die vom nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden anderen Elternteil ausgef\u00fcllte und unterzeichnete <span style=\"text-decoration: underline;\"><strong><a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/2024\/07\/atto-assenso-AIRE-minori-pc.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Einwilligungserkl\u00e4rung<\/a>,<\/strong><\/span> inklusive\u00a0 einer Kopie \/ eines Scans eines g\u00fcltigen Identit\u00e4tsnachweises;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">die <strong>Kopien \/ Scans der aktuellen Best\u00e4tigungen der Meldung mit Hauptwohnsitz ALLER im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangeh\u00f6rigen<\/strong>;<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">die <strong>Kopien \/ Scans der g\u00fcltigen Identit\u00e4tsnachweise <\/strong>(z. Bsp. Reisepass oder Vorder- und R\u00fcckseite des Personalausweises)<strong> ALLER im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangeh\u00f6rigen<\/strong>;<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Falls es nicht m\u00f6glich ist, die Einwilligungserkl\u00e4rung des anderen Elternteils einzuholen, muss das ausgef\u00fcllte Formular der Einwilligungserkl\u00e4rung (ohne Unterschrift des anderen Elternteils) dennoch \u00fcbermittelt werden. In diesem Fall m\u00fcssen die Gr\u00fcnde f\u00fcr das Fehlen der Einwilligung auf dem Formular angef\u00fchrt und m\u00f6glichst durch Unterlagen nachgewiesen werden.<br \/>\nDie Einwilligungserkl\u00e4rung muss aktuell, d.h. nicht \u00e4lter als sechs Monate sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Falls die Einwilligungserkl\u00e4rung des anderen Elternteils nicht eingeholt werden kann (z. Bsp. da der andere Elternteil verstorben ist oder ein gerichtlicher Beschluss \u00fcber den Verlust der Obsorge vorliegt oder das Kind bei der Geburt nur von einem einzigen Elternteil anerkannt wurde), m\u00fcssen entsprechende Dokumente und Unterlagen vorgelegt werden (z. Bsp. Sterbeurkunde, Gerichtsbeschluss, Kindesanerkennung). Falls es hingegen nicht m\u00f6glich ist, die Einwilligung einzuholen, da der andere Elternteil z. Bsp. unauffindbar ist, m\u00fcssen die letztbekannten Kontaktdaten (Wohnadresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des anderen Elternteils bekannt gegeben werden, damit auf Amtswegen eine Kontaktaufnahme angestrebt werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"a) Eintragung ins AIRE eines neugeborenen Kindes Wenn die Geburt eines neugeborenen Kindes im Ausland (also z. 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