﻿{"id":2502,"date":"2021-08-30T11:48:40","date_gmt":"2021-08-30T09:48:40","guid":{"rendered":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/news\/dall_ambasciata\/2021\/08\/elezioni-com-it-es-2021-istruzioni-2\/"},"modified":"2021-08-30T11:48:40","modified_gmt":"2021-08-30T09:48:40","slug":"elezioni-com-it-es-2021-istruzioni-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/news\/dall_ambasciata\/2021\/08\/elezioni-com-it-es-2021-istruzioni-2\/","title":{"rendered":"COMITES-WAHLEN"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\">COMITES-WAHLEN<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">EINREICHUNG DER KANDIDATENLISTEN<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">UND BEGLAUBIGUNG DER UNTERSCHRIFTEN DER W\u00c4HLER<\/p>\n<p>* * *<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Am Samstag, dem 2. Oktober 2021 sowie am Sonntag, dem 3. Oktober 2021 &#8211; jeweils von von 9h bis 11h &#8211; wird die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien ausschlie\u00dflich f\u00fcr die Einreichung der Kandidatenlisten f\u00fcr die Comites-Wahlen 2021 ge\u00f6ffnet sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bitte beachten Sie, dass die zur Vorlage der Kandidatenlisten notwendigen Bescheinigungen der Eintragung in die W\u00e4hlerlisten m\u00f6glicherweise Verwaltungsformalit\u00e4ten bei den zust\u00e4ndigen italienischen Beh\u00f6rden bedingen und folglich einige Zeit in Anspruch nehmen k\u00f6nnten.<br \/><strong>Es wird daher empfohlen, die Kandidatenlisten bereits bis sp\u00e4testens 1.10.2021 einzureichen.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">* * *<\/p>\n<p style=\"margin-left: 30px;\"><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">A) KANDIDATEN: VORAUSSETZUNGEN UND AUSSCHLUSS VON W\u00c4HLBARKEIT UND KANDIDATUR<\/span><\/strong><\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">A.1) W\u00c4HLBARKEIT DER KANDIDATEN<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gem\u00e4\u00df Art. 5 Gesetz 286\/2003 sind italienische Staatsb\u00fcrger mit Wohnsitz im Konsularbezirk, die auf einer der vorgelegten Listen kandidieren, w\u00e4hlbar, sofern sie im aktuellen W\u00e4hlerverzeichnis gem\u00e4\u00df Art. 5 Abs. 1 Gesetz 459\/2001 eingetragen sind und die Voraussetzungen zur Kandidatur bei Kommunalwahlen erf\u00fcllen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Teilnehmer d\u00fcrfen in nur einem Konsularbezirk und f\u00fcr nur eine einzige Liste kandidieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gem\u00e4\u00df Art. 6 DPR 395\/2003 m\u00fcssen die Kandidaten \u00fcber das passive Wahlrecht verf\u00fcgen (Art. 55 Abs. 1 D.Lgs. 267\/2000).<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">A.2) AUSSCHLUSS VON W\u00c4HLBARKEIT UND KANDIDATUR<\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gem\u00e4\u00df Art. 5 Abs. 4 des Gesetzes sind italienische Staatsbedienstete, die im Ausland ihren Dienst verrichten, einschlie\u00dflich der Vertragsbediensteten sowie all jener Personen, die \u00f6ffentliche \u00c4mter bekleiden sowie deren angestellte Mitarbeiter von der W\u00e4hlbarkeit ausgenommen. Ebenso sind Verwaltungsmitarbeiter und gesetzliche Vertreter von Unterrichtseinrichtungen, die auf dem Staatsgebiet des jeweiligen Gremiums arbeiten, sowie die Verwaltungsmitarbeiter und gesetzlichen Vertreter der Unterst\u00fctzungsgremien, die \u00f6ffentliche Gelder erhalten, von der W\u00e4hlbarkeit ausgenommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">\u00dcberdies verweist der oben genannte Art. 6 des DPR 395\/2003 auf die Bedingungen f\u00fcr den Ausschluss von W\u00e4hlbarkeit und Kandidatur, die sowohl in Artikel 60 (Unw\u00e4hlbarkeit) und Artikel 61 (Unw\u00e4hlbarkeit und Unvereinbarkeit mit dem Amt des B\u00fcrgermeisters und des Provinzpr\u00e4sidenten) des D.Lgs. 267\/2000 und nachfolgender \u00c4nderungen als auch in Art. 10 (Ausschluss der Kandidatur f\u00fcr Provinz-, Kommunal- und Bezirkswahlen) und in Art. 11 (rechtliche Suspendierung und Ausschluss von lokalen Verwaltungsmitarbeitern bei Vorliegen von Ausschlusskriterien von der Kandidatur) des D.Lgs. 235\/2021 festgehalten sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei Kandidatur in mehreren Konsularbezirken oder f\u00fcr mehrere Listen ist der Teilnehmer nicht w\u00e4hlbar. Schlie\u00dflich sind all jene nicht w\u00e4hlbar, die COMITES-Mitglieder in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden waren (Art. 8 des Gesetzes).<\/p>\n<p style=\"margin-left: 30px;\"><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>B) VORLAGE DER KANDIDATENLISTEN<\/strong><\/span><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Listen bestehen aus mindestens so vielen Kandidaten wie COMITES-Mitglieder gew\u00e4hlt werden, h\u00f6chstens jedoch aus 16 f\u00fcr die COMITES mit 12 Mitgliedern (bzw. aus 22 f\u00fcr die COMITES mit 18 Mitgliedern).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sie werden zwischen dem 20. und 30. Tag nach der Anberaumung der Wahl (d.h. von Donnerstag, 23. September bis Sonntag,<br \/>3. Oktober 2021) w\u00e4hrend der Amtsstunden des Wahlamts vorgelegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die jeweils mit einer eigenen Kennung versehenen Listen werden von einem der Kandidaten oder einem Unterzeichner vorgelegt. Die die Liste vorlegende Person erkl\u00e4rt ihren Wohnsitz f\u00fcr Zwecke k\u00fcnftiger Zustellungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Jeder Kandidatenliste (jeweils mit Angabe von Name, Nachname, Geburtsort und \u2013datum sowie der von der die Liste vorlegenden<br \/>Person vergebenen fortlaufenden Nummer) muss die vorgeschriebene Dokumentation beigef\u00fcgt sein, n\u00e4mlich:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">a) Die unterschriebenen und beglaubigten Annahmeerkl\u00e4rungen der Kandidatur jedes Kandidaten zusammen mit den jeweiligen Bescheinigungen, dass die Kandidaten in die W\u00e4hlerlisten des Konsularbezirks eingetragen sind, um (gem\u00e4\u00df den geltenden wahlrechtlichen Vorschriften) zu vermeiden, dass Personen ohne aktives Wahlrecht als Kandidaten an der Wahl teilnehmen;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">b) die Ernennung eines eigentlichen Vertreters und eines Stellvertreters f\u00fcr das Wahlkomitee des Konsularbezirks;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">c) die gesetzlich vorgeschriebenen Unterschriften. F\u00fcr jeden Unterzeichner muss auf der Liste Name, Nachname, Geburtsdatum und \u2013ort sowie die Wahlbescheinigung angegeben sein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Anm.: Infolge des Erlasses der Gesetzesverordnung DL 117\/2021 und ausschlie\u00dflich im Zusammenhang mit den f\u00fcr 2021 vorgesehenen COMITES-Wahlen ist die Beglaubigung der Unterschrift der Unterzeichner nicht erforderlich, sofern ein g\u00fcltiger Personalausweis oder ein Identit\u00e4tsausweis oder ein gleichwertiges Dokument gem\u00e4\u00df Art. 35 des DPR Nr. 445 vom 28. Dezember 2000 beiliegt, das auch von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des Wohnsitzstaats ausgestellt sein kann.<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Unterzeichner der Listen m\u00fcssen im Konsularbezirk (seit mindestens sechs Monaten gem\u00e4\u00df Art. 13, Abs. 1 Gesetz 286\/2003) wohnhaft sein und in den W\u00e4hlerverzeichnissen f\u00fcr die COMITES-Wahlen aufscheinen. Die Bescheinigungen (auch Sammelbescheinigungen), die die Eintragung der Unterzeichner in die W\u00e4hlerverzeichnisse f\u00fcr die COMITES-Wahlen im jeweiligen Konsularbezirk best\u00e4tigen, werden von der Konsularabteilung ab dem f\u00fcnfzehnten Tag nach der Anberaumung der Wahlen (d.h. ab dem 18. September 2021) ausgestellt. Sie werdenauf Antrag der Betroffenen und anhand der der Konsularabteilung vorliegenden<br \/>Unterlagen innerhalb einer unaufschiebbaren Frist von 24 Stunden ab dem Antrag ausgestellt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Erkl\u00e4rungen \u00fcber die Eintragung der Kandidatenlisten k\u00f6nnen auf getrennten Schriftst\u00fccken (Bl\u00e4ttern) unterschrieben werden. Die getrennten Bl\u00e4tter mit den gesammelten Unterschriften weisen die Kennung der Liste auf sowie die Namen aller Kandidaten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es wird darauf hingewiesen, dass in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmung, dass die Person, die die Liste vorlegt, die Erkl\u00e4rung pers\u00f6nlich im Konsulat abgeben muss, die Unterschriften jener Personen, die die Listen vorlegen, jedenfalls von einem Konsulatsmitarbeiter beglaubigt werden. Es wird an dieser Stelle auch daran erinnert, dass die Unterschriften auf den Annahmeerkl\u00e4rungen der Kandidaturen ebenfalls beglaubigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">UNTERZEICHNUNG DER KANDIDATENLISTEN UND AUSNAHME VON DER UNTERSCHRIFTENBEGLAUBIGUNG<\/span><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die die Listen unterzeichnenden W\u00e4hler m\u00fcssen in das Verzeichnis der im jeweiligen Land lebenden W\u00e4hler eingetragen sein, k\u00f6nnen nicht Kandidaten sein und k\u00f6nnen nicht auf mehreren Listen unterschreiben, andernfalls ist die Unterschrift ung\u00fcltig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><strong>Anm.: gem\u00e4\u00df DL 117\/2021 und ausschlie\u00dflich f\u00fcr die COMITES-Wahlen 2021 wird die Mindestanzahl der f\u00fcr die Eintragung der Listen erforderlichen Unterschriften gem\u00e4\u00df Art. 15, Abs. 3 des Gesetzes Nr. 286 vom 23. Oktober 2003 f\u00fcr Konsularbezirke mit h\u00f6chstens f\u00fcnfzigtausend italienischen Staatsb\u00fcrgern mit F\u00dcNFZIG (anstatt einhundert) festgelegt, f\u00fcr Konsularbezirke mit mehr als f\u00fcnfzigtausend italienischen Staatsb\u00fcrgern mit EINHUNDERT (anstatt zweihundert).<\/strong> Es sei daran erinnert, dass gem\u00e4\u00df Art. 1 von Gesetz 286\/2003 die genaue Anzahl der im Konsularbezirk lebenden italienischen Staatsb\u00fcrger gem\u00e4\u00df Art. 5 Gesetz 459\/2001 dem W\u00e4hlerverzeichnis der im Konsularbezirk lebenden italienischen Staatsb\u00fcrger zum 31.12.2020 entspricht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterschriften der Unterzeichner nicht beglaubigt werden m\u00fcssen (siehe Punkt B), unbeschadet dessen besitzen die bereits von der Konsularabteilung beglaubigten Unterschriften volle Rechtskraft.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p>FORMULARE:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0EINTRAGUNG DER\u00a0KANDIDATENLISTE (&#8222;<a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/resource\/doc\/2021\/08\/modello_di_dich_di_presentazione_lista_cand._atto_principale_-_modificato_-_dl.117-21.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ATTO PRINCIPALE<\/a>&#8222;)<\/p>\n<p>&#8211; EINTRAGUNG DER KANDIDATENLISTE (&#8222;<a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/resource\/doc\/2021\/08\/modello_di_dich_di_presentazione_lista_cand._atto_separato_-_modificato_-_dl.117-21.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ATTO SEPARATO<\/a>&#8222;)<\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/resource\/doc\/2021\/08\/modulo_accettazione_candidatura.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ANNAHMEERKL\u00c4RUNG<\/a> DER KANDIDATUR<\/p>\n<p>&#8211; <a href=\"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/wp-content\/uploads\/resource\/doc\/2021\/09\/designazione_rappresentati_di_lista_effettivo_e_supplente.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ERNENNUNG EINES VERTRETERS UND EINES STELLVERTRETERS <\/a>F\u00dcR DAS WAHLKOMITEE<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"COMITES-WAHLEN EINREICHUNG DER KANDIDATENLISTEN UND BEGLAUBIGUNG DER UNTERSCHRIFTEN DER W\u00c4HLER * * * Am Samstag, dem 2. 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