﻿{"id":2665,"date":"2019-02-19T10:33:10","date_gmt":"2019-02-19T08:33:10","guid":{"rendered":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/news\/dall_ambasciata\/2019\/02\/elezioni-dei-membri-del-parlamento_0-2\/"},"modified":"2019-02-19T10:33:10","modified_gmt":"2019-02-19T08:33:10","slug":"elezioni-dei-membri-del-parlamento_0-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/news\/dall_ambasciata\/2019\/02\/elezioni-dei-membri-del-parlamento_0-2\/","title":{"rendered":"Europawahlen 2019 &#8211; Informationen f\u00fcr die italienischen W\u00e4hler in \u00d6sterreich"},"content":{"rendered":"<p><strong>Europawahlen 2019<\/strong><\/p>\n<p>Bei den\u00a0Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament, welche in allen Mitgliedsstaaten der Europ\u00e4ischen Union zwischen Do, 23.5. und Sonntag 26.5.2019 stattfinden,\u00a0k\u00f6nnen die in \u00d6sterreich wohnhaften italienischen Staatsb\u00fcrger entscheiden, ob sie ihre Stimme f\u00fcr die \u00f6sterreichischen Abgeordneten oder f\u00fcr die italienischen Abgeordneten des Europ\u00e4ischen Parlaments abgeben m\u00f6chten. <\/p>\n<p><strong>Stimmabgabe f\u00fcr die \u00f6sterreichischen Abgeordneten im Europ\u00e4ischen Parlament<\/strong><br \/>Italienische Staatsb\u00fcrger, die f\u00fcr die \u00f6sterreichischen Abgeordneten des EU-Parlaments stimmen m\u00f6chten, m\u00fcssen bei der \u00f6sterreichischen Wohnsitzgemeinde <strong>bis sp\u00e4testens 12. M\u00e4rz 2019<\/strong> einen entsprechenden Antrag auf Eintragung in die EU-W\u00e4hlerevidenz stellen.\u00a0Eine Eintragung in die EU-W\u00e4hlerevidenz bleibt auch f\u00fcr die folgenden EU-Wahlen (2024, 2029&#8230;) g\u00fcltig, sofern der W\u00e4hler noch in \u00d6sterreich seinen Hauptwohnsitz hat.\u00a0Wer also bereits bei Europawahlen in \u00d6sterreich gew\u00e4hlt hat und diesmal f\u00fcr die italienischen Abgeordneten\u00a0stimmen m\u00f6chte,wird gebeten zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob er in der Vergangenheit nicht f\u00fcr die Stimmabgabe f\u00fcr die \u00f6sterreichischen Abgeordneten optiert hat und diese Option gegebenenfalls zur\u00fccknehmen m\u00f6chte.<\/p>\n<p>N\u00e4here Informationen zur Eintragung in die EU-W\u00e4hlerevidenz in \u00d6sterreich finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium f\u00fcr Inneres unter dem Link:<br \/><a href=\"https:\/\/www.bmi.gv.at\/412\/Europawahlen\/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx\">https:\/\/www.bmi.gv.at\/412\/Europawahlen\/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx<\/a><\/p>\n<p><strong>Stimmabgabe f\u00fcr die italienischen Abgeordneten im Europ\u00e4ischen Parlament in den in \u00d6sterreich eingerichteten Wahllokalen<\/strong><br \/>Italienische Staatsb\u00fcrger, die ihren Hauptwohnsitz in \u00d6sterreich haben, ins AIRE-Register eingetragen sind und nicht f\u00fcr die Stimmabgabe f\u00fcr die \u00f6sterreichischen Abgeordneten optiert haben, k\u00f6nnen f\u00fcr die italienischen Abgeordneten des EU-Parlaments ihre Stimme abzugeben, ohne dass hierf\u00fcr irgendeine Erkl\u00e4rung oder Antragstellung\u00a0vonn\u00f6ten ist.<\/p>\n<p>>\uf0d8 <a href=\"it\/informazioni_e_servizi\/servizi_consolari\/elezioni-dei-membri-del-parlamento.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>EUROPAWAHL 2019 &#8211; KURZINFO<\/strong><\/a><\/p>\n<p>Auch jene W\u00e4hler, die sich nur vor\u00fcbergehend zu Studien- oder Arbeitszwecken in \u00d6sterreich aufhalten, sowie mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangeh\u00f6rigen, k\u00f6nnen ihre Stimme bei den in \u00d6sterreich von der Italienischen Botschaft eingerichteten Wahllokalen abgeben, sofern sie<strong>\u00a0bis sp\u00e4testens 7. M\u00e4rz 2019\u00a0<\/strong>\u00fcber die\u00a0Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien einen\u00a0entsprechenden Antrag an den B\u00fcrgermeister der\u00a0Gemeinde in Italien\u00a0stellen, in deren W\u00e4hlerlisten sie eingetragen sind. Antr\u00e4ge, die nach dem 7. M\u00e4rz einlangen, k\u00f6nnen leider nicht mehr angenommen werden.\u00a0W\u00e4hler, die sich aus Studien- oder Arbeitsgr\u00fcnden vor\u00fcbergehend in \u00d6sterreich befinden und diese Frist verabs\u00e4umen, k\u00f6nnen\u00a0ihre Stimme nur in Italien abgeben (Art. 3, Abs. 6 Gesetzesdekret 408\/1994) oder in\u00a0jenem EU-Staat, in dem sie ihren Wohnsitz haben und ins AIRE-Register eingetragen sind.<\/p>\n<p><em>Bitte beachten Sie, dass selbige Vorgehensweise auch f\u00fcr jene W\u00e4hler gilt, die in einem anderen Land (nicht \u00d6sterreich) ins AIRE eingetragen sind, sich jedoch\u00a0vor\u00fcbergehend in \u00d6sterreich aufhalten. Auch f\u00fcr\u00a0endet am 7. M\u00e4rz 2019 die Frist f\u00fcr die Antragstellung auf Stimmabgabe in \u00d6sterreich. <\/em><\/p>\n<p>>\uf0d8 <a href=\"it\/informazioni_e_servizi\/servizi_consolari\/elezioni-dei-membri-del-parlamento.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"><strong>EUROPAWAHLEN 2019 &#8211; &#8222;ELETTORI TEMPORANEI&#8220;<\/strong><\/a><\/p>\n<p>Die W\u00e4hler mit st\u00e4ndigem Wohnsitz in \u00d6sterreich und Eintragung in AIRE-Register sowie die W\u00e4hler, die sich vor\u00fcbergehend in \u00d6sterreich befinden und zeitgerecht Antrag auf Stimmabgabe in \u00d6sterreich gestellt haben,\u00a0bekommen\u00a0die Wahlbescheinigung (&#8222;certificato elettorale&#8220;) vom italienischen Innenministerium an ihre Wohnadresse in \u00d6sterreich zugesandt. Auf der Wahlbescheinigung sind die Adresse des Wahllokals sowie dessen \u00d6ffnungszeiten (Tag und Uhrzeit) vermerkt (<strong>Es werden Wahllokale in den folgenden St\u00e4dten eingerichtet: Bregenz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien<\/strong>). Die Wahlbescheinigung wird bis sp\u00e4testens zum 15. Tag vor dem Wahltermin in Italien (26. Mai)\u00a0an die W\u00e4hler versandt, d.h. der Versand erfolgt sp\u00e4testens am <strong>11. Mai 2019<\/strong>. <\/p>\n<p>Die W\u00e4hler erhalten die Wahlbescheinigung (certificato elettorale) an\u00a0jene Adresse, welche bei der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien eingetragen ist.\u00a0Es ist Pflicht des italienischen Staatsb\u00fcrgers, die Konsularabteilung \u00fcber eventuelle \u00c4nderungen der Wohnsitzadresse in Kenntnis zu setzen. Sollte sich die Adresse ge\u00e4ndert haben,\u00a0\u00fcbermitteln Sie bitte unverz\u00fcglich\u00a0eine Kopie der Meldebest\u00e4tigung mit Hauptwohnsitz f\u00fcr alle Familienmitglieder an die Konsularabteilung (per E-Mail an <a href=\"mailto:anagrafe.vienna@esteri.it\">anagrafe.vienna@esteri.it<\/a>) oder geben diese pers\u00f6nlich w\u00e4hrend den\u00a0\u00d6ffnungszeiten der Konsularabteilung ab. N\u00e4here Informationen finden Sie auf der\u00a0Informationsseite zum Meldeamt\/Aire:\u00a0<a href=\"de\/informazioni_e_servizi\/servizi_consolari\/anagrafe\/anagrafe.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">AIRE<\/a>.<\/p>\n<p>Sollten Sie die Wahlbescheinigung nicht erhalten, kontaktieren Sie bitte die Konsularabteilung per E-Mail (<a href=\"mailto:vienna.elettorale@esteri.it\">vienna.elettorale@esteri.it<\/a>), um ihre im AIRE eingetragenen Daten zu kontrollieren.\u00a0<strong>Ab 13. Mai 2019 k\u00f6nnen Sie\u00a0eine Ersatzwahlbescheinigung (certificato\u00a0sostitutivo)\u00a0beantragen<\/strong>.<\/p>\n<p><strong>Adressen und \u00d6ffnungszeiten der in \u00d6sterreich eingerichteten Wahllokale (die W\u00e4hler m\u00fcssen in dem auf ihrer Wahlbescheinigung angegebenen zust\u00e4ndigen Wahllokal ihre Stimme abgeben):<\/strong> <\/p>\n<p><strong>Bregenz:<\/strong> Veranstaltungsraum Vis a Vis, S\u00e4gergasse 2, 6900 Bregenz (\u00d6ffnungszeiten: Freitag 24. Mai von 17:00 bis 22:00, Samstag 25. Mai von 7:00 bis 16:00)<\/p>\n<p><strong>Innsbruck:<\/strong> Italienisches Honorarkonsulat, Arkadenhof, Maria-Theresien-Stra\u00dfe 34, 6020 Innsbruck (\u00d6ffnungszeiten: Freitag 24. Mai von 17:00 bis 22:00, Samstag 25. Mai von 7:00 bis 16:00)<\/p>\n<p><strong>Klagenfurt:<\/strong> Italienisches Honorarkonsulat, St. Veiter Ring 1a\/III, 9020 Klagenfurt (\u00d6ffnungszeiten: Freitag 24. Mai von 17:00 bis 22:00, Samstag 25. Mai von 7:00 bis 16:00)<\/p>\n<p><strong>Linz:<\/strong> HBLA f\u00fcr K\u00fcnstlerische Gestaltung, Garnisongasse 25, 4020 Linz (\u00d6ffnungszeiten: Freitag 24. Mai von 17:00 bis 22:00, Samstag 25. Mai von 7:00 bis 16:00)<\/p>\n<p><strong>Salzburg:<\/strong> Italienisches Honorarkonsulat, Rupertgasse 24, 5020 Salisburgo (\u00d6ffnungszeiten: Freitag 24. Mai von 17:00 bis 22:00, Samstag 25. Mai von 7:00 bis 16:00)<\/p>\n<p><strong>Wien:<\/strong> Italienisches Kulturinstitut, Ungargasse 43a, 1030 Vienna (\u00d6ffnungszeiten: Freitag 24. Mai von 17:00 bis 22:00, Samstag 25. Mai von 7:00 bis 18:00)<\/p>\n<p><strong>Stimmabgabe in Italien<\/strong><br \/>Die in \u00d6sterreich wohnhaften und ins AIRE eingetragenen W\u00e4hler, welche ihre Stimme in Italien abgeben m\u00f6chten, obwohl sie in \u00d6sterreich hauptgemeldet sind, m\u00fcssen bis sp\u00e4testens einen Tag vor dem Wahltermin in Italien einen entsprechenden Antrag an den B\u00fcrgermeister der Gemeinde stellen, in deren W\u00e4hlerlisten sie eingetragen sind. <br \/>Dies gilt auch f\u00fcr jene W\u00e4hler, die sich zu Studien- oder Arbeitszwecken vor\u00fcbergehend in \u00d6sterreich aufhalten und Antrag auf Stimmabgabe in \u00d6sterreich gestellt haben, sollten sie hingegen doch entschieden haben, in Italien ihre Stimme abgeben zu wollen. <\/p>\n<p>Um w\u00e4hlen zu k\u00f6nnen, muss der W\u00e4hler in Italien das ihm an die \u00f6sterreichische Adresse zugesandte certificato elettorale (Wahlbescheinigung) vorweisen. <\/p>\n<p>Ohne Wahlbescheinigung ist eine Stimmabgabe in Italien nicht m\u00f6glich. Sollte der in \u00d6sterreich wohnhafte W\u00e4hler die Wahlbescheinigung in \u00d6sterreich nicht an seiner Wohnsitzadresse erhalten haben, jedoch in Italien seine Stimme abgeben m\u00f6chten, so muss er mit dem Wahlb\u00fcro der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien in Kontakt treten (<a href=\"mailto:elettorale.vienna@esteri.it\">elettorale.vienna@esteri.it<\/a>), um ein Duplikat der Wahlbescheinigung zu beantragen.<\/p>\n<p><strong>Verbot der doppelten Stimmabgabe:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>W\u00e4hler, die ihre Stimme f\u00fcr die \u00f6sterreichischen Abgeordneten abgeben, d\u00fcrfen nicht auch f\u00fcr die italienischen Abgeordneten w\u00e4hlen und umgekehrt;<\/li>\n<li>W\u00e4hler, die in den von der Italienischen Botschaft in Wien eingerichteten Wahllokalen w\u00e4hlen, d\u00fcrfen nicht auch in den Wahllokalen in Italien ihre Stimme abgeben.\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Verbot der doppelten Stimmabgabe bei den Europawahlen bei mehrfacher Staatsb\u00fcrgerschaft<\/strong><br \/>W\u00e4hler mit mehr als einer EU-Staatsb\u00fcrgerschaft k\u00f6nnen ihr Wahlrecht nur f\u00fcr einen der EU-Staaten aus\u00fcben, deren Staatsb\u00fcrgerschaft sie besitzen.<\/p>\n<p><strong>entsprechende Gesetzesnormen:<\/strong><br \/>Gesetz Nr. 18 vom\u00a024. Januar 1979\u00a0<br \/>Gesetzesdekret Nr. 408 vom 24. Juni 1994 (Gesetz Nr. 483 vom 3. August 1994)<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Europawahlen 2019 Bei den\u00a0Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament, welche in allen Mitgliedsstaaten der Europ\u00e4ischen Union zwischen Do, 23.5. und Sonntag 26.5.2019 stattfinden,\u00a0k\u00f6nnen die in \u00d6sterreich wohnhaften italienischen Staatsb\u00fcrger entscheiden, ob sie ihre Stimme f\u00fcr die \u00f6sterreichischen Abgeordneten oder f\u00fcr die italienischen Abgeordneten des Europ\u00e4ischen Parlaments abgeben m\u00f6chten. 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