﻿{"id":2933,"date":"2017-03-15T10:49:15","date_gmt":"2017-03-15T08:49:15","guid":{"rendered":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/news\/dall_ambasciata\/2017\/03\/avviso-esplorativo-per-manifestazione_6-2\/"},"modified":"2017-03-15T10:49:15","modified_gmt":"2017-03-15T08:49:15","slug":"avviso-esplorativo-per-manifestazione_6-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/ambvienna.esteri.it\/de\/news\/dall_ambasciata\/2017\/03\/avviso-esplorativo-per-manifestazione_6-2\/","title":{"rendered":"Bekanntmachung &#8211; Aufruf zur Ermittlung von Interessenten betreffend den Abschluss eines Vertrages mit einem Facharzt f\u00fcr Arbeitsmedizin f\u00fcr die Italienische Botschaft in Wien gem\u00e4\u00df dem italienischen Gesetzesvertretenden Dekret Nr.81\/2008"},"content":{"rendered":"<p>Die Italienische Botschaft beabsichtigt die Akquise von Interessenbekundungen betreffend den Abschluss eines Vertrages mit einem Facharzt f\u00fcr Arbeitsmedizin gem\u00e4\u00df dem italienischen Gesetzesvertretenden Dekret Nr.81\/2008, Titel 1 Kapitel III, Abschnitte I und V.<\/p>\n<p>Die gegenst\u00e4ndliche Bekanntmachung, welche ausschlie\u00dflich dem Zweck dient, das Interesse einer m\u00f6glichst gro\u00dfen Anzahl potenziell interessierter Wirtschaftsteilnehmer zu ermitteln, ist f\u00fcr die Botschaft in keinster Weise verbindlich. Die Botschaft beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Anzahl der in Frage kommenden Anbieter zu ermitteln, die ein Einladungsschreiben zur Angebotserstellung erhalten werden, welches unter Einhaltung der Prinzipien der Transparenz, Rotation und Gleichbehandlung einzureichen ist.<\/p>\n<p>Nach ihrem unanfechtbaren Ermessen beh\u00e4lt sich die Botschaft ferner das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren f\u00fcr die Vergabe der Dienstleistung nicht durchzuf\u00fchren. Die eingereichten Interessenbekundungen haben den alleinigen Zweck, die Bereitschaft mitzuteilen, zur Angebotseinreichung eingeladen zu werden.<\/p>\n<p><strong>Gegenstand des Auftrages:<\/strong><br \/>Die Dienste eines Facharztes f\u00fcr Arbeitsmedizin gem\u00e4\u00df dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr.81\/2008, Abschnitt 1, Kapitel III, Teile I und V, betreffend das Jahr 2017.<\/p>\n<p><strong>Zuschlagskriterium:<\/strong><br \/>Kriterium des wirtschaftlich g\u00fcnstigsten Angebots.<\/p>\n<p><strong>Gesch\u00e4tzter Betrag:<\/strong><br \/>Der maximale Gesamtausschreibungsbetrag der Vergabe bel\u00e4uft sich auf ungef\u00e4hr EUR 3.500,00 (dreitausendf\u00fcnfhundert Euro\/00) exklusive der Umsatzsteuer.<\/p>\n<p><strong>Zur Interessenbekundung zugelassene Kandidaten:<\/strong><br \/>Zur Interessenbekundung sind all jene Wirtschaftsteilnehmer zugelassen, f\u00fcr welche kein Ausschlie\u00dfungsgrund nach Art. 80 des italienischen Gesetzesvertretenden Dekrets Nr.50\/2016 (entspricht Art. 47 der EU-Richtlinie 2014\/24\/EU des Europ\u00e4ischen Parlaments und des EU-Rates vom 26. Februar 2014) vorliegt.<\/p>\n<p>Die Wirtschaftsteilnehmer m\u00fcssen im Besitz der Qualifikationen gem\u00e4\u00df Artikel 25, Titel I, Kapitel III, Abschnitt I des Gesetzesvertretenden Dekrets Nr.81\/2008, \u201ePflichten des Betriebsarztes\u201c sein:<\/p>\n<p>Es besteht die Notwendigkeit, im Besitz von zumindest einem der folgenden Studientitel oder einer der nachfolgenden Qualifikationen zu sein.<\/p>\n<p>a) Fachausbildung in Arbeitsmedizin oder Arbeitspr\u00e4ventivmedizin und Psychotechnik;<br \/>b) Lehrstuhl in Arbeitsmedizin oder Arbeitspr\u00e4ventivmedizin und Psychotechnik oder in Industrietoxikologie oder in Industriehygiene oder in Arbeitsphysiologie und \u2013hygiene oder in Medizin der Berufskrankheiten;<br \/>c) Zulassung gem\u00e4\u00df Artikel 55 des Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 277 vom 15. August 1991;<br \/>d) Fachausbildung in Hygiene oder Pr\u00e4ventivmedizin oder in Rechtsmedizin;<\/p>\n<p>Nicht gestattet ist die Teilnahme all jener Wirtschaftsteilnehmer, zu deren Lasten Bedingungen gem\u00e4\u00df Art. 53, Absatz 16-ter des Gesetzesdekretes Nr. 165 von 2001 bestehen. Ebenso darf ihnen gegen\u00fcber kein anderes Verbot gem\u00e4\u00df der geltenden Gesetzeslage bestehen, mit der \u00f6ffentlichen Verwaltung Vertr\u00e4ge abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Die Anbieter m\u00fcssen ferner nachweisen, \u00fcber eine geeignete Bankerkl\u00e4rung, das Personal, die technische Ausr\u00fcstung und die zur Durchf\u00fchrung des Dienstes notwendigen Arbeitsmittel zu verf\u00fcgen sowie in den letzten f\u00fcnf Jahren (2011-2016) mindestens zwei \u00e4hnliche, in Zusammenhang mit dieser Interessenbekundung stehende Dienste ohne Beanstandung durchgef\u00fchrt zu haben.<\/p>\n<p><strong>Frist f\u00fcr die Einreichung der Interessenbekundung:<\/strong><br \/>Um kontaktiert zu werden, werden die Anbieter ersucht, ihre Interessenbekundung bis sp\u00e4testens 31.03.2017 unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse einzureichen: Ufficio Amministrativo (Administration) der Italienischen Botschaft, 1030 Wien, Rennweg 27, E-Mail: <a href=\"mailto:amm.vienna@esteri.it\">amm.vienna@esteri.it<\/a><\/p>\n<p>Die Interessenbekundung muss alle notwendigen Angaben enthalten, um den Anbieter identifizieren zu k\u00f6nnen, insbesondere Fach- und Zust\u00e4ndigkeitsbereich, Adresse, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse.<\/p>\n<p>Die Anbieter, deren Interessenbekundungen f\u00fcr vertiefungsw\u00fcrdig erachtet werden, erhalten ein separates Schreiben in dem sie \u00fcber die allgemeinen und spezifischen Bedingungen des zu vergebenden Dienstes und die Vorgangsweise zur Auswahl informiert werden.<\/p>\n<p>Die Verwaltung beh\u00e4lt sich ferner das Recht vor, nach ihrem unanfechtbaren Ermessen von einer Einladung jener Anbieter abzusehen, deren T\u00e4tigkeiten dem Image und der T\u00e4tigkeit der Botschaft, auch nur potenziellen Schaden zuf\u00fcgen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Der vorliegende Aufruf zur Bekundung des Interesses dient ausschlie\u00dflich der Marktermittlung potenzieller Auftragnehmer und verpflichtet die Verwaltung in keinster Weise zur Durchf\u00fchrung des Verfahrens, noch zieht es damit die Entstehung von Rechten oder Interessen vonseiten der Wirtschaftsteilnehmer mit sich.<\/p>\n<p><em>Deutsche Fassung \u2013 Gef\u00e4lligkeits\u00fcbersetzung. Im Falle der Kontroverse gilt der italienische Text<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die Italienische Botschaft beabsichtigt die Akquise von Interessenbekundungen betreffend den Abschluss eines Vertrages mit einem Facharzt f\u00fcr Arbeitsmedizin gem\u00e4\u00df dem italienischen Gesetzesvertretenden Dekret Nr.81\/2008, Titel 1 Kapitel III, Abschnitte I und V. 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