In Österreich gestohlene oder verlorengegangene Personalausweise werden bei Wiederauffindung gewöhnlich an die örtlich zuständige Konsularabteilung übergeben.
Italienische Staatsbürger, deren Personalausweis kürzlich in Österreich gestohlen wurde oder verlorengegangen ist und welche in Erfahrung bringen möchten, ob er wiedergefunden wurde, mögen daher bitte mit der örtlich zuständigen Konsularabteilung Kontakt aufnehmen.
Die Rückerstattung eines Personalausweises, welcher der zuständigen Konsularabteilung übergeben wurde, kann auf zweierlei Art erfolgen:
• persönliche Abholung durch den Besitzer bei der Konsularabteilung;
• auf diesbezüglichen Antrag Zusendung per Post auf Kosten des Empfängers.
Bei Wiederauffindung von Personalausweisen, die von den konsularischen Vertretungsbehörden in Österreich ausgestellt wurden, jedoch gestohlen wurden oder verlorengegangen sind, wird der/die Besitzer direkt von der Konsularabteilung kontaktiert und über die Wiederauffindung in Kenntnis gesetzt. Sollte innerhalb eines Jahres dann kein Antrag auf Rückerstattung erfolgen, wird der Ausweis vernichtet.