Das italienischen Innenministerium hat in einer Zirkularnote (Nr. 40 vom 28. September 2016) den Termin für die Einreichung der Anträge auf Stimmabgabe im Ausland durch italienische Wähler, die nicht ins AIRE-Register eingetragen sind, sich jedoch vorübergehend (mind. drei Monate) aus beruflichen Gründen, zu Studienzwecken oder für eine medizinische Behandlung im Ausland befinden, zwar bestätigt (8. Oktober 2016), ruft die Gemeinden jedoch dazu auf, auch Anträge anzunehmen, die nach diesem Stichtag, jedoch bis spätestens 2. November 2016 einlangen.