Vorerhebung der Italienischen Botschaft in Wien zur Direktvergabe (unter Eur 40.000) der Dienstleistung „Social Media Management“
1. Gegenstand des Auftrages
Die Italienische Botschaft in Wien führt eine Vorerhebung zur Direktvergabe der Dienstleistung Social Media Management durch (gemäß Art. 7, Abs. 2, Punkt a) des Ministerialdekretes Nr. 192/2017 und Art. 36, Abs. 2, Punkt a) des Gesetzesdekretes Nr. 50/2016).
Die vorliegende Bekanntmachung, die unter Beachtung der Grundsätze des freien Wettbewerbs, der Nichtdiskriminierung, der Gleichbehandlung, der Transparenz und der Veröffentlichung erstellt wurde, dient ausschließlich dem Zweck die Marktstruktur, die potenziellen Bieter, interessierte Wirtschaftsteilnehmer und die angewandten wirtschaftlichen Bedingungen zu ermitteln, um die Übereinstimmung mit den Bedürfnissen dieser Botschaft festzustellen.
Die gegenständliche Bekanntmachung ist für die Italienische Botschaft in keinster Weise verbindlich, welche sich das Recht vorbehält in einem zweiten Moment die Anzahl der geeigneten Anbieter zu ermitteln, die ein Schreiben zur Angebotslegung erhalten werden. Die Botschaft behält sich ferner das Recht vor, nach ihrem unanfechtbarem Ermessen das die vorliegende Bekanntmachung betreffende Verfahren auszusetzen, abzuändern bzw. aufzuheben und dies durch eine auf der institutionellen Homepage veröffentlichten Mitteilung bekanntzumachen, ohne dass die Wirtschaftsteilnehmer Ansprüche geltend machen können.
2. Ziel und Beschreibung des Auftrages
Ziel der zu erwerbenden Dienstleistung ist es, die institutionelle Kommunikation der Botschaft auf ihrer Website und vor allem in den sozialen Medien professioneller und effektiver zu gestalten und die wirtschaftliche und kulturelle Präsenz Italiens in Österreich zu fördern.
Die Hauptaktivitäten, die diese Botschaft vergeben möchte, sind:
- die Kontrolle der inhaltlichen Qualität der verwendeten Kommunikationsmittel;
- die Bestimmung der Ziele der Kommunikationsaktivitäten;
- Ausarbeitung eines strategischen Kommunikationsplans;
- Unterstützung der Botschaft bei der Erstellung von Inhalten für soziale Netzwerke, die auf das Zielpublikum zugeschnitten sind;
- Unterstützung der Botschaft bei der Online-Stellung von Inhalten und das Monitoring ihrer Medienwirkung.
Weitere Aufgaben sind der Ausbau der Onlinepräsenz, die Verbesserung der Brand Awareness und des Images, die Schaffung von Engagement und der Aufbau von Nutzerbindung in Verbindung mit den verschiedenen vereinbarten Strategien.
Die Anwesenheit des Wirtschaftsteilnehmers vor Ort ist unerlässlich, um die Teilnahme an regelmäßigen Treffen mit dem Auftraggeber und bei eventuellen von dieser Botschaft geförderten und organisierten Events zu gewährleisten.
3. Auswahlverfahren des Wirtschaftsteilnehmers
Direktvergabe gemäß Art. 7, Abs. 2, Punkt a) des Ministerialdekretes Nr. 192/2017 und Art. 36, Abs. 2, Punkt a) des Gesetzesdekretes Nr. 50/2016.
4. Eignungskriterien der Wirtschaftsteilnehmer
Alle Wirtschaftsteilnehmer können ihre Bereitschaft an der Teilnahme am Auswahlverfahren bekunden, soweit auf diese nicht Ausschlussgründe gemäß Art. 57 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26. Februar 2014 über öffentliche Aufträge zutreffen.
Die Wirtschaftsteilnehmer müssen weiters die folgenden Eignungskriterien erfüllen und im Bewerbungsformular erklären:
- über die von der zuständigen österreichischen Gewerbebehörde ausgestellte Zulassung zur Ausübung der Geschäftstätigkeit in Österreich zu verfügen;
- ordnungsgemäß im von der österreichischen Gesetzgebung vorgesehenen Firmenbuch/Gewerberegister eingetragen zu sein;
- den nach geltendem Recht vorgesehenen gesetzlichen Verpflichtungen zur Bezahlung der Steuern sowie der Arbeitnehmersozialversicherungsbeiträge (auch in Hinblick auf eventuelles eigenes Personal) nachgekommen zu sein und die geltenden Vorschriften der Arbeitssicherheit einzuhalten;
- eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im Bereich Kommunikation und Social Media aufzuweisen;
- über sehr gute Kenntnisse der deutschen und italienischen, sowie vorzugsweise auch der englischen, Sprache zu verfügen
- die für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen technischen Kompetenzen, Geräte und Mittel zu besitzen;
Die Teilnahme von Wirtschaftsteilnehmern, an welche Verbote von Vertragsabschlüssen mit der öffentlichen Verwaltung gemäß österreichischem oder italienischem Recht ergangen sind, ist ausgeschlossen.
5. Frist für die Einreichung der Bewerbung
Um kontaktiert zu werden, werden Anbieter ersucht, ihre Bewerbung (unter Verwendung des beiliegenden Formulars A) für die gegenständliche Dienstleistung bis spätestens 10. März 2022 um 12:00 Uhr an folgende E-Mailadresse zu richten: vienna.cia@esteri.it (maximale Größe der E-Mail: 5 MB).
Bei für vertiefenswürdig erachteten Bewerbungen werden die Teilnehmer mit entsprechendem Schreiben über die allgemeinen und spezifischen Bedingungen der zu vergebenden Dienstleistung informiert und zur Angebotslegung eingeladen.
Die Italienische Botschaft behält sich ferner das Recht vor, nach ihrem unanfechtbarem Ermessen von einer Einladung jener Anbieter abzusehen, deren Tätigkeiten dem Ansehen und der Tätigkeit der Italienischen Botschaft auch nur potenziellen Schaden zufügen könnten.
6. Datenschutz
Alle im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung erworbenen Daten, Elemente und Informationen werden gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO 2016/679 verarbeitet.
7. Information und Veröffentlichung
Die vorliegende Bekanntmachung wird auf der Homepage der Italienischen Botschaft in Wien unter “Transparente Verwaltung Ausschreibungen und Verträge” (https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/it/informazioni_e_servizi/trasparenza_merito/bandi-di-gara-e-contratti-ex-art.html) für einen Zeitraum von mindestens 15 Tagen veröffentlicht.
8. Schlussbestimmungen
Die vorliegende Bekanntmachung dient ausschließlich der Marktermittlung potenzieller Anbieter und verpflichtet die Italienische Botschaft in keinster Weise zur Durchführung des Verfahrens, noch zieht es die Entstehung von Rechten oder Interessen der Wirtschaftsteilnehmer mit sich.
Der Wirtschaftsteilnehmer akzeptiert mit der Einreichung seiner Bewerbung alle Bestimmungen der vorliegenden Bekanntmachung vollständig.
Wien, 23. Februar 2022