Das italienische Außenministerium fördert Forschungs- und Studienaufhalte (im Ausland sowie in Italien) von Wissenschaftlern, Dozenten, Fachexperten sowie Kulturschaffenden.
Ziel der Förderung ist es insbesonders die Entwicklung strategischer Partnerschaften zu unterstützen sowie gemeinsame kulturelle und wissenschaftliche Projekte ausländischer und italienischer Institutionen zu fördern.
Wer kann um Förderung ansuchen?
a) Ausländische und italienische Forscher, Dozenten, Fachexperten und Kulturschaffende mit Wohnsitz im Ausland, die zu einem Studien- oder Forschungsaufenthalt an eine italienischen Universität oder Kultureinrichtung eingeladen werden;
b) Italienische und ausländische Forscher, Dozenten, Fachexperten und Kulturschaffende, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Italien haben und zu einem Studien- oder Forschungsaufenthalt an eine ausländische Universität oder Kultureinrichtung eingeladen werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Anträge von in Österreich wohnhaften oder nach Österreich entsandten Wissenschaftlern, Dozenten, Fachexperten oder Kulturschaffenden müssen beim Italienischen Kulturinstitut in Wien eingereicht werden. Die Anträge müssen alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten) enthalten und bestimmten Vorlagen entsprechen.
Bitte beachten Sie, dass nur Förderanträge von Personen berücksichtigt werden können, die eine offizielle Einladung einer Hochschule oder einer kulturellen Einrichtung erhalten haben, wobei Einladungen im Rahmen von Abkommen und Durchführungsvereinbarungen zur bilateralen kulturellen Zusammenarbeit Vorrang haben. (Bei italienischen Antragstellern oder in Italien ansässigen Antragstellern muss die Einladung von einer ausländischen Hochschul- oder Kultureinrichtung stammen. Bei ausländischen Antragstellern oder in Italien ansässigen Antragstellern hingegen von einer italienischen Einrichtung)
Auswahlkriterien:
Die Förderungen werden nach Prüfung der Anträge durch die ausländischen Vertretungen und der zuständigen Abteilungen im Ministerium nach folgenden Kriterien vergeben:
- Lebenslauf des Antragstellers
- mögliche mittel- und längerfristige Auswirkungen des Aufenthalts in Hinblick auf die Entwicklung gemeinsamer kultureller oder wissenschaftlicher Projekte und Partnerschaften zwischen italienischen und ausländischen Einrichtungen
- Ansehen der involvierten kulturellen Einrichtungen
- Prinzip der Rotation der Fördermittelempfänger
- Übereinstimmung mit den geografischen und thematischen Prioritäten, welche von der Sektion für öffentliche und kulturelle Diplomatie des italienischen Außenministeriums gesetzt wurden
- Bestehen eines Kulturabkommen zwischen Italien und dem Land des Antragstellers (wenn dieser im Ausland lebt) bzw. mit dem Zielland (im Falle eines italienischen Antragstellers)
Erforderliche Unterlagen:
Anlage 1: Rechtsverbindliche Eigenerklärung („dichiarazione sostitutiva di certificazione“)
Anlage 2: Einladung der italienischen oder ausländischen Hochschul- oder Kultureinrichtung
Anhang 3: Annahme der Einladung durch den Antragsteller
Anhang 4: Lebenslauf des Antragstellers
Anhang 5: Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
Anhang 6: Unterzeichnete Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Anhang 7: Formular mit den persönlichen Daten und der Bankverbindung des Antragstellers. Dieses Formular ist bitte im Word-Format auszufüllen und einzureichen. Dokumente in anderen Formaten können nicht akzeptiert werden.
Anhang 8: Von der aufnehmenden Einrichtung ausgestellte Beschäftigungsbescheinigung
Anhang 9: Abschlussbericht über die durchgeführte Tätigkeit
Anhang 10: Reisedokumente (Flugtickets, Bordkarten etc.)
Informationen und Fristen:
Nähere Informationen sowie die Antragsunterlagen können Sie hier downloaden.
Die Anträge müssen bis spätestens 24. Juli 2026 an das Italienische Kulturinstitut in Wien gestellt werden. Die Studien,- oder Forschungsaufenthalte müssen in den Zeitraum zwischen 1. Jänner und 15. November 2026 fallen.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Beendigung des Aufenthalts und nach Übermittlung aller notwendigen Unterlagen.