Die Italienische Botschaft führt eine Markterhebung zur Interessenbekundung bezüglich des Abschlusses eines Vertrages für die Abwicklung der Voruntersuchungen im Vorfeld der Planung eines neuen Gebäudes auf dem Areal des Palais Metternich, Sitz der Italienischen Botschaft in Wien durch.
Die gegenständliche Bekanntmachung, welche ausschließlich dem Zweck dient, das Interesse einer möglichst großen Anzahl potenziell interessierter Wirtschaftsteilnehmer zu ermitteln, ist für die Botschaft in keinster Weise verbindlich. Die Botschaft behält sich das Recht vor, die Anzahl der in Frage kommenden Anbieter zu ermitteln, welche ein Einladungsschreiben zur Angebotserstellung erhalten werden, welches unter Einhaltung der Prinzipien der Transparenz, Rotation und Gleichbehandlung einzureichen ist.
Nach ihrem unanfechtbaren Ermessen behält sich die Botschaft ferner das Recht vor, das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Dienstleistung nicht durchzuführen. Die eingereichten Interessenbekundungen haben den einzigen Zweck, die Bereitschaft mitzuteilen, zur Angebotseinreichung eingeladen zu werden.
Gegenstand des Auftrages:
Durchführung der in der Folge näher bezeichneten Voruntersuchungen im Vorfeld der Planung eines neuen Gebäudes auf dem Areal des Palais Metternich:
A geotechnische Untersuchungen
B Erhebung der Baustruktur des bereits bestehenden Gebäudes an der Nordseite des Palais Metternich.
Zuschlagskriterium:
Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots.
Geschätzter Betrag:
Der maximale Gesamtausschreibungsbetrag der Vergabe beläuft sich auf EUR 35.000,00 (fünfunddreißigtausend Euro/00) exklusive der Umsatzsteuer.
Zur Interessenbekundung zugelassene Anbieter:
Zur Interessenbekundung sind all jene Wirtschaftsteilnehmer zugelassen, für welche kein Ausschließungsgrund nach Art. 80 des italienischen Gesetzesdekretes 50/2016 (entspricht Art. 47 der EU-Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des EU-Rates vom 26. Februar 2014) vorliegt.
Die Wirtschaftsteilnehmer müssen die Teilnahmeanforderungen – unter Berücksichtigung der in Art. 83 des o.g. Gesetzesdekretes spezifizierten Kriterien – erfüllen. Nicht gestattet ist die Teilnahme all jener Wirtschaftsteilnehmer, zu deren Lasten Bedingungen gemäß Art. 53, Absatz 16-ter des Gesetzesdekretes Nr. 165 von 2001 bestehen. Ebenso darf ihnen gegenüber kein anderes Verbot gemäß der geltenden Gesetzeslage bestehen, mit der öffentlichen Verwaltung Verträge abzuschließen.
An der Einreichung des Angebots dürfen Personen teilnehmen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Einzelunternehmer oder Arbeitsgemeinschaften, temporäre Arbeitsgemeinschaften, sowie Architekturbüros und/oder Ingenierbüros, welche in ihrem Herkunftsland rechtlich anerkannt sind, darunter Personen mit folgenden Fähigkeiten:
- Zumindest ein Bauingenieur oder ein Architekt mit Universitätsabschluss (Master), (seit mindestens 5 Jahren in das nationale Berufsregister eingetragen)
- Zumindest ein Geologe mit Universitätsabschluss und Berufsausübungsbefähigung, (seit mindestens 5 Jahren in das nationale Berufsregister eingetragen)
- Zumindest eine Person mit nachgewiesener Kenntnis der deutschen, italienischen und englischen Sprache
Weitere Bewertungskriterien für die Prüfung des Angebots:
1. Berufserfahrung der beteiligten Fachkräfte
2. Struktur sowie Art der Büromaschinen
3. Aufträge, welche in den letzten 5 Jahren im Raum Wien durchgeführt wurden bzw. unter der Verantwortung der Stadt Wien standen;
4. Kenntnisse der italienischen, deutschen sowie englischen Sprache
Frist für die Einreichung der Interessenbekundung:
Um kontaktiert zu werden, werden die Anbieter ersucht, ihre Interessenbekundung bis spätestens 08.06.2017 unter folgender Adresse bzw. E-Mail-Adresse einzureichen: Ufficio Amministrativo (Administration) der Italienischen Botschaft, 1030 Wien, Rennweg 27, E-Mail: amm.vienna@esteri.it
Die Interessenbekundung muss alle notwendigen Angaben enthalten, um den Anbieter identifizieren zu können, insbesondere Fach- und Zuständigkeitsbereich, Adresse, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse.
Die Anbieter, deren Interessenbekundungen für vertiefungswürdig erachtet werden, werden mit separatem Schreiben über die allgemeinen und spezifischen Bedingungen des zu vergebenden Dienstes und die Vorgangsweise zur Auswahl informiert.
Die Verwaltung behält sich ferner das Recht vor, nach ihrem unanfechtbaren Ermessen von einer Einladung jener Anbieter abzusehen, deren Tätigkeiten dem Image und der Tätigkeit der Botschaft, auch nur potenziellen Schaden zufügen könnten.
Der vorliegende Aufruf zur Bekundung des Interesses dient ausschließlich der Marktermittlung potenzieller Auftragnehmer und verpflichtet die Verwaltung in keinster Weise zur Durchführung des Verfahrens, noch zieht es damit die Entstehung von Rechten oder Interessen vonseiten der Wirtschaftsteilnehmer mit sich.
A) Geotechnische Untersuchungen:
1. Kontrolle und Überarbeitung der geotechnischen Untersuchungen aus dem Jahr 2004
2. 2 Grabungen 2,00 x 4,00 Meter, Tiefe 3,00 Meter
3. 2 Sondierungen bis zu 20 Meter Tiefe vom Oberboden ausgehend
4. Entnahme von 3 Proben pro Bohrung (5m, 10m, 20m)
5. Prüfung auf Resistenz mithilfe der Durchführung des SPT (Standard Penetration Test) sowie 1 Probeentnahme pro 3,00 Meter Bohrungsfortschritt
6. Laboranalyse der entnommenen Proben für die geotechnische Bestimmung (inkl. beglaubigtem Bericht durch einen befähigten Techniker)
7. Geologischer Bericht (gezeichnet durch einen befähigten, in das entsprechende Berufsverzeichnis eingetragenen Geologen) inklusive Angabe über den Aufbau der bedeutendsten stratigraphischen Schichten sowie der zusätzlichen geotechnischen Parameter für das Projekt des Unterbaus.
Anm.: Bei Treffen auf Gesteinsformationen sind Informationen über den RQD-Wert sowie die Füllkategorien eventueller Klüfte zu erbringen.
B) Erhebung der Baustruktur des bereits bestehenden Gebäudes an der Nordseite des Palais Metternich
8. Erhebung der Baustruktur inklusive der Höhenangaben und Darstellung der Draufsicht und der Ansicht von unten, um eine Ansicht der Bauteile der Decken aller Stockwerke zu erhalten.
9. Endoskopie aller Ebenen vom Unterbau / Keller bis zum 2. Stock
10. Endoskopie aller Mauerabschnitte
11. Anfertigen eines Berichtes sowie die Übermittlung der Zeichnungen im üblichen Maßstab (auch im Format DWG möglich).
Deutsche Fassung – Gefälligkeitsübersetzung. Im Falle der Kontroverse gilt der italienische Text