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Bekanntmachung Aufruf zur Bekundung des Interesses am Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Vergabe des unbewaffneten Wach- und Erstbetreuungsdienstes in der Konsularabteilung und dem Italienischen Kulturinstitut (Palais Sternberg) sowie in der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen (Lugeck)

Das in der Italienischen Botschaft in Wien angesiedelte Centro Interservizi Amministrativi (im Folgenden: CIA) führt eine Markterhebung zur Interessenbekundung bezüglich des Abschlusses einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die Vergabe des unbewaffneten Wach- und Erstbetreuungsdienstes in der Konsularabteilung und dem Italienischen Kulturinstitut, beide mit Sitz in Palais Sternberg, Ungargasse 43 sowie der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen, Lugeck 1, alle mit Standort in Wien, durch.

Der Wirtschaftsteilnehmer, mit welchem eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden wird, wird mittels Verhandlungsverfahren mit Einladungsschreiben an die laut Teilnahmevoraussetzungen geeigneten Wirtschaftsteilnehmer gemäβ den Grundsätzen und Bestimmungen der EU-Richtlinie 2014/24/EU ausgewählt.

Die Beurteilung der nach dem Einladungsschreiben eingereichten Angebote erfolgt nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots aufgrund des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.

Die gegenständliche Bekanntmachung, welche ausschließlich dem Zweck dient, das Interesse einer möglichst großen Anzahl potenziell interessierter Wirtschaftsteilnehmer zu ermitteln, ist für das CIA in keinster Weise verbindlich. Das CIA behält sich das Recht vor, die Anzahl der in Frage kommenden Anbieter zu ermitteln, welche ein Einladungsschreiben zur Angebotseinreichung erhalten werden.

Nach ihrem unanfechtbaren Ermessen behält sich das CIA ferner das Recht vor, die Ausschreibung für die Vergabe des gegenständlichen Auftrages nicht durchzuführen, falls die eingereichten Interessenbekundungen als ungeeignet bewertet werden.

 

1. Gegenstand des Auftrages
Unbewaffneter Wach- und Erstbetreuungsdienst in der Konsularabteilung und dem Italienischen Kulturinstitut, beide mit Sitz in Palais Sternberg, Ungargasse 43, 1030 Wien sowie der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen, Lugeck 1, 1010 Wien CPV-Code: 79714000-2.

Die Gesamtstundenzahl für den unbewaffneten Wach- und Erstbetreuungsdienst beläuft sich auf ca. 10.429 Stunden für die Dauer von 24 Monaten (1. Jänner 2018 – 31. Dezember 2019).

 

2. Auswahlverfahren des Zuschlagsempfänger und Zuschlagskriterium
Verhandlungsverfahren gemäβ Artikel 32 der EU-Richtlinie 2014/24/EU

Kriterium: Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots aufgrund des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.

 

3. Geschätzter Ausschreibungsbetrag
Der gesamte Ausschreibungsbetrag der Vergabe beläuft sich auf ungefähr EUR 216.745,25  Zweihundertsechzehntausendsiebenhundertfünfundvierzig Euro/25) netto abzüglich der USt. für ca. 10.429 Stunden.

 

4. Teilnahmevoraussetzungen
Zur Interessenbekundung sind alle Anbieter zugelassen, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Zulassung zur Berufsausübung nach österreichischem Recht
  • geeignete Bonität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  • technische Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung im genannten Umfang für die Durchführung der gegenständlichen Dienstleistung
  • angemessener Versicherungsschutz gegen Berufsrisiken
  • in den letzten drei Jahren mindestens zwei laut dieser Interessenbekundung ähnliche Dienste für öffentliche Stellen durchgeführt zu haben
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen und italienischen Sprache der Mitarbeiter des Wach- und Erstbetreuungsdienstes

 

5. Ausschlussgründe
Nicht gestattet ist die Teilnahme all jener Wirtschaftsteilnehmer, zu deren Lasten Bedingungen gemäß Art. 57 der EU-Richtlinie 2014/24/EU bestehen und im Speziellen eine der folgenden Ausschlussgründe zutreffen:

wenn ein rechtskräftiges Urteil nach den Bestimmungen des österreichischen und italienischen Rechts aufgrund einer der folgenden Gründe ergangen ist:

  1. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
  2. Bestechung
  3. Betrug
  4. Geldwäsche von Erträgen aus Straftaten
  5. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
  6. wenn der Wirtschaftsteilnehmer nicht den gesetzlichen Pflichten in Bezug auf die Bezahlung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen ist und diesbezüglich ein verbindliches und rechtskräftiges behördliches oder gerichtliches
  7. Urteil gemäβ österreichischem und italienischem Recht besteht. ferner sind jene Wirtschaftsteilnehmer ausgeschlossen, denen gegenüber ein Verbot gemäβ österreichischem oder italienischem Recht besteht mit der öffentlichen Verwaltung der beiden Länder Verträge abzuschlieβen bzw. Rahmenvereinbarungen zu unterfertigen.

 

6. Frist für die Einreichung der Interessenbekundung
Die Interessenbekundung muss bis spätestens 14.11.2017 an folgende Adresse bzw. E-Mailadresse eingereicht werden:

Centro Interservizi Amministrativi, Italienische Botschaft, 1030 Wien, Rennweg 27

vienna.cia@esteri.it.

 

Die Interessenbekundung muss folgende Angaben enthalten:

  • Fach- und Zuständigkeitsbereich der beruflichen Tätigkeit
  • Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse

Interessenbekundungen, die nach der in Punkt 6) genannten Frist bzw. ohne Angabe des Fach- und Zuständigkeitsbereiches der beruflichen Tätigkeit einlangen, können nicht berücksichtigt werden.

Nach der Beurteilung der eingetroffenen Interessenbekundungen wird das CIA den Wirtschaftsteilnehmern, welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, ein Einladungsschreiben zur Angebotseinreichung übermitteln, welches über die allgemeinen und
spezifischen Bedingungen der zu vergebenden Dienstleistung und die Modalitäten und das Kriterium zur Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers, mit welchem eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, informiert.

Das CIA behält sich ferner das Recht vor, nach ihrem unanfechtbaren Ermessen von einer Einladung jener Anbieter abzusehen, deren Tätigkeiten dem Image und der Tätigkeit der Italienischen Botschaft, der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen und dem Italienischen Kulturinstitut auch nur potenziellen Schaden zufügen könnten.

Der vorliegende Aufruf zur Bekundung des Interesses dient ausschließlich der Marktermittlung potenzieller Auftragnehmer und verpflichtet das Centro Interservizi Amministrativi in keinster Weise zur Durchführung des Verfahrens, noch zieht es damit die Entstehung von Rechten oder Interessen vonseiten der Wirtschaftsteilnehmer mit sich.