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FOCUS Coronavirus

 FOCUS CORONAVIRUS  (letztes Update: 08/03/2023)                          

 

1. NEUE UPDATES

2. CORONA-MASSNAHMEN IN ÖSTERREICH (Verbote, Einschränkungen, Hinweise und Links)

3. EINREISE NACH ÖSTERREICH

4. EINREISE NACH ITALIEN

5. REISEN: LÄNDER, DIE EINREISEBESCHRÄNKUNGEN GEGENÜBER REISENDEN AUS ÖSTERREICH EINGEFÜHRT HABEN

6. KONSULARDIENSTLEISTUNGEN – CORONABEDINGTE ÄNDERUNGEN DES PARTEIENVERKEHRS

7. KONTAKTDATEN DER ITALIENISCHEN BOTSCHAFT UND NOTRUFNUMMERN



1. NEUE UPDATES

ÖSTERREICH – ENDE DER BESTIMMUNGEN ZUR EINREISE AUS CHINA

Seit 1. März 2023 ist zur Einreise aus China kein negativer PCR-Test mehr nötig. Die Einreise aus China ist daher – wie aus allen anderen Ländern der Welt – derzeit ohne Einschränkungen möglich.

 

WIEN – 1.3.2023: ENDE DER MASKENPFLICHT IN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN UND APOTHEKEN, ENDE PCR-PFLICHT IN SPITÄLERN UND PFLEGEHEIMEN


Mit ersten März 2023
werden im Bundesland Wien folgende Maßnahmen aufgehoben:

– Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Apotheken
– PCR-Testpflicht in Spitälern und Pflegeheimen

 

ITALIEN – ENDE DER BESTIMMUNGEN ZUR EINREISE AUS CHINA

Da die Verordnung des italienischen Gesundheitsministers vom 30. Januar 2023 nicht verlängert wurde, ist die Einreise aus China nach Italien seit 1. März 2023 wieder ohne Vorlage eines gültigen Antigen- oder PCR-Tests möglich.

 

ÖSTERREICH – ENDE DER 3G-PFLICHT IN SPITÄLERN, PFLEGE- UND ALTENHEIMEN


Seit
16. Dezember 2022 ist der Zutritt zu Spitälern, Pflege- und Pensionistenheimen für Personal und Besucher wieder ohne 3G-Nachweis (gültiges Impf-, Genesungszertifikat oder Antigen/PCR-Test) möglich. 

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt in diesen Settings weiter bestehen.

 

ITALIEN – COVIDMAßNAHMEN BIS 30. APRIL 2023

Gemäß Verordnung des italienischen Gesundheitsministeriums bleibt die Maskenpflicht in folgenden Settings bis 30. April 2023 bestehen: in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (z.B. Spitäler, Altenheime, Rehazentren etc.) und zwar für Mitarbeiter, Patienten und Besucher.

Ausnahmen – Die Maskenpflicht gilt nicht für:

  • Kinder unter sechs Jahren
  • Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder Krankheit keine Maske tragen können (sowie Personen, die keine Maske tragen können, um diese Personen zu unterstützen, z.B. Betreuer von gehörlosen Personen)

 

 

2. CORONA-MAßNAHMEN IN ÖSTERREICH (Verbote, Einschränkungen, Hinweise und Links)

ACHTUNG: in einzelnen österreichischen Bundesländern oder Gemeinden können strengere Sicherheitsmaßnahmen gelten.

 

COVID-MAßNAHMEN IN ÖSTERREICH

Seit 1. August 2022 gelten für positiv getestete Personen statt der Quarantänepflicht Verkehrsbeschränkungen. Sofern die betroffene Person ohne Symptome ist, darf sie weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Nähere Informationen finden Sie in der entsprechenden Box.

Weiters gelten folgende Bestimmungen in ganz Österreich:

FFP2-Maskenpflicht (bis 30. April 2023):

  • in Krankenhäusern, Pflege- und Altersheimen (und ähnlichen Settings)


Covid-Präventionskonzept:

Organisatoren von Veranstaltungen/Zusammenkünften ab 500 Teilnehmern haben COVID-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.

 

ÖSTERREICH – VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN STATT QUARANTÄNEVERPFLICHTUNG FÜR CORONAPOSITIVE AB 1. AUGUST

Gemäß der Bundesverordnung des Gesundheitsministeriums müssen positiv getestete Personen ab 1. August 2022 nicht mehr in Quarantäne und können, sofern sie sich nicht krank fühlen, weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Für sie gelten lediglich „Verkehrsbeschränkungen“ und Betretungsverbote für besonders sensible Bereiche.

Die Verordnungsbestimmungen im Detail:

  • Für Personen mit positivem Antigen- oder PCR-Testergebnis gilt eine 10-tägige Verkehrsbeschränkung. Nach 5 Tagen kann man sich wie bisher mit negativem Testergebnis oder einem CT-Wert über 30 freitesten.
  • Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben ist das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske. Positiv getestete Personen müssen die FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln tragen. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen, muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden.
  • Zum Schutz besonders sensibler Bereiche gilt für positiv getestete Personen ein Betretungsverbot in Gesundheitseinrichtungen, Pensionisten- und Behindertenwohneinrichtungen, Kindergärten oder Volksschulen.
  • Für positiv getestete Personen mit Symptomen wird die telefonische Krankmeldung wieder eingeführt. Positiv getestete Personen, die sich nicht krank fühlen oder keine Symptome haben, dürfen mit FFP2-Maske arbeiten.
  • Zum Schutz der Risikogruppen ist eine Freistellung von der Arbeit für diese Personen wieder möglich.

   


Die Bestimmungen können Änderungen unterliegen. Bitte beachten Sie daher die Informationen, Updates und Empfehlungen der österreichischen Behörden auf der Webseite des österreichischen Gesundheitsministeriums unter folgenden Links:

https://www.sozialministerium.at/Corona/aktuelle-massnahmen.html

https://corona-ampel.gv.at/

In Österreich wurde eine 24-Stunden-Corona-Hotline eingerichtet, sie ist unter der Telefonnummer 0800 555 621 erreichbar. Bei konkreten Symptomen kann die Gesundheitshotline unter der Nummer 1450 (+43-1-1450 bei Anrufen aus dem Ausland) kontaktiert werden.

Bei Anzeichen auf eine Coronavirus-Erkrankung oder Verdacht einer Infizierung rufen Sie bitte die Telefonnummer 1450 an und folgen den telefonischen Anweisungen, suchen Sie nicht selbständig ein Krankenhaus auf.

 

 

3. EINREISE NACH ÖSTERREICH

Die Einreise nach Österreich ist derzeit ohne Einschränkungen (d.h. ohne 3G-Nachweis und ohne Verpflichtung zur Vorab-Registrierung der Reise) aus allen Ländern möglich. 

 
Nähere Informationen:
https://www.sozialministerium.at/Corona/aktuelle-massnahmen.html

 

 

4. EINREISE NACH ITALIEN

Die Einreise nach Italien ist derzeit aus allen Ländern ohne Einschränkungen möglich, d.h. ohne 3G-Nachweis und Vorab-Registrierung der Reise.

 

COVID-19-MAßNAHMEN IN ITALIEN

Gemäß Verordnung des italienischen Gesundheitsministeriums bleibt in folgenden Settings bis 30. Aprile 2023 die Maskenpflicht bestehen: in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (z.B. Spitäler, Altenheime, Rehazentren etc.) und zwar für Mitarbeiter, Patienten und Besucher.

Ausnahmen – Die Maskenpflicht gilt nicht für:

  • Kinder unter sechs Jahren
  • Personen, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder Krankheit keine Maske tragen können (sowie Personen, die keine Maske tragen können, um diese Personen zu unterstützen, z.B. Betreuer von gehörlosen Personen)

 

ITALIEN – DERZEITIGE QUARANTÄNEBESTIMMUNGEN FÜR CORONAPOSITIV GETESTETE PERSONEN

Gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens der Generaldirektion für Gesundheitsvorsorge müssen sich Personen, die in Italien per Antigen- oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, in Quarantäne begeben und zwar gemäß folgender Bestimmungen:

  • Personen ohne Krankheitssymptome (oder Personen, die zuerst Krankheitssymptome zeigten, aber seit mindestens 2 Tagen keinerlei Anzeichen der Krankheit mehr aufweisen) können die Quarantäne nach 5 Tagen beenden (auch ohne negativen Antigen- oder PCR-Test)
  • Personen ohne Krankheitssymptome können sich auch vor Ablauf dieser 5 Tage mit einem negativen Antigen- oder PCR-Test aus der Quarantäne „freitesten“
  • Personen mit Autoimmunerkrankungen können die quarantäne nach 5 Tagen beenden, dies jedoch nur mit negativem Antigen- oder PCR-Test
  • Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen, die seit mindestens 2 Tagen symptomfrei sind, können die Quarantäne mit einem negativen Antigen-  oder PCR-Test beenden

Kontaktpersonen
Personen, die in engem Kontakt mit einer an Covid erkrankten Person gestanden sind, müssen in geschlossenen Räumen und bei Menschenansammlungen eine FFP2-Maske tragen und dies bis zum 5. Tag nach Letztkontakt mit der an Covid erkrankten Person.


Weitere Informationen und nützliche Links:

 


5. REISEN: LÄNDER, DIE EINREISEBESCHRÄNKUNGEN GEGENÜBER REISENDEN AUS ÖSTERREICH EINGEFÜHRT HABEN

Reisen von Österreich ins Ausland: Für aktuelle und ausführliche Informationen über eventuelle Einreisebeschränkungen (Quarantäne/Covid-Test/Registrierungspflicht), die bei Reisen von Österreich in andere Länder (nicht Italien) gelten, dürfen wir Sie auf folgende Webseite des ÖAMTC verweisen: 
https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/coronavirus-reiseinfos-36904404#reisen-in-europa-38288918
 

 

6.  KONSULARDIENSTLEISTUNGEN – CORONABEDINGTE ÄNDERUNGEN DES PARTEIENVERKEHRS

Bis zum definitiven Ende der gesundheitlichen Ausnahmesituation wird für den Parteienverkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung und ausschließlich für Konsulardienstleistungen geöffnet, für welche die persönliche Anwesenheit des Antragstellers unabdingbar ist. Auf diese Weise wird es möglich sein, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (Abstandsregel) zu gewährleisten. 

 

Informationen darüber, wie Sie die wichtigsten Konsulardienstleistungen in der Konsularabteilung in Anspruch nehmen können, finden Sie hier:

PERSONENSTAND (Geburt, Eheschließung, Todesfall, Scheidung)

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Webseite:
https://ambvienna.esteri.it/Ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/stato-civile/stato-civile-nascita-matrimonio.html

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Abteilung: statocivile.vienna@esteri.it
Die zuständigen Mitarbeiter antworten per E-Mail. Sollte ein persönlicher Termin notwendig sein, kann dieser dann vereinbart werden.  

AIRE – Register der Auslanditaliener

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Webseite: https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/anagrafe/anagrafe.html

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Abteilung: anagrafe.vienna@esteri.it 
Die zuständigen Mitarbeiter antworten per E-Mail.

Bitte bedenken Sie, dass AIRE-Eintragungen oder Änderungen der AIRE-Daten über das FAST IT-Portal zu erfolgen haben. Die AIRE-Mitarbeiter können Ihre Anfragen ohne Notwendigkeit der persönlichen Vorsprache bearbeiten.


STAATSBÜRGERSCHAFT

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Webseite:
https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/cittadinanza/cittadinanza.html

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Abteilung: vienna.cittadinanza@esteri.it
Die zuständigen Mitarbeiter antworten per E-Mail.

REISEPÄSSE

Die Reisepassabteilung bietet wieder die normalen Dienstleistungen (der „Vor-Coronazeit“) an. Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie auf der Webseite: https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/passaporti/passaporti.html

PERSONALAUSWEIS IN SCHECKKARTENFORMAT

Die Personalausweisabteilung bietet wieder die normalen Dienstleistungen (der „Vor-Coronazeit“) an. Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie auf der Webseite:
https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/carta_iden/carta-iden.html


SOZIALHILFE, WERTERKLÄRUNGEN UND STEUERNUMMERN

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an consolato.vienna@esteri.it oder kontaktieren Sie uns telefonisch (0043 1 713 56 71).

Um den Bedürfnissen der italienischen Staatsbürger in Österreich entgegenzukommen, ist die Telefonzentrale der Konsularabteilung (Tel: 004317135671) wochentags jeweils von 9:00 – 13:30 für allgemeine konsularische Anliegen und Fragen sowie von 13:30 bis 15:00 für bereits laufende konsularische Anträge und Verfahren erreichbar.

 

 

7. KONTAKTDATEN DER ITALIENISCHEN BOTSCHAFT UND NOTRUFNUMMERN

Bei speziellen Fragen, auf welche auf dieser Webseite oder auf der vom italienischen Außenministerium betriebenen Webseite http://www.viaggiaresicuri.it keine Antwort zu finden ist, können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: consolato.vienna@esteri.it 

Die Telefonzentrale der Konsularabteilung (+43 1 713 56 71) ist werktags zu folgenden Zeiten besetzt:

  • von 9:00 bis 13:30 für allgemeine konsularische Anfragen
  • von 13:30 bis 15:00 für Informationen zu bereits laufenden konsularischen Anträgen und Verfahren

Die Notrufnummer der Botschaft lautet +43. (0)676.708.4884 und ist von Montag bis Freitag von 15h bis 22h erreichbar, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9h bis 22h. An die Notrufnummer dürfen sich ausschließlich ITALIENISCHE Staatsbürger wenden, die sich in absoluten Notfällen befinden, so z.B. im Falle einer Verhaftung, einer unmittelbaren Gefahr für die eigene Gesundheit oder Sicherheit oder bei Naturkatastrophen.

Bis die Pandemie von den österreichischen Behörden für beendet erklärt ist, empfängt die Konsularabteilung nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem LINK.