FOCUS CORONAVIRUS (letztes Update: 08/03/2023) |
1. NEUE UPDATES
2. CORONA-MASSNAHMEN IN ÖSTERREICH (Verbote, Einschränkungen, Hinweise und Links)
5. REISEN: LÄNDER, DIE EINREISEBESCHRÄNKUNGEN GEGENÜBER REISENDEN AUS ÖSTERREICH EINGEFÜHRT HABEN
6. KONSULARDIENSTLEISTUNGEN – CORONABEDINGTE ÄNDERUNGEN DES PARTEIENVERKEHRS
7. KONTAKTDATEN DER ITALIENISCHEN BOTSCHAFT UND NOTRUFNUMMERN
1. NEUE UPDATES
ÖSTERREICH – ENDE DER BESTIMMUNGEN ZUR EINREISE AUS CHINA
Seit 1. März 2023 ist zur Einreise aus China kein negativer PCR-Test mehr nötig. Die Einreise aus China ist daher – wie aus allen anderen Ländern der Welt – derzeit ohne Einschränkungen möglich. |
WIEN – 1.3.2023: ENDE DER MASKENPFLICHT IN ÖFFENTLICHEN VERKEHRSMITTELN UND APOTHEKEN, ENDE PCR-PFLICHT IN SPITÄLERN UND PFLEGEHEIMEN
– Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Apotheken |
ITALIEN – ENDE DER BESTIMMUNGEN ZUR EINREISE AUS CHINA
Da die Verordnung des italienischen Gesundheitsministers vom 30. Januar 2023 nicht verlängert wurde, ist die Einreise aus China nach Italien seit 1. März 2023 wieder ohne Vorlage eines gültigen Antigen- oder PCR-Tests möglich. |
ÖSTERREICH – ENDE DER 3G-PFLICHT IN SPITÄLERN, PFLEGE- UND ALTENHEIMEN
Die FFP2-Maskenpflicht bleibt in diesen Settings weiter bestehen. |
ITALIEN – COVIDMAßNAHMEN BIS 30. APRIL 2023 Gemäß Verordnung des italienischen Gesundheitsministeriums bleibt die Maskenpflicht in folgenden Settings bis 30. April 2023 bestehen: in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (z.B. Spitäler, Altenheime, Rehazentren etc.) und zwar für Mitarbeiter, Patienten und Besucher. Ausnahmen – Die Maskenpflicht gilt nicht für:
|
2. CORONA-MAßNAHMEN IN ÖSTERREICH (Verbote, Einschränkungen, Hinweise und Links)
ACHTUNG: in einzelnen österreichischen Bundesländern oder Gemeinden können strengere Sicherheitsmaßnahmen gelten.
COVID-MAßNAHMEN IN ÖSTERREICH Seit 1. August 2022 gelten für positiv getestete Personen statt der Quarantänepflicht Verkehrsbeschränkungen. Sofern die betroffene Person ohne Symptome ist, darf sie weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Nähere Informationen finden Sie in der entsprechenden Box. Weiters gelten folgende Bestimmungen in ganz Österreich: FFP2-Maskenpflicht (bis 30. April 2023):
|
ÖSTERREICH – VERKEHRSBESCHRÄNKUNGEN STATT QUARANTÄNEVERPFLICHTUNG FÜR CORONAPOSITIVE AB 1. AUGUST Gemäß der Bundesverordnung des Gesundheitsministeriums müssen positiv getestete Personen ab 1. August 2022 nicht mehr in Quarantäne und können, sofern sie sich nicht krank fühlen, weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Für sie gelten lediglich „Verkehrsbeschränkungen“ und Betretungsverbote für besonders sensible Bereiche. Die Verordnungsbestimmungen im Detail:
|
Die Bestimmungen können Änderungen unterliegen. Bitte beachten Sie daher die Informationen, Updates und Empfehlungen der österreichischen Behörden auf der Webseite des österreichischen Gesundheitsministeriums unter folgenden Links:
https://www.sozialministerium.at/Corona/aktuelle-massnahmen.html
In Österreich wurde eine 24-Stunden-Corona-Hotline eingerichtet, sie ist unter der Telefonnummer 0800 555 621 erreichbar. Bei konkreten Symptomen kann die Gesundheitshotline unter der Nummer 1450 (+43-1-1450 bei Anrufen aus dem Ausland) kontaktiert werden.
Bei Anzeichen auf eine Coronavirus-Erkrankung oder Verdacht einer Infizierung rufen Sie bitte die Telefonnummer 1450 an und folgen den telefonischen Anweisungen, suchen Sie nicht selbständig ein Krankenhaus auf.
3. EINREISE NACH ÖSTERREICH
Die Einreise nach Österreich ist derzeit ohne Einschränkungen (d.h. ohne 3G-Nachweis und ohne Verpflichtung zur Vorab-Registrierung der Reise) aus allen Ländern möglich.
Nähere Informationen: https://www.sozialministerium.at/Corona/aktuelle-massnahmen.html
4. EINREISE NACH ITALIEN
Die Einreise nach Italien ist derzeit aus allen Ländern ohne Einschränkungen möglich, d.h. ohne 3G-Nachweis und Vorab-Registrierung der Reise.
COVID-19-MAßNAHMEN IN ITALIEN Gemäß Verordnung des italienischen Gesundheitsministeriums bleibt in folgenden Settings bis 30. Aprile 2023 die Maskenpflicht bestehen: in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen (z.B. Spitäler, Altenheime, Rehazentren etc.) und zwar für Mitarbeiter, Patienten und Besucher. Ausnahmen – Die Maskenpflicht gilt nicht für:
|
Weitere Informationen und nützliche Links:
- Weitere Informationen zum Grünen Pass in Italien finden Sie unter: https://www.dgc.gov.it/web/
5. REISEN: LÄNDER, DIE EINREISEBESCHRÄNKUNGEN GEGENÜBER REISENDEN AUS ÖSTERREICH EINGEFÜHRT HABEN
Reisen von Österreich ins Ausland: Für aktuelle und ausführliche Informationen über eventuelle Einreisebeschränkungen (Quarantäne/Covid-Test/Registrierungspflicht), die bei Reisen von Österreich in andere Länder (nicht Italien) gelten, dürfen wir Sie auf folgende Webseite des ÖAMTC verweisen:
https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/coronavirus-reiseinfos-36904404#reisen-in-europa-38288918
6. KONSULARDIENSTLEISTUNGEN – CORONABEDINGTE ÄNDERUNGEN DES PARTEIENVERKEHRS
Bis zum definitiven Ende der gesundheitlichen Ausnahmesituation wird für den Parteienverkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung und ausschließlich für Konsulardienstleistungen geöffnet, für welche die persönliche Anwesenheit des Antragstellers unabdingbar ist. Auf diese Weise wird es möglich sein, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (Abstandsregel) zu gewährleisten.
Informationen darüber, wie Sie die wichtigsten Konsulardienstleistungen in der Konsularabteilung in Anspruch nehmen können, finden Sie hier:
PERSONENSTAND (Geburt, Eheschließung, Todesfall, Scheidung)
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Webseite:
https://ambvienna.esteri.it/Ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/stato-civile/stato-civile-nascita-matrimonio.html
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Abteilung: statocivile.vienna@esteri.it
Die zuständigen Mitarbeiter antworten per E-Mail. Sollte ein persönlicher Termin notwendig sein, kann dieser dann vereinbart werden.
AIRE – Register der Auslanditaliener
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Webseite: https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/anagrafe/anagrafe.html
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Abteilung: anagrafe.vienna@esteri.it
Die zuständigen Mitarbeiter antworten per E-Mail.
Bitte bedenken Sie, dass AIRE-Eintragungen oder Änderungen der AIRE-Daten über das FAST IT-Portal zu erfolgen haben. Die AIRE-Mitarbeiter können Ihre Anfragen ohne Notwendigkeit der persönlichen Vorsprache bearbeiten.
STAATSBÜRGERSCHAFT
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Webseite:
https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/cittadinanza/cittadinanza.html
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Abteilung: vienna.cittadinanza@esteri.it
Die zuständigen Mitarbeiter antworten per E-Mail.
REISEPÄSSE
Die Reisepassabteilung bietet wieder die normalen Dienstleistungen (der „Vor-Coronazeit“) an. Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie auf der Webseite: https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/passaporti/passaporti.html
PERSONALAUSWEIS IN SCHECKKARTENFORMAT
Die Personalausweisabteilung bietet wieder die normalen Dienstleistungen (der „Vor-Coronazeit“) an. Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie auf der Webseite:
https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/carta_iden/carta-iden.html
SOZIALHILFE, WERTERKLÄRUNGEN UND STEUERNUMMERN
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an consolato.vienna@esteri.it oder kontaktieren Sie uns telefonisch (0043 1 713 56 71).
Um den Bedürfnissen der italienischen Staatsbürger in Österreich entgegenzukommen, ist die Telefonzentrale der Konsularabteilung (Tel: 004317135671) wochentags jeweils von 9:00 – 13:30 für allgemeine konsularische Anliegen und Fragen sowie von 13:30 bis 15:00 für bereits laufende konsularische Anträge und Verfahren erreichbar. |
7. KONTAKTDATEN DER ITALIENISCHEN BOTSCHAFT UND NOTRUFNUMMERN
Bei speziellen Fragen, auf welche auf dieser Webseite oder auf der vom italienischen Außenministerium betriebenen Webseite http://www.viaggiaresicuri.it keine Antwort zu finden ist, können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: consolato.vienna@esteri.it
Die Telefonzentrale der Konsularabteilung (+43 1 713 56 71) ist werktags zu folgenden Zeiten besetzt:
- von 9:00 bis 13:30 für allgemeine konsularische Anfragen
- von 13:30 bis 15:00 für Informationen zu bereits laufenden konsularischen Anträgen und Verfahren
Die Notrufnummer der Botschaft lautet +43. (0)676.708.4884 und ist von Montag bis Freitag von 15h bis 22h erreichbar, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9h bis 22h. An die Notrufnummer dürfen sich ausschließlich ITALIENISCHE Staatsbürger wenden, die sich in absoluten Notfällen befinden, so z.B. im Falle einer Verhaftung, einer unmittelbaren Gefahr für die eigene Gesundheit oder Sicherheit oder bei Naturkatastrophen.
Bis die Pandemie von den österreichischen Behörden für beendet erklärt ist, empfängt die Konsularabteilung nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem LINK.