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BEKANNTMACHUNG einer Markterhebung – Aufruf zur Bekundung des Interesses am Abschluss einer einjährigen Rahmenvereinbarung über die Durchführung des Reinigungsdienstes im Jahr 2022 im Sitz der Italienischen Botschaft (Palais Metternich), der Konsularabteilung und des Italienischen Kulturinstituts (Palais Sternberg) sowie der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen (Lugeck)

Das in der Italienischen Botschaft in Wien angesiedelte Centro Interservizi Amministrativi (Zentrale Verwaltungsabteilung) führt eine Markterhebung zur Interessenbekundung am Abschluss einer einjährigen Rahmenvereinbarung für das Jahr 2022 über die Erbringung des Reinigungsdienstes im Sitz der Italienischen Botschaft (Palais Metternich), der Konsularabteilung und des Italienischen Kulturinstituts (Palais Sternberg) sowie in den Büros der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen (Lugeck), alle mit Standort in Wien, durch.

Das Centro Interservizi wird ein Einladungsschreiben zur Angebotseinreichung an jene Wirtschaftsteilnehmer übermitteln, welche ihr Interesse durch Antwort auf vorliegende Bekanntmachung bekundet haben und welche die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Die Beurteilung der von den eingeladenen Wirtschaftsteilnehmern eingereichten Angebote erfolgt nach dem Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebots aufgrund des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.

Das Centro Interservizi wird mit dem Zuschlagsempfänger eine einjährige Rahmenvereinbarung für den Erbringungszeitraum von 1. Jänner – 31. Dezember 2022 abschlieβen, welche die Durchführung des Reinigungsdienstes an den 4 angegebenen Standorten (Italienische Botschaft in Palais Metternich, Konsularabteilung und Italienisches Kulturinstitut in Palais Sternberg und Ständige Vertretung Italiens bei der Internationalen Organisationen am Lugeck) bestimmt und regelt.

Nach Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung mit dem Centro Interservizi wird der Zuschlagsempfänger mit den jeweils zuständigen Botschaftern und Direktoren der einzelnen Standorte, in welchen der Reinigungsdienst erbracht werden soll, eine Beitrittsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung unterfertigen. Diese wird die Einteilung der Dienststunden, die Anzahl der den Reinigungsdienst durchführenden Arbeitskräfte und das Leistungsverzeichnis für jeden Standort enthalten.

Die Gesamtstundenzahl für die Durchführung des an den 4 Standorten zu erfolgenden Reinigungsdienstes im Geltungszeitraum von 1. Jänner – 31. Dezember 2022 beträgt ca. 6.248 Nettogesamtstunden (d.h. Arbeitszeit ohne Pausen).

Der gesamte Ausschreibungsbetrag der Vergabe wird auf EUR 138.643,12 (Hundertachtunddreiβigtausendsechshundertdreiundvierzig Euro/12 Cent) netto exkl. 20% Umsatzsteuer geschätzt.

 

Die gegenständliche Bekanntmachung dient ausschließlich dem Zweck Interessenbekundungen zu erhalten, um die Teilnahme einer möglichst großen Anzahl interessierter Wirtschaftsteilnehmer zu gewährleisten.

Nach Erwerb der Interessenbekundungen wird das Centro Interservizi die Anzahl der in Frage kommenden Anbieter ermitteln, welche ein Einladungsschreiben zur Angebotslegung erhalten werden.

Nach ihrem unanfechtbaren Ermessen behält sich das Centro Interservizi das Recht vor, die Ausschreibung für die Vergabe der Reinigungsdienstleistungen nicht einzuleiten, falls die eingereichten Interessenbekundungen als ungeeignet bewertet werden.

Zur Rückmeldung auf vorliegende Bekanntmachung und zur Interessenbekundung sind alle Anbieter zugelassen, welche folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Fachliche Eignung

  • Eintrag in das von der österreichischen Gesetzgebung vorgesehene Firmenbuch oder Gewerberegister
  • Von der zuständigen österreichischen Gewerbebehörde ausgestellte Zulassung zur Ausübung der die vertragsgegenständliche Dienstleistung betreffenden Tätigkeit in Österreich

2. Technische und fachliche Leistungsfähigkeit

  • Verfügbarkeit einer Anzahl von mindestens 10 MitarbeiterInnen (5 ständige Reinigungskräfte und 5 Vertretungen bei Abwesenheit oder Verhinderung eines/einer Mitarbeiters/-in), geeigneter Ausrüstung und Maschinen für die kontinuierliche Erbringung des Reinigungsdienstes – gemäβ angegebenem Umfang und der jährlichen Gesamtstundenzahl – an allen 4 Standorten
  • Anwendung des in Österreich für die betreffende Berufsgruppe geltenden Kollektivvertrages auf die mit dem Reinigungsdienst betrauten Arbeitskräfte
  • Die genannte technische und fachliche Leistungsfähigkeit muss für den gesamten Geltungszeitraum der Rahmenvereinbarung (12 Monate) einen angemessenen Qualitätsstandard gewährleisten, dies auch bei unerwarteten Ereignissen, schwierigen Situationen sowie bei Fällen höherer Gewalt, auf die der Wirtschaftsteilnehmer und der Auftraggeber keinen Einfluss haben
  • Angemessener Versicherungsschutz gegen Berufsrisiken
  • Durchführung von mindestens zwei vergleichbaren Reinigungsdienstleistungen für Verwaltungsbehörden oder öffentliche Einrichtungen im Laufe der letzten drei Jahre
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen oder italienischen Sprache der RaumpflegerInnen für die Erbringung des Reinigungsdienstes

3. Geeignete Bonität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

  • Geeignete Bonität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Hinblick auf die Durchführung des Reinigungsdienstes. Diese Voraussetzung muss – bei Einladung des Wirtschaftsteilnehmers zur Angebotslegung – durch das Referenzschreiben einer Bank oder einer anderen (nach österreichischen Gesetzesbestimmungen) autorisierten Stelle oder Behörde bestätigt werden.
  • Im Falle der Zuschlagserteilung muss der Bieter eine Sicherheitsleistung für die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung in der Höhe von 10% des Vertragsbetrages (exklus. MwSt.) bis spätestens 15 Tage nach Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung vorlegen.

Ausschlussgründe

Nicht gestattet ist die Teilnahme all jener Wirtschaftsteilnehmer, zu deren Lasten Bedingungen gemäß Art. 57 der EU-Richtlinie 2014/24/EU bestehen und im Speziellen eine der folgenden Ausschlussgründe zutreffen:

a) gegen den Unternehmensinhaber, den technischen Direktor des Verwaltungsrats oder eine Person mit Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnissen ist aufgrund einer der folgenden Straftatbestände ein rechtskräftiges Urteil oder ein unwiderruflicher Strafbefehl ergangen:

  • Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
  • Bestechung
  • Betrug
  • terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
  • Geldwäsche

b) der Unternehmensinhaber befindet sich im Konkurs, in einem Ausgleich oder in einem Insolvenzverfahren.

c) das Unternehmen ist nicht seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Bezahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen in Österreich, Italien oder in dem Land, in dem es seine Niederlassung hat, nachgekommen; gegen jenes sind Urteile oder Erklärungen ergangen, die das Verbot von Vertragsabschlüssen mit Institutionen und öffentlichen Einrichtungen bzw. Ämtern vorsehen.

d) das Unternehmen hat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen (schwere Unterlassungen bei der Erbringung eines vorhergehenden Vertrages mit einer Verwaltungsbehörde oder öffentlichen Einrichtung bzw. Amt), die seine Integrität in Frage stellen, da diese zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertrages oder nach gerichtlicher Anfechtung zu einer Verurteilung zu Schadenersatz geführt haben.

Weiters sind jene Wirtschaftsteilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen, gegen welche österreichische oder italienische Gesetzesbestimmungen ergangen sind, die das Verbot von Vertragsabschlüssen mit der Öffentlichen Verwaltung vorsehen.

Die Frist für die Einreichung der Interessenbekundung endet am 3. November 2021.

Die Interessenbekundung muss spätestens bis zum o.g. Datum an folgende Adresse bzw. E-Mailadresse ergehen:

Centro Interservizi Amministrativi an der Italienischen Botschaft
Rennweg 27
1030 Wien

E-Mail: vienna.cia@esteri.it

Die Interessenbekundung muss folgende Angaben enthalten:

  • Fach- und Zuständigkeitsbereich der beruflichen Tätigkeit
  • Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse

Das Centro Interservizi behält sich ferner das Recht vor, nach ihrem unanfechtbaren Ermessen von einer Einladung jener Anbieter abzusehen, deren Tätigkeiten dem Ansehen und der Tätigkeit der Italienischen Botschaft, der Ständigen Vertretung Italiens bei den Internationalen Organisationen und dem Italienischen Kulturinstitut auch nur potenziellen Schaden zufügen könnten.

Wien, den 19. Oktober 2021