WEIGERUNG DES ANDEREN ELTERNTEILS, DIE ZUSTIMMUNG ZUR AUSSTELLUNG DES PERSONALAUSWEISES ZU GEBEN. WAS KANN ICH TUN?
Sollte der zweite Elternteil seine Zustimmung zur Ausstellung des Personalausweises für ein minderjähriges Kind verweigern oder sollte der zweite Elternteil nicht auffindbar sein, so kann der Antragsteller per Post oder als Beilage zu einem E-Mail an ci_ambvien@esteri.it einen schriftlichen, begründeten, an die Leitung der Konsularabteilung gerichteten Antrag auf Ausstellung einer Ersatzgenehmigung stellen, sofern das/die minderjährigen Kinder in Österreich wohnhaft sind.
In diesem Antrag müssen die Gründe für die Verweigerung der Zustimmung durch den zweiten Elternteil oder dessen Nicht-Auffindbarkeit angeführt werden, sowie die vollständige Adresse und Telefonnummer(n) des anderen Elternteils angegeben werden.
Die Konsularabteilung wird die Sachlage überprüfen und bei positiver Beurteilung des Antrags ein Dekret zur Genehmigung der Ausstellung des Personalausweises, bei negativer Beurteilung einen begründeten Bescheid zur Verweigerung der Ausweisausstellung erlassen.
Kontakt:
Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien
Ungargasse, 43 – 1030 Vienna
Abteilung Personalausweise
ci_ambvien@esteri.it