Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Passbilder: ICAO-Kriterien

Es können AUSSCHLIESSLICH Passbilder akzeptiert werden, welche den ICAO-Normen entsprechen.

Passfotos für den Personalausweise und elektronischen Reisepass müssen daher folgenden technischen und Qualitätskriterien entsprechen:

  • Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein
  • Das Foto muss in Farbe sein
  • Die aufgenommene Person muss einen neutralen Gesichtsausdruck sowie den Mund geschlossen haben
  • Die Augen müssen offen und gut sichtbar sein
  • Das Foto muss einen weißen Hintergrund haben und gleichmäßig ausgeleuchtet sein
  • Es dürfen keine Fotoblitz-Reflexionen im Gesicht aufscheinen, die Person darf keine „roten Augen“ haben
  • Das Gesicht muss von Kinnspitze bis Scheitel 70-80% des Fotos einnehmen
  • Das Foto muss scharf sein
  • Die Person muss in einer Frontalaufnahme gezeigt sein
  • Größe des Fotos: 35×45 mm;
  • Das Foto muss auf hochwertigem Fotopapier und mit hoher Auflösung gedruckt worden sein
  • Das Gesicht muss zentriert abgebildet und darf nicht im Profil aufgenommen worden sein
  • Die Person muss alleine und ohne andere Personen oder Objekte im Hintergrund abgebildet sein

HINWEISE FÜR BRILLENTRÄGER

  • Die Augen müssen klar erkennbar sein und es darf keine Reflexionen auf den Brillengläsern geben
  • Sonnenbrillen sind nicht erlaubt, nur durchsichtige Sehbrillen
  • Gläser mit dickem Gestell oder Fassung sind nicht erlaubt; die Brillenfassung darf nicht Teile der Augen bedecken

Fotos mit Kopfbedeckung sind nur aus religiösen Gründen zulässig. Die Umrisse des Gesichts von der Kinnkante bis zur Stirn müssen jedoch auf beiden Gesichtsseiten klar erkennbar sein.