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Reisepässe

 

REISEPASSAUSSTELLUNG – SO FUNKTIONIERT DIE TERMINRESERVIERUNG
Um die Dienstleistungen der Reisepassabteilung der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien in Anspruch zu nehmen, ist zwingend eine Terminvereinbarung über das Online-Reservierungssystem Prenot@mi nötig. Vor der Terminreservierung lesen Sie bitte aufmerksam die folgenden Informationen durch. Sollten kurzfristig keine Termine verfügbar sein, bitten wir Sie geduldig zu sein und in den Folgetagen erneut zu überprüfen, ob Termine verfügbar sind. Es ist nicht möglich Termine per E-Mail zu vereinbaren.
ACHTUNG: Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Reisepässe nur für italienische Staatsbürger*innen, die in unserem Konsularverzeichnis in Österreich eingetragen sind, ausgestellt werden können. Die italienischen Staatsbürger*innen, die nicht in Österreich wohnhaft sind (wie z. B. Touristen) und ihre Reisedokumente während ihrem Aufenthalt in Österreich verloren haben und ein Reisedokumente für ihre Rückreise nach Italien benötigen, können die Ausstellung eines ETD (LINK) beantragen.
 

1. DER REISEPASS

Der Pass ist sowohl Reise- als auch Ausweisdokument und wird nur Personen ausgestellt, die bereits italienische Staatsbürger sind.

2. AUSSTELLENDE BEHÖRDE

Reisepässe werden ausgestellt:

  1. in Italien: von der Quästur (Polizeipräsidium)
  2. im Ausland: von der jeweiligen zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretungen per AIRE-Wohnsitz

3.WO KANN DER REISEPASS BEANTRAGT WERDEN?

In Österreich wohnhafte, ins AIRE-Register eingetragene italienische Staatsbürger können den Reisepass bei folgenden Stellen beantragen:

  1. a) bei der Konsularabteilung in Wien
    In Österreich ist die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien die einzige zur Ausstellung von Reisepässen berechtigte Stelle. Die in den verschiedenen Bundesländern eingerichteten Honorarkonsulate arbeiten bei der Erledigung der Anträge der in Österreich wohnhaften Staatsbürger mit der Konsularabteilung in Wien zusammen.
  2. b) bei einer passausstellenden Behörde in Italien oder im nicht-österreichischen Ausland
    Es wird eine Vollmacht der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien benötigt. Die Ausstellung des Reisepasses kann in diesem Fall etwas länger dauern.

4.WIE KANN DER REISEPASS BEANTRAGT WERDEN?

Um die Dienstleistungen der Passabteilung der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien in Anspruch zu nehmen, ist zwingend eine Terminvereinbarung über das Online-Reservierungssystem Prenot@mi nötig. Vor der Terminreservierung lesen Sie bitte aufmerksam die folgenden Informationen durch.

Im Online-Reservierungssystem wird automatisch Tag UND Uhrzeit des Termins zugewiesen. Bitte beachten Sie, dass die Uhrzeit der Orientierung dient und in der Reihenfolge der Terminbuchungen vergeben wird. Die tatsächliche Uhrzeit kann aufgrund des komplexen Verfahrens und der Notwendigkeit der Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen variieren.

Am Tag des gebuchten Termins und zur angegebenen Uhrzeit muss der Antragsteller persönlich in die Konsularabteilung in Wien zur Vorlage der erforderlichen Unterlagen und Erfassung der biometrischen Daten (Unterschrift, Foto und Fingerabdrücke) kommen.

Ausschließlich bei Minderjährigen unter 12 Jahren ist die persönliche Anwesenheit in der Konsularabteilung nicht verpflichtend, da keine Fingerabdrücke abgenommen werden müssen. Die für die Passausstellung erforderlichen Unterlagen können per Post (siehe Punkt 9) übermittelt werden.

Es wird jedoch empfohlen, den Online-Kalender mit den verfügbaren Terminen regelmäßig einzusehen, da im Fall von Terminabsagen durch andere User zunächst vergebene Termine wieder freiwerden können.

In Österreich wohnhafte und ins AIRE-Register eingetragene italienische Staatsbürger erhalten den Reisepass noch am Tag der Antragstellung, sofern die Unterlagen vollständig sind und keine Hinderungsgründe bestehen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die im AIRE-Register eingetragenen persönlichen Daten und die der Familie auf dem aktuellen Stand sind.

5. GEBÜHREN

Die Kosten für die Reisepassausstellung belaufen sich auf 116 Euro. Der Betrag kann wie folgt entrichtet werden:

a) bar direkt in der Konsularabteilung am Tag des vereinbarten Termins (wir bitten Sie den genauen Betrag mitzunehmen, da wir nicht garantieren können, das eventuelle Restgeld verfügbar zu haben);

b) mittels Banküberweisung an die Italienische Botschaft in Wien (BANKVERBINDUNG) unter Angabe des Verwendungszweckes „Vorname, Familienname + Ausstellung eines Reisepasses“. Bei Online-Überweisung wird ersucht, diese mindestens 10 Tage vor dem vereinbarten Termin zu tätigen, da der Zahlungseingang sonst möglicherweise nicht rechtzeitig erfolgt und der Reisepass nicht ausgestellt werden kann. Die Zahlungsbestätigung ist am Tag des vereinbarten Termins in die Konsularabteilung mitzubringen.

c) mit Bankomatkarte/Debitkarte (Mastercard DEBIT; Maestro e VPAY – VISA DEBIT)

Eine Bezahlung per Kreditkarte oder Scheck ist leider nicht möglich.

 

6. GÜLTIGKEIT DES REISEPASSES

Die Gültigkeit des Reisepasses variiert je nach Alter des Reisepassbesitzers:

  • Minderjährige bis 3 Jahre: Gültigkeit 3 Jahre
  • Minderjährige zwischen 3 und 18 Jahren: 5 Jahre
  • Erwachsene: 10 Jahre

Abgelaufene Reisepässe können nicht verlängert werden. Bei Ablauf, Diebstahl oder Verlust des Reisepasses muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass keine freien Seiten mehr im Reisepass verfügbar sind.

Bitte beachten Sie, dass ein Reisepass in der Regel frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden kann (Ausnahmen: Beschädigung des Reisepasses, Fehlen freier Seiten, Diebstahl oder Verlust).

Mit Beginn der 6 Monate (vor Ablauffrist) empfehlen wir Ihnen sehr, sich bereits um die Beantragung eines neuen Reisepasses zu kümmern und nicht auf dessen Gültigkeitsverlust zu warten, um so genügend Terminwahlmöglichkeiten bei möglicher Terminknappheit im Portal prenot@mi zu haben.

 

7. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE AUSSTELLUNG EINES REISEPASSES

  1. Formular:das Formular wird am Tag des vereinbarten Termins in der Konsularabteilung in Wien bereitgestellt und ist dort auszufüllen und zu unterschreiben; Antragsteller mit minderjährigen Kindern müssen zusätzlich eine eigenverantwortliche Erklärung unterzeichnen, aus welcher hervorgeht, dass kein Versagungsbescheid gegen die Ausstellung eines Reisepasses vorliegt (siehe Punkt 8)
  2. alter Reisepass(sofern vorhanden und auch wenn bereits abgelaufen) oder Personalausweis (sofern vorhanden) oder Kopie der von den zuständigen österreichischen Behörden ausgestellten Verlust- oder Diebstahlanzeige
  3. zwei gleiche Farb-Passfotos3,5 x 4,5 cm, Frontalaufnahme auf weißem Grund; die Fotos müssen vor kurzem gemacht worden sein (Merkmale siehe: ICAO-FOTORICHTLINIEN)

Die Passfotos können nicht in der Konsularabteilung gemacht werden!

! Bei Anträgen auf Ausstellung eines Reisepasses für minderjährige Kinder unter 12 Jahren sowie minderjährige Kinder unter 18 Jahren sind zusätzliche Unterlagen vorzulegen. Nähere Informationen finden Sie unter Punkt 9.

 

8. ZUSÄTZLICHE ERFORDERLICHE UNTERLAGEN BEI AUSSTELLUNG VON REISEPÄSSEN FÜR ELTERN MINDERJÄHRIGER KINDER ODER FÜR MINDERJÄHRIGE KINDER

Hat der/die AntragstellerIn minderjährige Kinder, so muss er/sie bei Antragstellung zusätzlich eine eigenverantwortliche Erklärung einreichen, aus welcher hervorgeht, dass gemäß den geltenden Rechtsvorschriften kein Versagungsbescheid gegen die Ausstellung des Reisepasses vorliegt.

Seit 14. Juni 2023 sind AntragstellerInnen, die minderjährige Kinder haben, gem. Dekret D.L. 69/2023 nicht mehr verpflichteteine vom anderen Elternteil unterschriebene Einwilligungserklärung zur Ausstellung ihres Reisepasses oder eines Personalausweises vorzulegen.

Sollte hingegen die konkrete Gefahr bestehen, dass sich der antragstellende Elternteil durch den Verzug ins Ausland Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern entzieht, kann der andere Elternteil gemäß Art. 3-bis des italienischen Reisepassgesetzes (L. 1185/1967) einen Antrag auf Passversagung stellen.

Der Versagungsantrag ist an den Richter des für den gewöhnlichen Hauptwohnsitz des Kindes zuständigen Gerichtshofes zu stellen bzw. bei Kindern mit Wohnsitz im Ausland an den für die Evidenzgemeinde (Comune AIRE) zuständigen Gerichtshof.

Für die Ausstellung eines Reisedokuments für Minderjährige bleibt die Verpflichtung zur Vorlage einer von beiden Elternteilen unterzeichneten Einwilligungserklärung hingegen weiterhin aufrecht (siehe Punkt 9).

 

9. ERFORDERLICHE UNTERLAGEN FÜR DIE AUSSTELLUNG VON REISEPÄSSEN FÜR MINDERJÄHRIGE

Minderjährige Kinder unter 18 Jahren:
Bei Antragstellung auf Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind unter 18 Jahren muss das Antragsformular von beiden Elternteilen unterzeichnet werden. Am Tag des vereinbarten Termins muss der/die Minderjährige in Begleitung eines oder beider Elternteile in die Konsularabteilung kommen. Sollte einer der beiden Elternteile verhindert sein und nicht persönlich erscheinen können, muss eine Einwilligungserklärung (FORMULAR EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG KINDER) des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden inkl. Kopie eines Ausweisdokuments, auf welcher Unterschrift, Personendaten und Foto des Besitzers ersichtlich sind (sollte es sich um eine/n Drittstaatenangehörige/n handeln, so muss seine/ihre Unterschrift auf dem Formular in der Konsularabteilung oder von einem öffentlichen Notar beglaubigt werden).


Minderjährige Kinder unter 12 Jahren:
Minderjährige unter 12 Jahren sind nicht zur Unterschriftsleistung und Fingerabdruckabnahme verpflichtet
. Für die Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind unter 12 Jahren müssen folgende Unterlagen an die Konsularabteilung übermittelt werden (die Übermittlung der Unterlagen kann auch per Post oder über das zuständige Honorarkonsulat erfolgen):

  • von beiden Elternteilen unterzeichnetes Antragsformular “Reisepass für Minderjährige unter 12 Jahren” (FORMULAR) sowie Kopie eines Ausweisdokuments der beiden Elternteile (Seite des Ausweisdokuments, auf der die Unterschrift ersichtlich ist) Bitte beachten Sie: Sollte ein Elternteil Drittstaatenangehöriger bzw. Drittstaatsangehörige sein, so muss seine/ihre Unterschrift auf dem Formular in der Konsularabteilung oder von einem öffentlichen Notar beglaubigt werden);
  • alter Reisepass (falls vorhanden) oder Personalausweis (falls vorhanden);
  • zwei idente und neue Passfotos in Farbe (3,5 x 4,5 cm), Frontalaufnahme auf weißem Hintergrund (entsprechend den ICAO-Kriterien für Passbilder); eines der Fotos muss vom ortsmäßig nächsten italienischen Honorarkonsul in Österreich beglaubigt worden sein (die Anwesenheit des/der Minderjährigen ist zur Beglaubigung verpflichtend). Eine Beglaubigung des Fotos ist nicht notwendig, sofern einer oder beide Elternteile gemeinsam mit dem minderjährigen Kind zu dem über das Reservierungssystem “Prenot@mi” (siehe Informationen weiter oben auf der Seite) vereinbarten Termin in der Konsularabteilung persönlich erscheinen. Die Anwesenheit des Kindes ist in diesem Fall zwingend erforderlich.

BITTE BEACHTEN SIE: Die Bearbeitungszeit für per Post beantragte Reisepässe kann ca. 4-6 Wochen (ab Versand des Antrags) betragen.

 

Für die Zusendung des ausgestellten Reisepasses sind EUR 9 Portogebühren (Einschreiben mit Rückschein) zusammen mit den Reisepassgebühren zu überweisen. Der Gesamtbetrag (Reisepassgebühr plus Portospesen) beläuft sich somit auf EUR 125.
Sollten die Portospesen nicht vom Antragsteller vorab beglichen werden, muss der Reisepass in der Konsularabteilung in Wien persönlich abgeholt werden.

In besonderen Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Konsularabteilung ein von den obigen Absätzen abweichendes Verfahren anwenden muss.

 

10. NOTFÄLLE

Jeden Montag um 14 Uhr werden dokumentierte Notfälle behandelt (in diesem Fall wird die Konsulgebühr gemäß Art. 74 von 50€ zusätzlich zu den 116€ der regulären Reisepasskosten verrechnet).

ACHTUNG! Als Notfall gelten:

  • dringende Reisen aus ARBEITSGRÜNDEN (Abreise innerhalb von 4 Wochen), die mit Flugticket oder Zugkarte und einem Brief des Arbeitgebers dokumentiert werden können, sofern keine Termine auf prenot@mi verfügbar sind;
  • dokumentierte MEDIZINISCHE Notfälle (ärztliche Nachweisunterlagen sind notwendig);

Touristische Reisen gelten in keinem Fall als Notfälle.

Wenn Ihr Fall in eine der obengenannten Kategorien fällt, ist es möglich die Konsularabteilung in Wien ohne Termin zu besuchen (wir empfehlen Ihnen trotzdem vorab eine E-Mail an die Reisepassabteilung zu schreiben sowie die Belegdokumente des Notfalls mitzusenden und zu überprüfen, ob am gewünschten Tag geöffnet ist). Bitte beachten Sie, dass in jedem Fall maximal 4 Reisepässe aus Notfallgründen während des vorgesehenen Zeitfensters montags ausgestellt werden können. Die Reihenfolge der Antragsteller*innen ergibt sich nach deren Ankunftszeit im Konsulat (wir bitten Sie sich beim Sicherheitspersonal zu melden) und der jeweilige Notfall wird von unserem Personal basierend auf dessen Begründung beurteilt werden.

 

11. MÖGLICHKEIT DER ANTRAGSTELLUNG BEI DEN HONORARKONSULATEN FÜR ITALIENISCHE, INS AIRE EINGETRAGENE STAATSBÜRGER:INNEN MIT WOHNSITZ IN DEN BUNDESLÄNDERN TIROL UND KÄRNTEN

Ab Februar 2025 können italienische Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Tirol oder Kärnten, die ins AIRE eingetragen sind, einen Termin für die Reisepassantragstellung und die Erfassung der biometrischen Daten auch direkt bei den Honorarkonsulaten in Klagenfurt und Innsbruck vereinbaren (bitte senden Sie hierfür ein E-Mail an innsbruck.onorario@esteri.it oder klagenfurt.onorario@esteri.it). Eine Terminvereinbarung über prenot@mi sowie die persönliche Vorsprache in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien ist dann nicht mehr nötig.

Dieses Angebot der Antragsstellung bei den Honorarkonsulaten in Innsbruck und Klagenfurt richtet sich insbesonders an Personen mit eingeschränkter Mobilität und Reiseschwierigkeiten (ältere Menschen, Bedürftige). Es ist als Ergänzung und nicht als Ersatz für die Dienstleistungen der Konsularabteilung in Wien gedacht. Auch angesichts der begrenzten Anzahl von verfügbaren Terminen bei den Honorarkonsulaten können italienische Staatsbürger:innen in Kärnten oder Tirol auch weiterhin von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihren Antrag direkt bei der Konsularabteilung in Wien (nach vorheriger Terminvereinbarung über prenot@mi) zu stellen (siehe oben Punkte 3-10). Dies wird insbesonders geraten, wenn der Reisepass sehr dringend benötigt wird.

 

BITTE BEACHTEN SIE:  Bei den Honorarkonsulaten in Klagenfurt oder Innsbruck beantragte Reisepässe werden NICHT am selben Tag gedruckt und zugestellt (Reisepässe, die bei der Konsularabteilung in Wien gestellt werden, hingegen schon).

Die in Klagenfurt oder Innsbruck beantragten Pässe werden in der Konsularabteilung der Botschaft in Wien gedruckt und an das Honorarkonsulat geschickt, bei dem der Antrag gestellt wurde. Das Honorarkonsulat informiert den Antragsteller dann per E-Mail, sobald der Pass abgeholt werden kann. Bitte beachten Sie, dass von der Einreichung des Passantrages in Klagenfurt oder Innsbruck bis zur Aushändigung des Reisepasses ca. 4-6 Wochen vergehen können.

Bei Antragstellung in Innsbruck oder Klagenfurt fallen zusätzlich zu der Konsulatsgebühr für die Reisepassausstellung in Höhe von 116 € auch die Kosten für den Versand (1,65 €) an, insgesamt somit 117,65 Euro. Im Verwendungszweck der Überweisung ist zusätzlich zum Namen des Antragstellers auch das Honorarkonsulat (Innsbruck oder Klagenfurt) anzugeben, bei dem der Antrag eingereicht wird.

BITTE BEACHTEN SIE: Die Erfassung der biometrischen Daten in Innsbruck und Klagenfurt wird NICHT für Personen angeboten, die noch einen gültigen Reisepass besitzen. Personen mit gültigem Reisepass müssen den Antrag über das Prenot@mi-System stellen und zur Reisepassausstellung nach Wien kommen (oder den Ablauf ihres alten Reisepasses abwarten, bevor sie einen Termin beim Honorarkonsulat vereinbaren können).

 


Zur Online-Terminreservierung: Prenot@mi

link al portale prenota online