1. ALLGEMEINES
Allgemeine Informationen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul- oder Studienabschlüssen in Italien – auch hinsichtlich der in den Zuständigkeitsbereich der Konsulate fallenden Kompetenzen – sind unter folgendem Link abrufbar:
Riconoscimento titoli di studio – Informazioni dal sito del Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale (in englischer Sprache)
2. WERTERKLÄRUNG
Die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien ist für die Ausstellung von Werterklärungen für Schul- oder Studienabschlüsse, die an österreichischen Universitäten oder allgemein- oder berufsbildenden höheren Schulen erworben wurden, zuständig.
Bitte klären Sie vor Beantragung einer Werterklärung mit dem italienischen Bildungsinstitut oder dem Dienstgeber, ob an Stelle der Werterklärung auch das „Diploma Supplement“ akzeptiert wird; es handelt sich hierbei um eine ergänzende Urkunde zum Schul- oder Studienabschlusszeugnis und dient dem Zweck, auf internationaler Ebene Transparenz bei Schul- und Studienabschlüssen sowie die gerechte Anerkennung akademischer Titel und beruflicher Qualifikationen zu ermöglichen. In diesem Fall ist die Beantragung einer Werterklärung dann nicht mehr notwendig, was für den Antragsteller eine gewisse Zeit- und Geldersparnis bedeutet.
Das Diploma Supplement wird kostenlos von der Bildungsanstalt ausgestellt, bei welcher der Schul- oder Studienabschluss erworben wurde und wird, wenngleich nicht automatisch, sehr oft von den italienischen Behörden als Ersatz für die Werterklärung akzeptiert.
Sollte das Diploma Supplement nicht ausreichen, finden Sie nachfolgend Informationen zur Beantragung einer Werterklärung:
NOTWENDIGE UNTERLAGEN
- ausgefüllter und unterzeichneter Antrag (ANTRAG_WERTERKLÄRUNG)
- Bescheid über den erworbenen Titel, im Original, für welches die Werterklärung beantragt wird, samt beeideter Übersetzung in die italienische Sprache; die Übersetzung muss durch einen gerichtlich beeideten Übersetzer mit in der Konsularabteilung hinterlegter Unterschrift erfolgen
- Originalschreiben der Schul- oder Universitätsbehörde, welche das Prüfungszeugnis ausgestellt hat, mit Angabe aller in der Vorlage (BESTÄTIGUNG SCHULE/UNIVERSITÄT) angeführten Informationen
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis), auf welchem auch die Unterschrift des Antragstellers ersichtlich ist
- Zahlungsbeleg über Euro 41,- für die Ausstellung der Werterklärung sowie über Euro 24,- für jede einzelne Beglaubigung der Unterschrift des beeideten Übersetzers (BANKVERBINDUNG ITALIENISCHE BOTSCHAFT). In folgenden Fällen kann eine Werterklärung kostenfrei ausgestellt werden: INFORMATIONEN ZUR GEBÜHRENBEFREIUNG
- Voradressiertes und (ausreichend!) vorfrankiertes Kuvert für die Zusendung der Werterklärung; Sofern auch das Prüfungszeugnis zurückerstattet werden soll, bedenken Sie, dass das Porto für ein Gewicht von mindestens 50g ausreichen muss
ANTRAGSEINBRINGUNG
Der Antrag sowie die notwendigen Unterlagen können ausschließlich wie folgt eingereicht werden:
a) persönliche Abgabe in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien während der Öffnungszeiten; eine Terminreservierung ist nicht notwendig
b) per Post an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien, Ungargasse 43, 1030 Wien.
Unvollständige oder per E-Mail übermittelte Anträge können nicht bearbeitet werden. Wir ersuchen weiters um Angabe einer E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
AUSSTELLUNGSFRIST
Die Werterklärung kann aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens nicht sofort an Ort und Stelle ausgestellt werden. Sie wird nach positivem Abschluss des Verfahrens per Post an den Antragsteller gesandt.
Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum (Vorlage der vollständigen Unterlagen) gereiht und binnen der gesetzlich festgesetzten Frist von 30 Tagen bearbeitet.
Es wird daher empfohlen, Anträge auf Ausstellung einer Werterklärung zeitgerecht einzureichen.
Kontakt:
Konsularabteilung
Abteilung Sozialer Dienst
Ungargasse 43
1030 Wien
E-Mail: consolato.vienna@esteri.it