Diese Website verwendet notwendige technische und analytische Cookies.
Wenn Sie die Navigation fortsetzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.

Studium

1. ALLGEMEINES

Allgemeine Informationen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul- oder Studienabschlüssen in Italien – auch hinsichtlich der in den Zuständigkeitsbereich der Konsulate fallenden Kompetenzen – sind unter folgendem Link abrufbar:

Riconoscimento titoli di studio – Informazioni dal sito del Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale (in englischer Sprache)


2. WERTERKLÄRUNG

Die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien ist für die Ausstellung von Werterklärungen für  Schul- oder Studienabschlüsse, die an österreichischen Universitäten oder allgemein- oder berufsbildenden höheren Schulen erworben wurden, zuständig.

Bitte klären Sie vor Beantragung einer Werterklärung mit dem italienischen Bildungsinstitut oder dem Dienstgeber, ob an Stelle der Werterklärung auch das „Diploma Supplement“ akzeptiert wird; es handelt sich hierbei um eine ergänzende Urkunde zum Schul- oder Studienabschlusszeugnis und dient dem Zweck, auf internationaler Ebene Transparenz bei Schul- und Studienabschlüssen sowie die gerechte Anerkennung akademischer Titel und beruflicher Qualifikationen zu ermöglichen. In diesem Fall ist die Beantragung einer Werterklärung dann nicht mehr notwendig, was für den Antragsteller eine gewisse Zeit- und Geldersparnis bedeutet.

Das Diploma Supplement wird kostenlos von der Bildungsanstalt ausgestellt, bei welcher der Schul- oder Studienabschluss erworben wurde und wird, wenngleich nicht automatisch, sehr oft von den italienischen Behörden als Ersatz für die Werterklärung akzeptiert.

Sollte das Diploma Supplement nicht ausreichen, finden Sie nachfolgend Informationen zur Beantragung einer Werterklärung:

NOTWENDIGE UNTERLAGEN

ANTRAGSEINBRINGUNG

Der Antrag sowie die notwendigen Unterlagen können ausschließlich wie folgt eingereicht werden:

a) persönliche Abgabe in der Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien während der Öffnungszeiten; eine Terminreservierung ist nicht notwendig
b) per Post an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien, Ungargasse 43, 1030 Wien.

Unvollständige oder per E-Mail übermittelte Anträge können nicht bearbeitet werden. Wir ersuchen weiters um Angabe einer E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

AUSSTELLUNGSFRIST

Die Werterklärung kann aufgrund des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens nicht sofort an Ort und Stelle ausgestellt werden. Sie wird nach positivem Abschluss des Verfahrens per Post an den Antragsteller gesandt.
Anträge werden nach ihrem Eingangsdatum (Vorlage der vollständigen Unterlagen) gereiht und binnen der gesetzlich festgesetzten Frist von 30 Tagen bearbeitet.

Es wird daher empfohlen, Anträge auf Ausstellung einer Werterklärung zeitgerecht einzureichen.

Kontakt:
Konsularabteilung
Abteilung Sozialer Dienst
Ungargasse 43
1030 Wien
E-Mail: consolato.vienna@esteri.it