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Emergency Travel Documents (ETD)

Das Emergency Travel Document (ETD) ist ein provisorisches Reisedokument, das ab dem Datum der Ausstellung fünf Tage gilt. Ein ETD wird ausgestellt, wenn die Person über kein gültiges Ausweisdokument für Reisen (Reisepass oder Personalausweis) verfügt. Das Emergency Travel Document kann nur für die Heimreise zum dauerhaften Wohnort des Antragstellers verwendet werden: nach Italien (sofern wohnhaft in Italien) oder in ein anderes Land, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat und in das jeweilige AIRE-Konsularverzeichnis eingetragen ist. Die in Österreich wohnhaften und hier in das Konsularverzeichnis eingetragenen italienischen Staatsbürger*innen können kein ETD beantragen.

Für die Ausstellung eines ETD ist die Anwesenheit des Antragstellers (das gilt auch für Neugeborene und Minderjährige) im Konsulat Voraussetzung.

Sollte der Antragsteller im Besitz eines Personalausweises sein, der gültig für die Ausreise ist, kann KEIN ETD ausgestellt werden.


AUSSTELLUNGSMODALITÄTEN:

Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Notfälle werden ETDs ohne vorherige Terminvereinbarung an Werktagen von Montag bis Freitag um jeweils 09:00 Uhr ausgestellt.

KOSTEN

Für die Ausstellung wird eine Konsulargebühr in der Höhe von 1,55€ berechnet.

NOTWENDIGE UNTERLAGEN FÜR DIE AUSSTELLUNG DES ETD

Volljährige AntragsstellerInnen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (Link);
  • 2 aktuelle (nicht älter als 6 Monate) und idente Passfotografien, die den geltenden internationalen Standards entsprechen (ICAO);
  • Kopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) mit Foto und Unterschrift. Auch ein gültiger Führerschein kann die Identität bescheinigen.
  • Kopie der Flugtickets oder der Fahrkarten mit Datum innerhalb der nächsten 5 Folgetage ab Ausstellung des ETD;
  • Wir empfehlen Ihnen, den Antrag im Konsulat erst 2-3 Tage vor der Abreise zu stellen, damit das ETD im Fall von Streiks der Verkehrsmittel oder Änderungen oder Ausfällen von Flügen eine längere Gültigkeit hat (max. Gültigkeitsdauer eines ETD = 5 Tage).

Minderjährige AntragstellerInnen:

  • vollständig ausgefülltes und von beiden Elternteilen oder der bevollmächtigten Begleitperson unterschriebenes Antragsformular ETD2 ;
  • 2 aktuelle (nicht älter als 6 Monate) und idente Passfotografien, die den geltenden internationalen Standards entsprechen (ICAO);
  • gültiger Identitätsnachweis mit Foto und Unterschrift beider Elternteile oder der Begleitperson;
  • Kopie der Flugtickets oder der Fahrkarten mit Datum innerhalb der nächsten 5 Folgetage ab Ausstellung des ETD;
  • Wir empfehlen Ihnen, den Antrag im Konsulat erst 2-3 Tage vor der Abreise zu stellen, damit das ETD im Fall von Streiks der Verkehrsmittel oder Änderungen oder Ausfällen bei Flügen eine längere Gültigkeit hat (max. Gültigkeitsdauer eines ETD = 5 Tage).
  • Sollte ein Elternteil nicht EU-Staatsbürger sein, so muss dessen Unterschrift im Rahmen der Ausstellung des ETD in der Konsularabteilung beglaubigt werden.