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Wahlen und Wahlrecht

WÄHLEN IM AUSLAND


Italienische Staatsbürger, die im Ausland ihren ständigen Wohnsitz haben und ins AIRE-Register eingetragen sind, können bei italienischen Parlamentswahlen, Volksabstimmungen und Wahlen zum Europäischen Parlament in ihrem Wohnsitzland ihre Stimme abgeben.

Bei italienischen Parlamentswahlen sowie Volksabstimmungen wählen die italienischen Staatsbürger, die in die entsprechenden Wählerlisten eingetragen sind, per Briefwahl. Die Wähler erhalten vom zuständigen Konsulat die Wahlunterlagen (Stimmzettel und Informationsblätter zur Stimmabgabe) an ihre Wohnsitzadresse zugesandt. Nähere Informationen finden Sie unter: Parlamentswahlen und Volksabstimmungen

Die Stimmabgabe im Ausland für die italienischen Mitglieder des Europäischen Parlaments (“Europawahlen”) erfolgt hingegen in eigens von den diplomatisch-konsularischen Vertretungen eingerichteten Wahllokalen. Die Wähler erhalten vom italienischen Innenministerium einen Wahlschein (“certificato elettorale”) zugesandt, auf welchem die Adresse des Wahllokals, der Tag und die Uhrzeiten für die Stimmabgabe vermerkt sind. Nähere Informationen finden Sie unter: Europawahlen

Sowohl bei Parlamentswahlen und Volksabstimmungen als auch bei Europawahlen können auch italienische Staatsbürger, die sich vorübergehend zu Studienzwecken, aus beruflichen Gründen oder für eine ärztliche Behandlung für mindestens drei Monate im Ausland aufhalten, ihre Stimme im Ausland abgeben, sofern sie innerhalb der gesetzlichen Frist einen entsprechenden Antrag gestellt haben.

Italienische Wähler mit Wohnsitz im Ausland und Eintragung ins AIRE-Register können darüberhinaus auch die Vertreter der COMITES (Komitees der Auslandsitaliener) wählen, sofern sie seit mindestens sechs Monaten im zuständigen Konsularbezirk wohnhaft sind und in selbigem mindestens 3.000 italienische Staatsbürger ihren Wohnsitz haben (wird diese Mindestgrenze nicht erreicht, ist eine Comites-Wahl vom Gesetz her nicht vorgesehen). Bei COMITES-Wahlen sind vorübergehend im Ausland wohnhafte italienische Staatsbürger („elettori temporanei“) folglich nicht wahlberechtigt. Nähere Informationen finden Sie unter: COMITES-Wahlen

Die gewählten COMITES-Mitglieder sowie die Vertreter der im Auslandswahlkreis tätigen und registrierten italienischen Vereine wählen ihrerseits in einer direkten Wahl die Mitglieder des “Consiglio Generale degli Italiani all’Estero” (Generalrat der Italiener im Ausland – CGIE). Der CGIE ist ein Beratungsorgan für Regierung und Parlament in für Auslandsitaliener besonders wichtigen Fragen oder Anliegen. Nähere Informationen zum CGIE finden Sie auf der Webseite des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache): CGIE – Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale

Keine Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland besteht hingegen bei Wahlen auf regionaler, kommunaler oder Provinzebene sowie bei nicht ganz Italien betreffenden Volksabstimmungen.