Darunter sind jene Maßnahmen zu verstehen, welche die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen zugunsten bedürftiger Bürger vorsehen. Dies kann z.B. die kostenlose Versorgung Bedürftiger sein oder die Kontaktherstellung mit Institutionen und Stellen, welche Bürger:innen, die nicht arbeiten und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln nicht abdecken können, Sozialhilfe gewähren oder Arbeitnehmer:innen angemessene finanzielle Unterstützung zukommen lassen, die aufgrund eines Unfalls, ihres Alters, durch Krankheit, Invalidität, oder unfreiwillige Arbeitslosigkeit nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Arten von Sozialleistungen:
- Sozialhilfe zum allgemeinen Schutz von bedürftigen Staatsbürgern; dieser Schutz wird allen Staatsbürger:innen im Falle der Bedürftigkeit gewährt, im Rahmen der verfügbaren Mittel
- Die Sozialversicherung, welche die spezifische Funktion des Arbeitnehmer:innenschutzes erfüllt
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit.