Der Codice Fiscale, die italienische Steuernummer, ist ein einmalig zugewiesener, eindeutiger Zahlen- und Buchstaben-Identifikationscode, welchen Bürger:innen für ihre Kontakte mit den italienischen Behörden und der öffentlichen Verwaltung benötigen.
BEANTRAGUNG DER STEUERNUMMER:
1. Antragstellung in Italien (ausländische Staatsbürger:innen):
Drittstaatsangehörige, die für Amtswege oder Verfahren bei einer italienischen Behörde, für welche die Steuernummer benötigt wird, nach Italien einreisen oder dort aufhältig sein müssen, stellen den Antrag auf Zuweisung einer Steuernummer direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde (Sportello Unico dell’Immigrazione) oder bei der zuständigen Polizeistelle (Questura), z.B. im Zuge des Antrags auf Aufenthaltsgenehmigung.
Ausländische Staatsbürger:innen, die in Italien studieren oder Kaufverträge abschließen möchten, können sich auch direkt an die örtlich zuständige italienische Steuerbehörde („Agenzia delle Entrate“) wenden, um die Steuernummer zu beantragen.
2. Antrag im Fast-It-Portal (italienische Staatsbürger:innen mit AIRE-Eintragung):
Italienische Staatsbürger:innen, die ins AIRE eingetragen sind, können die Bestätigung über die Zuweisung der Steuernummer direkt über das Fast-It-Portal herunterladen:
Wie Sie einen Antrag auf Zuweisung einer italienischen Steuernummer über das Fast-It-Portal stellen:
- Loggen Sie sich im Fast-It-Portal ein
- Klicken Sie auf “Anagrafe Consolare e AIRE”/“Konsularverchzeichnis und AIRE” und anschließend auf “Attribuzione Codice Fiscale”/“Zuweisung der Steuernummer”.
- Bestätigen Sie Ihre Daten und schicken Sie den Antrag ab
- Anschließend können Sie das Dokument mit der zugewiesenen Steuernummer herunterladen
Ich kann das Dokument mit der Steuernummer nicht herunterladen. Was muss ich tun?
- Loggen Sie sich im Fast-It-Portal ein
- Beantragen Sie die “Associazione Online”/“Onlineeintragung” , indem Sie auf “Anagrafe Consolare e AIRE” klicken und anschließend “Visualizzare la propria scheda anagrafica”/“Eintrag Ihrer personenbezogenen Daten anzeigen” wählen
- Per E-Mail erhalten Sie die Bestätigung über die erfolgte Datenverknüpfung
- Steigen Sie erneut ins Fast-It-Portal ein. Nun können Sie das Dokument mit der zugewiesenen Steuernummer herunterladen
3. Antragstellung über das Onlineportal prenot@mi (EU- und italienische Staatsbürger:innen):
EU-Bürger:innen und italienische Staatsbürger:innen, die nicht im AIRE-Register eingetragen sind, können die Zuweisung der Steuernummer oder die Zusendung der Bescheinigung über das Portal prenot@mi beantragen:
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- Füllen Sie das Antragsformular aus und unterschreiben es (>> Ausfüllhilfe Formular zur Beantragung einer Steuernummer)
- Buchen Sie einen Termin über das Onlineportal prenot@mi und fügen Sie dabei das obengenannte Formular beim Buchen des Termines sowie die Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (Reisepass oder Personalausweis) bei.
BITTE BEACHTEN SIE: Wenn Sie Ihren Antrag über prenot@mi gestellt haben, erhalten Sie innerhalb von etwa 15 Tagen nach dem gewählten Termin die digitale Steuernummer-Bescheinigung per E-Mail zugesandt. Sie müssen am Tag des Termins NICHT persönlich in der Konsularabteilung erscheinen.
Sollte die Steuernummer im Scheckkartenformat angefordert worden sein, kann diese vom Antragsteller nur NACH Erhalt einer per E-Mail zugestellten Abholbestätigung in der Konsularabteilung abgeholt werden (nicht hingegen am Tag des über prenot@mi gebuchten Termines). Es ist auch möglich, die Zusendung der Karte mit der Steuernummer per Post zu beantragen und die Postgebühren (6,80€ für den Versand innerhalb Österreichs) vorab per Überweisung zu zahlen. Der Betrag darf erst NACH Erhalt der Abholbestätigung auf folgendes Konto überwiesen werden: Bankverbindung für die Bezahlung von Konsulardienstleistungen – Ambasciata d’Italia Vienna (esteri.it).
Bitte beachten Sie: Eine einmal zugewiesene italienische Steuernummer gilt ein Leben lang.