FOCUS CORONAVIRUS (letztes Update: 23/06/2022) |
1. NEUE UPDATES
2. CORONA-MASSNAHMEN IN ÖSTERREICH (Verbote, Einschränkungen, Hinweise und Links)
5. EU DIGITAL COVID CERTIFICATES UND GRÜNER PASS
6. REISEN: LÄNDER, DIE EINREISEBESCHRÄNKUNGEN GEGENÜBER REISENDEN AUS ÖSTERREICH EINGEFÜHRT HABEN
7. KONSULARDIENSTLEISTUNGEN - CORONABEDINGTE ÄNDERUNGEN DES PARTEIENVERKEHRS
8. KONTAKTDATEN DER ITALIENISCHEN BOTSCHAFT UND NOTRUFNUMMERN
1. NEUE UPDATES
ITALIEN - CORONAMAßNAHMEN AB 16. JUNI 2022
Seit 16. Juni 2022 gilt die Maskenpflicht in Italien für folgende Settings, Verkehrsmittel oder Dienstleistungen:
Masken (auch einfacher Mund-Nasen-Schutz):
Ebenso wurde die Maskenpflicht in Flugzeugen aufgehoben. |
ITALIEN - AB 1. JUNI 2022 IST DIE EINREISE NACH ITALIEN OHNE 3G ("GREEN PASS") MÖGLICH
Seit 1. Juni 2022 ist daher die Einreise nach Italien ohne Einschränkungen (d.h. ohne Impf- oder Genesungszertifikat, PCR/Antigentest) sowie ohne Vorab-Registrierung der Reise möglich. |
ÖSTERREICH - WEITERE LOCKERUNGEN DER CORONAMAßNAHMEN AB 1. JUNI 2022
In folgenden Settings bleibt die Maskenpflicht jedoch vorerst aufrecht:
ACHTUNG: In Wien bleiben strengere Bestimmungen bestehen. Die Maskenpflicht gilt in Wien auch nach dem 1. Juni 2022 weiterhin:
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ÖSTERREICH - AB 16. MAI EINREISE NACH ÖSTERREICH OHNE 3G-NACHWEIS UND VORAB-REGISTRIERUNG DER REISE
Diese Bestimmungen gelten nicht für die Einreise aus Ländern der "Anlage 1" (Virusvariantengebiete). Derzeit sind keine Länder in der Anlage 1 angeführt. |
2. CORONA-MAßNAHMEN IN ÖSTERREICH (Verbote, Einschränkungen, Hinweise und Links)
ACHTUNG: in einzelnen österreichischen Bundesländern oder Gemeinden können strengere Sicherheitsmaßnahmen gelten.
COVID-MAßNAHMEN IN ÖSTERREICH AB 1. JUNI 2022 Ab 1. Juni 2022 gelten folgende Bestimmungen:
FFP2-Maskenpflicht:
Das Tragen von FFP2-Masken in allen geschlossenen Räumen wird weiterhin empfohlen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Kinder ab dem vollendeten sechsten bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen auch eine den Mund- und Nasenbereich tragen.
In Spitälern und Alten- und Pflegeheimen gilt 3G-Nachweispflicht sowohl für Besucher als auch Personal.
In Wien gelten weiterhin strengere Bestimmungen:
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Die Bestimmungen können Änderungen unterliegen. Bitte beachten Sie daher die Informationen, Updates und Empfehlungen der österreichischen Behörden auf der Webseite des österreichischen Gesundheitsministeriums unter folgenden Links:
In Österreich wurde eine 24-Stunden-Corona-Hotline eingerichtet, sie ist unter der Telefonnummer 0800 555 621 erreichbar. Bei konkreten Symptomen kann die Gesundheitshotline unter der Nummer 1450 (+43-1-1450 bei Anrufen aus dem Ausland) kontaktiert werden.
Bei Anzeichen auf eine Coronavirus-Erkrankung oder Verdacht einer Infizierung rufen Sie bitte die Telefonnummer 1450 an und folgen den telefonischen Anweisungen, suchen Sie nicht selbständig ein Krankenhaus auf.
3. EINREISE NACH ÖSTERREICH
EINREISEBESTIMMUNGEN SEIT 16. MAI 2022 |
Seit 16. Mai 2022 ist die Einreise nach Österreich ohne Einschränkungen, d.h. ohne 3G-Nachweis und ohne Verpflichtung zur Vorab-Registrierung der Reise möglich.
Diese Bestimmungen gelten nicht für die Einreise aus Ländern der "Anlage 1" (Virusvariantengebiete). Derzeit sind keine Länder in der Anlage 1 angeführt.
Nähere Informationen:
- FAQ des österreichischen Gesundheitsminsiteriums:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.html
4. EINREISE NACH ITALIEN
EINREISEBESTIMMUNGEN AB 1. JUNI 2022 DIE EINREISE NACH ITALIEN IST AUS ALLEN LÄNDERN OHNE EINSCHRÄNKUNGEN (KEIN "3G", KEINE VORAB-REGISTRIERUNG DER REISE) MÖGLICH. |
Seit 1. Juni 2022 ist die Einreise nach Italien aus EU-Staaten und Drittländern ohne Einschränkung möglich (es bedarf daher weder eines 3G-Nachweises noch einer Vorab-Registrierung der Reise).
COVID-19-MAßNAHMEN IN ITALIEN FFP2-Masken:
Masken (auch einfacher Mund-Nasen-Schutz):
Ausnahmen: Von der o.g. Maskenpflicht ausgenommen sind:
Anmerkung: Seit 16. Juni gilt daher keine allgemeine Maskenpflicht mehr in geschlossenen Räumen wie Kinos, Theater, Konzertsälen und Sporthallen. Das Tragen der Maske ist in diesen Settings jedoch weiterhin empfohlen. 2) GRÜNER PASS (2G/3G-Nachweis) Das Vorweisen eines gültigen Grünen Passes wird nur noch beim Besuch in Spitälern und Pensionisten/Pflegeheimen verlangt. Diese Bestimmung gilt voraussichtlich bis 31. Dezember 2022. |
Weitere Informationen und nützliche Links:
- Interaktiver Fragebogen des italienischen Außenministeriums (ermöglicht die Onlineabfrage der aktuell geltenden Einreisebestimmungen, z.B. je nach Land, aus welchem eingereist wird und Zweck der Reise)
- Informationsseite des italienischen Außenministeriums "Rückreise italienischer Staatsbürger aus dem Ausland und Einreise von ausländischen Staatsbürgern nach Italien"
- Weitere Informationen zum Grünen Pass in Italien finden Sie unter: https://www.dgc.gov.it/web/
5. EU DIGITAL COVID CERTIFICATES UND GRÜNER PASS
ÖSTERREICH UND ITALIEN - INFORMATIONEN ZUR DEN EU-KONFORMEN "EU DIGITAL COVID CERTIFICATES" SOWIE ZUM "GRÜNEN PASS"
Grundsätzlich haben alle Personen, die bereits einmal nach 1972 in Österreich sozialversichert waren, auch eine österreichische Sozialversicherungsnummer. Personen ohne österreichische Sozialversicherungsnummer können für einen e-Impfpass über die lokale Kundenservicestelle der Österreichischen Gesundheitskasse (https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.851829&portal=oegkportal) eine sogenannte "temporäre" e-Card beantragen und ausstellen lassen. Für den Antrag muss ein aktuelles Foto (Passbildkriterien) vorgelegt werden. Mit der temporären e-card kann die erfolgte Impfung im Anschluss bei einem niedergelassenen Arzt gegen ein kleines Entgelt in den e-Impfpass nachgetragen werden. Die Eintragung in den e-Impfpass bietet die Grundlage für die Ausstellung des Impfzertifikats. Ist die Impfung in diesen eingetragen, kann ein Impfzertifikat erstellt und über http://gesundheit.gv.at abgerufen oder bei den dazu befugten Stellen (z.B. Arzt, Apotheke) ausgedruckt werden. * * *
Personen, die keinen Zugang zu einem PC oder über kein Smartphone verfügen, können einen Ausdruck des Zertifikates bei ihrem Hausarzt, Kinderarzt oder in der Apotheke verlangen. Nähere Informationen zur "Certificazione verde Covid" finden Sie unter folgendem Link: https://www.dgc.gov.it/web/ |
6. REISEN: LÄNDER, DIE EINREISEBESCHRÄNKUNGEN GEGENÜBER REISENDEN AUS ÖSTERREICH EINGEFÜHRT HABEN
Reisen von Österreich ins Ausland: Für aktuelle und ausführliche Informationen über eventuelle Einreisebeschränkungen (Quarantäne/Covid-Test/Registrierungspflicht), die bei Reisen von Österreich in andere Länder (nicht Italien) gelten, dürfen wir Sie auf folgende Webseite des ÖAMTC verweisen:
https://www.oeamtc.at/thema/reiseplanung/coronavirus-reiseinfos-36904404#reisen-in-europa-38288918
7. KONSULARDIENSTLEISTUNGEN - CORONABEDINGTE ÄNDERUNGEN DES PARTEIENVERKEHRS
Bis zum definitiven Ende der gesundheitlichen Ausnahmesituation wird für den Parteienverkehr nur nach vorheriger Terminvereinbarung und ausschließlich für Konsulardienstleistungen geöffnet, für welche die persönliche Anwesenheit des Antragstellers unabdingbar ist. Auf diese Weise wird es möglich sein, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (Abstandsregel) zu gewährleisten. Bei Zutritt zu den Räumlichkeiten der Konsularabteilung gilt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Desinfektion der Hände. Weiters wird die Körpertemperatur mit einem kontaktlosen Thermoscanner gemessen: der Zutritt wird nur gestattet, sofern die Körpertemperatur unter oder gleich 37,5 Grad Celsius beträgt.
Informationen darüber, wie Sie die wichtigsten Konsulardienstleistungen in der Konsularabteilung in Anspruch nehmen können, finden Sie hier:
PERSONENSTAND (Geburt, Eheschließung, Todesfall, Scheidung)
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Webseite:
https://ambvienna.esteri.it/Ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/stato-civile/stato-civile-nascita-matrimonio.html
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Abteilung: statocivile.vienna@esteri.it
Die zuständigen Mitarbeiter antworten per E-Mail. Sollte ein persönlicher Termin notwendig sein, kann dieser dann vereinbart werden.
AIRE – Register der Auslanditaliener
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Webseite: https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/anagrafe/anagrafe.html
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Abteilung: anagrafe.vienna@esteri.it
Die zuständigen Mitarbeiter antworten per E-Mail.
Bitte bedenken Sie, dass AIRE-Eintragungen oder Änderungen der AIRE-Daten über das FAST IT-Portal zu erfolgen haben. Die AIRE-Mitarbeiter können Ihre Anfragen ohne Notwendigkeit der persönlichen Vorsprache bearbeiten.
STAATSBÜRGERSCHAFT
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Webseite:
https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/cittadinanza/cittadinanza.html
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Abteilung: vienna.cittadinanza@esteri.it
Die zuständigen Mitarbeiter antworten per E-Mail.
REISEPÄSSE
Die Reisepassabteilung bietet wieder die normalen Dienstleistungen (der "Vor-Coronazeit") an. Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie auf der Webseite: https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/passaporti/passaporti.html
PERSONALAUSWEIS IN SCHECKKARTENFORMAT
Die Personalausweisabteilung bietet wieder die normalen Dienstleistungen (der "Vor-Coronazeit") an. Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie auf der Webseite:
https://ambvienna.esteri.it/ambasciata_vienna/de/informazioni_e_servizi/servizi_consolari/carta_iden/carta-iden.html
SOZIALHILFE, WERTERKLÄRUNGEN UND STEUERNUMMERN
Alle notwendigen Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an consolato.vienna@esteri.it oder kontaktieren Sie uns telefonisch (0043 1 713 56 71).
Um den Bedürfnissen der italienischen Staatsbürger in Österreich entgegenzukommen, ist die Telefonzentrale der Konsularabteilung (Tel: 004317135671) wochentags jeweils von 9:00 - 13:30 für allgemeine konsularische Anliegen und Fragen sowie von 13:30 bis 15:00 für bereits laufende konsularische Anträge und Verfahren erreichbar. |
8. KONTAKTDATEN DER ITALIENISCHEN BOTSCHAFT UND NOTRUFNUMMERN
Bei speziellen Fragen, auf welche auf dieser Webseite oder auf der vom italienischen Außenministerium betriebenen Webseite http://www.viaggiaresicuri.it keine Antwort zu finden ist, können Sie sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: consolato.vienna@esteri.it
Die Telefonzentrale der Konsularabteilung (+43 1 713 56 71) ist werktags zu folgenden Zeiten besetzt:
- von 9:00 bis 13:30 für allgemeine konsularische Anfragen
- von 13:30 bis 15:00 für Informationen zu bereits laufenden konsularischen Anträgen und Verfahren
Die Notrufnummer der Botschaft lautet +43. (0)676.708.4884 und ist von Montag bis Freitag von 15h bis 22h erreichbar, sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 9h bis 22h. An die Notrufnummer dürfen sich ausschließlich ITALIENISCHE Staatsbürger wenden, die sich in absoluten Notfällen befinden, so z.B. im Falle einer Verhaftung, einer unmittelbaren Gefahr für die eigene Gesundheit oder Sicherheit oder bei Naturkatastrophen.
Bis die Pandemie von den österreichischen Behörden für beendet erklärt ist, empfängt die Konsularabteilung nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Nähere Informationen finden Sie unter folgendem LINK.