Italienische Staatsbürger, die ins Register der Auslandsitaliener (AIRE) eingetragen sind, können ab dem 1. Juni 2026 einen Antrag auf Ausstellung des Personalausweises im Scheckkartenformat (Carta d’Identità Elettronica – CIE) nicht mehr ausschließlich über das zuständige Konsulat, sondern auch bei jeder italienischen Gemeinde stellen (gemäß Gesetz Nr. 11 vom 19.1.2026).
Die Ausstellung des Personalausweises bei der Gemeinde erfolgt nach denselben Modalitäten wie bei den Konsulaten.
Der Antragsteller kann zwischen zwei Optionen wählen:
- persönliche Abholung des Personalausweises bei der Gemeinde abholt, bei welcher der Antrag gestellt wurde
- Versand des Personalausweises an die Wohnadresse im Ausland