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Geänderte Konsulatsgebühren (ab 01.01.2025)

avviso tariffe

Aufgrund gesetzlicher Änderungen (Gesetzesdekret Nr. 139 vom 18. September 2024) werden mit 1. Januar 2025 einige Gebühren für konsularische Dienstleistungen angepasst.

Die Änderungen betreffen die in den Artikeln 4b, 7, 8, 17, 18, 24, 55 und 66 der Beilage (Tabelle der Konsulatsgebühren) zu Gesetzesdekret Nr. 71/2011 beschriebenen konsularische Serviceleistungen:

Konsulatsgebühr Bisher Ab 1.1.2025
Art. 4 b) Verzicht auf die italienische Staatsbürgerschaft € 41,00 € 50,00
Art. 7 Beglaubigung einer Personenstandsurkunde € 11,00 € 12,00
Art. 8 in den vorangegangenen Artikeln nicht angeführte Leistungen € 11,00 € 15,00
Art. 17 Allgemeine Vollmacht oder allgemeines Mandat – Allgemeine Prozessvollmacht – Bestätigung, Änderung oder Widerruf € 80,00 € 90,00
Art. 18 Sondervollmacht – Sondervollmacht mit oder ohne Vertretung – Änderung, Widerruf, Verzicht, Ratifizierung oder Bestätigung € 56,00 € 60,00
Art. 24 Beglaubigung der Unterschrift auf einer privaten Urkunde, die keinen vermögensrechtlichen Inhalt hat € 14,00 € 20,00
Art. 55 in den vorangegangenen Artikeln nicht angeführte Leistungen € 25,00 € 35,00
Art. 66 Bescheinigungen, Erklärungen, Vermerke, Veröffentlichungen zum Zwecke des Aushangs und alle anderen in den vorhergehenden Artikeln dieses Abschnitts nicht genannten Leistungen € 41,00 € 50,00

Eine genaue Auflistung der für einzelne konsularische Serviceleistungen zu bezahlenden Gebühren finden Sie auf folgender Seite: Konsulargebühren