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Anträge auf italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung: Gebührenerhöhung

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Art. 1, Abs. 639-641, des Haushaltsgesetzes 2025 sieht einige wichtige Änderungen in Bezug auf Anträge auf italienische Staatsbürgerschaft durch Abstammung vor, welche von volljährigen Personen bei diplomatisch-konsularischen Vertretungen im Ausland gestellt werden. Ab 1.1.2025 wird die Gebühr für Anträge auf Anerkennung der Staatsbürgerschaft iure sanguinis von 300 Euro auf 600 Euro angehoben (gemäß Art. 7 der Gebührentabelle in der Beilage zu Gesetzesdekret Nr. 71/2011).