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COMITES- Wahlen 2026 – ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DIE WÄHLERLISTEN

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Die Comites-Wahlen finden am 4. Dezember 2026 statt.

Die Comites sind gewählte Gremien, welche die im Ausland lebenden Italiener in ihren Beziehungen zu Botschaften und Konsulaten vertreten und bei der Integration im jeweiligen Wohnsitzland unterstützen.

Wahlberechtigt sind alle italienischen Wähler, welche das aktive Wahlrecht besitzen und am Wahltag seit mindestens 6 Monaten ins AIRE-Register eingetragen sind.

Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl. Anders als bei Parlamentswahlen und Volksabstimmungen werden die Wahlunterlagen mit dem Stimmzettel jedoch AUSSCHLIESSLICH an jene Wähler gesendet, welche einen diesbezüglichen Antrag auf Eintragung in die Comites-Wählerlisten gestellt haben. Dieser Antrag muss bis spätestens 30 Tage vor dem Wahldatum erfolgen.

BITTE BEACHTEN SIE: Um die Wahlunterlagen für die Comites-Wahlen zu erhalten, muss ein Antrag auf Eintragung ins Comites-Wählerregister gestellt werden. Dieser Antrag muss bis spätestens 4. November 2026 an die Konsularabteilung der Italienischen Botschaft in Wien ergehen.

Der Antrag auf Eintragung in die Wählerlisten für die Comites-Wahlen in Österreich erfolgt mittels FORMULAR (interaktiv ausfüllbares PDF / PDF zum Ausdrucken und Ausfüllen per Hand).

Das vollständig ausgefüllte Formular kann wie folgt übermittelt werden:

  • per E-Mail inkl. Scan der Vorder- und Rückseite eines Ausweisdokuments an die E-Mail-Adresse vienna.elettorale@esteri.it
  • persönliche Abgabe in der Konsularabteilung in der Ungargasse 43, 1030 Wien (während der Parteienverkehrszeiten; ein Ausweisdokument ist mitzubringen); das Formular kann auch von einer Person des Vertrauens abgegeben werden (die Unterlagen müssen vollständig und eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments des Antragstellers beigelegt sein);
  • per Post (es ist eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Ausweisdokuments beizulegen)
  • per zertifizierter E-Mail („posta certificata“; ein Scan der Vorder- und Rückseite eines Ausweisdokuments ist beizulegen)
  • Es können auch auch mehrere Anträge gleichzeitig abgegeben werden. Um die Teilnahme an der Wahl zu erleichtern, ist es möglich, auch mehrere Anträge von einer Person des Vertrauens abgeben zu lassen. Die Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Eine Kopie eines Ausweisdokuments des Antragsstellers muss dem Antrag beiliegen. Die Konsularabteilung überprüft in der Folge, ob die eingereichten Unterlagen formell korrekt und vollständig sind und gegebenenfalls ob der Antrag dem entsprechenden Antragsteller zugeordnet werden kann.

Ab 18. September kann der Antrag auf Eintragung in die Wählerlisten für die Comites-Wahlen auch über das Fast-It-Portal (https://serviziconsolari.esteri.it/home) erfolgen; das vom System erstellte Pdf-Formular muss unterschrieben und mit einem Scan eines Ausweisdokuments hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie: Das Ausweisdokument ist nicht erforderlich, sofern der/die User/in sich mittels digitaler ID (SPID/CIE/CNS) einloggt.