2026 finden Com.It.Es-Wahlen statt.
Die 1985 gegründeten Com.It.Es. („Comitati degli Italiani all’Estero“) sind gewählte Gremien, welche die im Ausland lebenden Italiener im Umgang mit Botschaften und Konsulaten vertreten und sie bei der Integration im jeweiligen Wohnsitzland unterstützen. Ihre Aufgabe ist es weiters, die historische Erinnerung und Geschichte der italienischen Auswanderung zu bewahren und den Beitrag Italiens in den Comunities zu würdigen, in denen sie tätig sind.
Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl. An der Wahl teilnahmeberechtigt sind alle italienischen Wähler, welche das aktive Wahlrecht besitzen und am Wahltag seit mindestens 6 Monaten im entsprechenden Wahlkreis wohnhaft sind.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des italienischen Außenministeriums.
FAQ zu den Com.It.Es.:
Com.It.Es.-Wahlen 2026 |
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Wer wird gewählt? |
Es werden die Mitglieder der Com.It.Es. neu gewählt. Die Com.It.Es. wurden im Jahr 1985 gegründet, sind Vertretungsgremien der italienischen Comunity im Ausland und werden direkt von den italienischen Staatsbürgern gewählt, die seit mindestens 6 Monaten im entsprechenden ausländischen Wahlkreis wohnhaft sind. |
Was machen die Com.It.Es.? |
Sie vertreten die italienischen Staatsbürger im Ausland im Umgang mit Botschaften und Konsulaten und unterstützten sie bei der Integration in ihrem Wohnsitzland. Sie bewahren darüber hinaus die historische Erinnerung und Geschichte der italienischen Auswanderung und würdigen den Beitrag Italiens in den Comunities, in denen sie tätig sind. |
Wann werden die Com.It.Es. gebildet und wer sind ihre Mitglieder? |
Com.It.Es. können in all jenen Wahlkreisen eingerichtet werden, in welchen über 3.000 italienische Staatsbürger wohnhaft und ins AIRE eingetragen sind. Ein Com.It.Es.-Gremium besteht aus 12 Mitgliedern in Wahlkreisen mit bis zu 100.000 ins AIRE eingetragenen Staatsbürgern, über 18 Mitglieder in jenen mit mehr als 100.000. Die Mitglieder der Com.It.Es. werden für 5 Jahre gewählt. |
Wer kann an den Com.It.Es.-Wahlen teilnehmen? |
Alle italienischen Staatsbürger mit aktivem Wahlrecht, die mindestens seit 6 Monate im entsprechenden Wahlkreis wohnhaft sind und an das zuständige Konsulat einen entsprechenden Antrag auf Eintragung in die Com.It.Es.-Wählerlisten gestellt haben. |
Wie erfolgt die Stimmabgabe? |
Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl. Die Stimmzettel werden an die Wohnadresse jener Wähler gesendet, welche Antrag auf Eintragung in die Wählerlisten gestellt haben. Im Anschluss müssen die ausgefüllten Stimmzettel – gemäß den im Wahlkuvert beigelegten Informationen auf dem Infoblatt – wieder an das Konsulat zurückgesandt werden. |